Christian Gaebler
Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Schmidberger! Wir können uns darüber gern noch mal unterhalten, aber mir ist im Moment nicht so präsent, wie ich Eigenbedarfsanmeldungen für Eigentumswohnungen über ein Kataster kontrollieren sollte. Ich bin ja für Vorschläge sehr offen, aber ich glaube, da bringen Sie etwas mit rein, was wirklich über ein Datenportal schwer zu kontrollieren ist. Das ist eine rechtliche Frage, daran sind bestimmte Bedingungen geknüpft, und die müssen jeweils auf den Fall bezogen kontrolliert werden. Hier geht es tatsächlich darum, ein Mieten- und Wohnungskataster einzurichten, wo alle vermieteten Wohnungen in irgendeiner Form auftauchen und mit den Bedingungen, zu denen sie vermietet werden, damit dann eine entsprechende Kontrolle stattfinden kann, beziehungsweise auch eine Selbstkontrolle ermöglicht wird, ob dort die Regelungen, die wir durch Mietpreisbremse, durch Mietspiegel, durch andere gesetzliche Regelungen haben, dann auch eingehalten werden, dass sich die Mieterinnen und Mieter darauf verlassen können und dass sie von der Verwaltung unterstützt werden können, wenn es dort zu Fehlern, Fehlverhalten kommt. Im Moment ist das zivilrechtlich eine Frage zwischen Mieter und Vermieter, wo auch wenig Möglichkeit besteht, vonseiten der Verwaltung des Landes Berlin einzugreifen. Es soll dadurch auch ermöglicht werden, dass da direkter beraten und unterstützt werden kann.
