Iris Spranger
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Rettungsdienst ist das elementare Rückgrat der medizinischen Notfallversorgung in Berlin. Die Berlinerinnen und Berliner müssen sich darauf verlassen können, dass der Rettungswagen kommt, wenn sie in Not sind. Und sie können sich darauf verlassen. [Beifall bei der SPD und der CDU] Denn heute wollen und werden wir hier die vierte Novellierung des Rettungsdienstgesetzes beschließen und schaffen damit die wichtige gesetzliche Grundlage für eine sichere Zukunft des Rettungsdienstes in Berlin. Damit endet auch ein langer Prozess, der noch vor den heute vorliegenden Änderungsvorschlägen begonnen hat. Wir haben Anfang 2024 bereits eine kleine Novelle des Rettungsdienstgesetzes durchgeführt, mit dem die wichtigsten Weichen bereits damals schon gestellt wurden. Vor allem haben wir den so genannten Rettungswagen-B eingeführt, der mit zwei Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern besetzt ist. Seitdem ist es möglich, eine bedarfsgerechte Beschickung der Einsätze vorzunehmen. Wir schaffen es dadurch, dass die Rettungsmittel für die tatsächlichen lebensbedrohlichen Notfälle noch verlässlicher zur Verfügung stehen. Davon profitieren Notfallpatientinnen und Notfallpatienten, aber auch Patientinnen und Patienten mit nicht lebensgefährlichen Verletzungen. Wir haben außerdem in den letzten Jahren die Prozessabläufe in der Berliner Feuerwehr verbessert. Herr Weiß! Ich habe eine Rettungsdienstpauschale nicht nur eingeführt, um den enormen Belastungen des Rettungsdienstes Rechnung zu tragen, sondern sie ist auch verlängert. Die vierte Novelle des Rettungsdienstgesetzes ist also als ein weiterer Baustein der umfassenden Gesamtmodernisierung des Rettungsdienstes zu sehen. Trotzdem haben die Kolleginnen und Kollegen der Berliner Feuerwehr weiterhin mit einem hohen und teilweise sogar sehr hohen Einsatzaufkommen zu tun. Das darf man auch nicht verschweigen. Gab es im Jahr 2024 486 213 Einsätze im Rettungsdienst, waren es 2025 bereits 508 804 Einsätze. Der Januar 2026, Sie erinnern sich alle, war der einsatzstärkste Monat aller Zeiten bei der Berliner Feuerwehr. Die Belastung ist also weiterhin enorm, und ich danke ausdrücklich allen Kolleginnen und Kollegen, die nimmermüde Tag und Nacht ausrücken, um für uns alle in der Not da zu sein. Das verdient unseren gemeinsamen Respekt und unsere Anerkennung. [Beifall bei der SPD und der CDU] Respekt und Anerkennung sind wichtig, aber natürlich auch nicht alles. Wir müssen auch weiterhin die Strukturen verbessern. Ja, es ist richtig. Und, Herr Franco, einen kleinen Rücklauf muss ich jetzt doch machen, es sei mir gestattet. [Vasili Franco (GRÜNE): Immer wieder!] Ich erinnere mich sehr gut an Schlichtungsgespräche, die die damalige Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey zwischen Frau Gote, nämlich der grünen Gesundheitssenatorin und mir und Herrn Homrighausen führen musste, also mir auf der einen Seite mit Herrn Homrighausen und der Gesundheitssenatorin. [Zuruf von Sven Heinemann (SPD)] Wir haben aber mit der vierten Novelle des Rettungsdienstgesetzes trotzdem ganz klar die Grundlage geschaffen für einen Rettungsdienst, der den Anforderungen einer wachsenden Metropole wie Berlin auch in Zukunft mehr als nur gerecht wird. Dabei setzen wir an drei Punkten an: erstens Präventionsarbeit, um die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung zu steigern; zweitens Reduzierung der vermeidbaren Einsätze; und drittens Innovation. Prävention heißt für uns, wir greifen ein, bevor aus einem Problem ein Notfall wird. Mit dem vorbeugenden Rettungsdienst gehen wir genau diesen Schritt. Wir werten Einsätze systematisch aus und leiten daraus konkrete Maßnahmen ab. Dazu gehört, den Menschen klar zu vermitteln, wann sie den Hausarzt, den