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Dr. Bahar Haghanipour

23.04.2026 Sitzungen 19/84

Herr Dr. Oerke! Bitte entschuldigen Sie einen Moment. Wenn wir Sie schon hier haben, möchte ich noch mal die Kolleginnen und Kollegen um mehr Ruhe bitten oder darum, die Gespräche draußen fortzuführen. – Ich danke Ihnen, und bitte, fahren Sie fort! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Beifall von Florian Dörstelmann (SPD)] Dr. Alexander Oerke (Der Bürger- und Polizeibeauftragte des Landes Berlin): Vielen Dank! – Bei den Landesämtern waren das LEA und das LABO von besonders vielen Beschwerden betroffen. Dies ist jedoch kein Indiz für schlechte Arbeit, sondern lediglich für zu viel Arbeit. Regelmäßig ging es dabei um Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung und eine mangelnde Kommunikation. Sofern diese Vorwürfe begründet waren, haben die Ämter dem stets abgeholfen, Termine vergeben und Entscheidungen getroffen. Inhaltliche Beanstandungen gab es keine. Die Kommunikation dieser beiden Ämter mit der Ombudsstelle hat sich so gut entwickelt, dass sie wirklich sehr schnell ist. Dies dürfte auch auf eine digitale Aktenhaltung dort zurückzuführen sein. Der Jahresbericht enthält erneut Ausführungen, wie die Ombudsstelle arbeitet, was sie leisten kann und was sie nicht leisten kann. Dies kann ich hier schon aus Zeitgründen nicht weiter ausführen. Ich möchte aber wiederholt betonen, dass wir ohne eine unbürokratische Kommunikation per Telefon und E-Mail mit den Sachbearbeitenden und ohne die vertrauensvolle Zusammenarbeit, die uns zumindest weitgehend von den betroffenen Behörden entgegengebracht wird, nicht so gut und schnell hätten helfen können. Der Bericht des Polizeibeauftragten schildert dieses Mal nicht nur die Vorgehensweise der Ombudsstelle – Stichworte sind hier Vorklärung, Schlichtung, förmliches Verfahren – , sondern er geht auch auf die Beschwerdebearbeitung innerhalb der Polizei ein und auf die Frage nach einer wirksamen Kontrolle der kriminalpolizeilichen Arbeit. Ausgangspunkt jeder Beschwerdebearbeitung sollte die Erwartung der Bürgerinnen und Bürger sein, dass die Polizei die Anliegen der Bürger ernst nimmt und sich mit den Vorwürfen selbstkritisch auseinandersetzt und auch Verantwortung für Fehlverhalten übernimmt, denn ein transparenter Umgang mit Fehlern ist essenziell für jede lernende Organisation. Ein solcher Umgang gelang besonders gut, wenn die betroffenen Dienst- und ihre unmittelbaren Führungskräfte mit den Beschwerdeführenden direkt kommuniziert haben. Diesen Ansatz verfolgt ja auch die Ombudsstelle im Rahmen von Schlichtung. Kam es hingegen zu einer formellen Beschwerdebearbeitung in den Stäben oder durch das zentrale Beschwerdemanagement der Polizei, war ein offener und selbstreflektierender Umgang mit den Beschwerdevorwürfen tendenziell weniger ausgeprägt. Oftmals waren ein Perspektivwechsel und eine veränderte Zielsetzung zu beobachten, denn nicht wenige Führungskräfte verstehen sich vor allem als Repräsentanten der Polizei. Deren Fokus war eher darauf ausgerichtet, die Polizei vor befürchteten Reputationsschäden zu schützen, anstatt Vorwürfe transparent aufzuklären und gegebenenfalls Fehler einzuräumen. Ich möchte nun noch auf einige Vorbehalte gegenüber dem Polizeibeauftragten eingehen, die immer wiederholt werden. Weder die Einrichtung des Polizeibeauftragten noch meine Herangehensweise basieren auf einem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber der Polizei. Wenn das Verhalten einzelner Polizeidienstkräfte oder die Beschwerdebearbeitung der Polizei zu kritisieren war, dann geschah dies aufgrund einer objektiven Prüfung der erhobenen Vorwürfe sowie einer faktenbasierten und differenzierten Bewertung. Auch das Vorbringen der Beschwerdeführenden wurde hinterfragt und nicht als gegeben vorausgesetzt. Die etwas mehr als 100 Fälle, in denen ein Fehlverhalten festzustellen war, sind dem Ansehen der Polizei auch nicht grundsätzlich abträglich. Dies zeigt schon der Vergleich mit den über 840 000 Einsätzen, die über die Einsatzleitzentrale initiiert wurden. Die Berliner Polizei handelt ganz überwiegend rechtsstaatlich und professionell. Sie sollte daher stark genug sein, sich einer unabhängigen Kontrolle zu stellen und den argumentativen Austausch zu suchen, anstatt in dem Polizeibeauftragten, wie es mir manchmal scheint, einen Gegner zu sehen, dem man Informationen vorenthalten muss. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall von Burkard Dregger (CDU)] Der Polizeibeauftragte ist auch keine Sonder- oder Paralleljustiz. Er trifft keine Entscheidungen in der Sache und ändert die Rechtslage nicht. Er ersetzt weder die Staatsanwaltschaften noch die Gerichte. Er ermittelt nicht, ob sich jemand strafbar gemacht hat, und erhält auch keine Einsicht in die Ermittlungen oder mischt sich darin ein. Meine Aufgabe ist es vielmehr, den erhobenen Vorwürfen außerhalb einer strafrechtlichen oder disziplinarrechtlichen Bewertung nachzugehen, Transparenz für die Betroffenen von Polizeimaßnahmen zu schaffen und einen Dialog mit der Polizei herzustellen. Diese Ziele verfolgt die Strafjustiz nicht. Bei der formellen Beschwerdebearbeitung der Polizei geraten diese Ziele, also Transparenz und Dialog, oftmals aus dem Blick. Die formelle Beschwerdebearbeitung ist aufgrund des Legalitätsprinzips und eines ausgeprägten Informations- und Kontrollanspruchs der höheren Führungsebene eher darauf ausgerichtet – ich erwähnte dies bereits – , einen Reputationsschaden von der Polizei fernzuhalten. Wenn aber, wie wir leider immer wieder feststellen müssen, klar erkennbare Fehler geleugnet, Maßnahmen schöngeschrieben, polizeiliche Unterlagen einer Argumentationslinie angepasst oder strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden, um die kritisierten Maßnahmen zu rechtfertigen, dann wird das Misstrauen der Beschwerdeführenden gegenüber der Polizei noch vertieft, anstatt es zu beseitigen und verloren gegangenes Vertrauen wiederherzustellen. Die sich verdoppelt habenden Eingaben zeigen, dass der Polizeibeauftragte auch für Polizeidienstkräfte zu einem gefragten Ansprechpartner geworden ist. Der Schwerpunkt des aktuellen Berichts lag hierbei auf dem Umgang der Polizei mit den eigenen Kräften im Zusammenhang mit Disziplinar- und Strafverfahren. Die rund 45 Prozent der zumindest teilweise begründeten Eingaben zeigen, dass die Polizei stärker darauf achten sollte, ihrer Fürsorgepflicht gerecht zu werden. Jede Polizeidienstkraft, die in die innere Kündigung geht oder krankheitsbedingt ausfällt, ist angesichts der sich verstärkenden Nachwuchssorgen der Polizei eine zu viel. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Ich hoffe, dass Ihnen mein Bericht hilfreiche Einblicke und Anregungen verschaffen kann, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit! [Allgemeiner Beifall]

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