Sarah Wedl-Wilson
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Lieber Herr Abgeordneter Husein! Der Bund hat bis Ende 2027 eine vorübergehende rechtssichere Übergangsregelung für die Tätigkeit von Honorarkräften an den Berliner Musikschulen geschaffen. Nun bedarf es einer bundesgesetzlichen Anpassung, um einen verbindlichen Rahmen für die Zeit nach Auslaufen der Übergangsregelung vorzugeben. Das ist die Grundlage, auf der wir jetzt arbeiten. Der Haushaltsgesetzgeber hat im letzten Haushalt, also für den Doppelhaushalt 2026/2027, 4 Millionen Euro jährlich für die Bezirke bereitgestellt, um den Anteil von fest angestellten Musiklehrkräften zu erhöhen. An dieser Stelle möchte ich mich sehr herzlich bei den Parlamentarierinnen und Parlamentariern der Koalitionsfraktionen für diese Möglichkeit bedanken. Wir haben alle sehr hart daran gearbeitet, dass wir an dieser Stelle weiterkommen. Auch wenn diese Mittel keine hundertprozentige Festanstellungsquote erreichen werden, wird dennoch deutlich, welch hohen Stellenwert dieser Senat den Musikschulen beimisst, denn Musikschulen sind nicht nur zentrale Orte der Nachwuchsförderung, sie sind vor allem entscheidend für den niedrigschwelligen Zugang zu kultureller Bildung – ein Aspekt, der besonders in unseren Außenbezirken von großer Bedeutung ist. Die Musikschulen beziehungsweise die Musikschullehrenden haben auch eine soziale Komponente in ihrer Arbeit: Sie sind oft die wichtigsten Vertrauenspersonen für unsere Kinder außerhalb der Familie. – Vielen Dank!
