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Christian Gaebler

23.04.2026 Sitzungen 19/84

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Frau Abgeordnete Aydin! Der Berliner Wohnungsmarkt ist bekanntermaßen sehr angespannt. Wir haben viel Zuzug gehabt, wir haben zu wenig Wohnungsneubau. Das sorgt dafür, dass der Wohnungsmarkt auch bei den Mieten nicht immer das einhält, was gesetzlich vorgegeben ist. Wir sehen, dass Vermieter diese Grundlagen – wie man sie schon bezeichnen kann – ausnutzen. Deswegen ist zum einen natürlich eine Erweiterung des bezahlbaren Wohnraumbestands insbesondere in Berlin dringend nötig. Das geschieht durch den Neubau, den wir mit voraussichtlich rund 80 000 Wohnungen in dieser Legislaturperiode vorantreiben, vor allem auch durch die Ausweitung des städtischen Wohnungsbestands und die Förderbedingungen, sodass wir in den letzten Jahren jeweils mehr als 5 000 Sozialwohnungen bewilligen konnten. Auf der anderen Seite geht es aber natürlich darum, im Bestand sicherzustellen, dass die geltenden Regeln des Mietrechts – Mietpreisbremse, Paragrafen gegen Mietüberhöhung und Mietwucher, Orientierung an der ortsüblichen Vergleichsmiete – auch durchgesetzt werden. Hier haben wir ja schon mit der Mietpreisbremse ein Beratungsangebot, ein Unterstützungsangebot eingerichtet. Wir unterstützen die Bezirke beim Vorgehen gegen Mietwucher, aber trotzdem ist es aus unserer Sicht erforderlich, mehr Transparenz in den Wohnungsmarkt zu bringen. In den vergangenen Jahren haben wir darauf gesetzt, dass der Bund das Vorhaben, ein Gebäudekataster mit einem Wohnungskataster auf den Weg zu bringen, auch umsetzt. Deshalb ist es aktuell in der Senatsvorlage des Wohnraumsicherungsgesetzes noch nicht vorgesehen. Der Bund hat nun zum Jahresende deutlich gemacht, dass das erst mal auf Eis gelegt wird und wir perspektivisch nicht darauf setzen können, dass von dort etwas kommt. Wir glauben aber, dass es richtig und wichtig ist, dass wir als Land Berlin einen Überblick darüber haben, was eigentlich an Wohnungen, in welchem Zustand und mit welchen Vermietungsbedingungen in Berlin vorhanden ist. Die Vermieterinnen und Vermieter, die sich an geltendes Mietrecht halten – und das sind die meisten – , brauchen aus unserer Sicht auch weiterhin vor Maßnahmen infolge eines Mieten- und Wohnkatasters keine Befürchtungen haben, aber es ist ein gutes Mittel, um dann wirksam vorgehen zu können, um Mieterinnen und Mieter von Verwaltungsseite unterstützen zu können, gegen Mietüberhöhung, gegen Wuchermieten vorzugehen, die die Wohnungsnot der Menschen ausnutzen. Das Mieten- und Wohnkataster soll die Verfolgung von Rechtsverstößen erleichtern und auch präventiv dafür sorgen, dass es gar nicht erst Rechtsverstöße gibt. Es kann übrigens mit der entsprechenden Verknüpfung mit den Regelungen des Mietspiegels und anderem auch dafür sorgen, dass Vermieter gar nicht erst in die Situation kommen, vielleicht auch aus Unwissenheit, eine falsche Mieten zu nehmen, denn wir stellen ja bei der Mietpreisprüfstelle fest, dass durchaus die Vermieter, wenn die Mieterinnen und Mieter mit der Bescheinigung der Mietpreisprüfstelle zu ihrem Vermieter gehen, dann sagen: Okay, dann ändern wir das. – Teilweise gibt es da tatsächlich, auch wenn man das nicht so richtig glauben sollte, auch Unwissenheit. Insofern kann das Mietenkataster auch durchaus eine Unterstützung für die Vermieterinnen und Vermieter sein, die sich an Recht und Gesetz halten wollen.

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