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Christian Gaebler

23.04.2026 Sitzungen 19/84

Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Aydin! Das Gesetz, der Gesetzentwurf, den die Koalitionsfraktionen auf den Weg bringen wollen, sieht vor: Zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen die Vermieterinnen und Vermieter die vorgesehenen Angaben melden. Das setzt natürlich voraus, dass ein entsprechendes Meldeportal eingerichtet ist. Eine Abschätzung des benötigten Aufwands für Personal und Infrastruktur für den Aufbau und Betrieb des einzurichtenden Mieten- und Wohnungskatasters werden wir zeitnah vornehmen und zur Klärung der benötigten personellen und technischen Ausstattung bei uns in der Senatsverwaltung auch eine Projektstruktur einrichten, natürlich in Abstimmung mit den entsprechenden Kompetenzen, was Digitalisierung und IT-Struktur angeht. Insofern können konkrete Maßnahmen dann eingeleitet werden, wenn der finale Gesetzentwurf dann auch vom Parlament beschlossen ist, aber wir bereiten alles so weit vor, dass dann auch die entsprechenden Ausschreibungen für den Aufbau und Betrieb dieses Portals vorgenommen werden, und werden dazu dann auch einen Zeitplan präsentieren.

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