KV-Notdienst oder tatsächlich die 112 wählen sollten. Wir stärken gezielt die Selbsthilfekompetenz, etwa durch Erste-Hilfe-Kurse und Präventionsstrategien. Ein einfaches Beispiel: Wer an heißen Tagen ausreichend trinkt, verhindert im Zweifel einen Rettungseinsatz und einen Krankenhausaufenthalt. Genau darum geht es in der Prävention: Notfälle gar nicht erst entstehen zu lassen. Reduktion bedeutet, den Rettungsdienst von Einsätzen zu entlasten, die dort schlichtweg nicht hingehören. Bagatelleinsätze müssen wir konsequent vermeiden. Außerdem sorgen wir dafür, dass Fälle direkt in die richtigen Versorgungssysteme gesteuert werden, etwa in die sozialpsychiatrische Versorgung. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Entlastung der Feuerwehr von Krankentransporten, die keine medizinischen Notfälle sind. Hier gilt klar: Wer als Unternehmen in diesem Markt tätig ist, übernimmt Verantwortung. Krankentransportunternehmen müssen die Aufträge auch erfüllen. Wir schaffen eine Übernahmepflicht, damit sie sich nicht mehr darauf verlassen können, dass die Feuerwehr schon einspringen wird. Nur im Ausnahmefall darf das noch passieren. Gleichzeitig haben wir Ziele zur Verbesserung des Krankentransportes formuliert. Dazu gehören eine zentrale Rufnummer und Datenschnittstellen, damit Bürgerinnen und Bürger Krankentransporte einfacher buchen können. Wir überlassen es bewusst den Unternehmen, wie sie die Ziele umsetzen, um ihnen die Handlungsfreiheit für möglichst effiziente Lösungen zu geben. Gleichzeitig verankern wir die Grundlage für Notfallkategorien im Gesetz. So erkennen wir oft, ob eine Notärztin oder ein Notfallsanitäter oder ein Rettungssanitäter gebraucht wird. Und wir steuern Einsätze intelligent nach Auslastung. Hochdringliche Fälle wie Herzinfarkte oder Schlaganfälle bekommen jederzeit Priorität, während weniger dringliche Einsätze auch aus weniger ausgelasteten Stadtteilen bedient werden können. Innovation bedeutet schließlich, dem Rettungsdienst die Möglichkeiten zu geben, sich weiterzuentwickeln und auf insbesondere technische Entwicklungen reagieren zu können. Wir haben eine Innovationsklausel geschaffen, die es ermöglicht, neue Konzepte schnell zu erproben. So kann die Berliner Feuerwehr zum Beispiel schneller als bislang mögliche neue Rettungsmittel testen. Außerdem haben wir die rechtliche Grundlage für eine Videoübertragung in die Leitstelle geschaffen. Das Rettungsdienstgesetz steht dem Notfallvideoanruf nicht mehr im Wege. Mit dem neuen Rettungsdienstgesetz nehmen wir in Berlin also vor allem Druck aus dem System und fokussieren den Rettungsdienst auf seine wirkliche Kernaufgabe: die prioritäre Notfallrettung. Mit einer Innovationsklausel haben wir nicht nur auf aktuelle Herausforderungen reagiert, sondern stellen bereits die Weichen für die Zukunft. Lassen Sie mich das noch mal kurz in eine größere Perspektive einordnen! [Benedikt Lux (GRÜNE): Das war doch schon recht groß!] Erst gestern hat das Bundeskabinett – es wurde heute schon von Herrn Matz gesagt – die Notfallreform beschlossen. Mir und uns war es gemeinsam wichtig, dass wir unser Berliner Rettungsdienstgesetz unabhängig von diesen langwierigen Reformversuchen auf der Bundesebene voranbringen. Das haben wir gemeinsam geschafft. Berlin nimmt damit bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Darauf können wir stolz sein. [Beifall bei der SPD und der CDU] Wir bringen heute eine der größten Reformen des Berliner Rettungsdienstes zu einem erfolgreichen Abschluss. Unser Berliner Rettungsdienst ist bereits überwiegend auf die sich auf Bundesebene abzeichnenden Strukturen und Änderungen vorbereitet. Berlin muss sich insbesondere aufgrund der geplanten Neuregelungen im Rettungsdienstgesetz und aufgrund der bereits bestehenden Projekte unter anderem bei den digitalen Schnittstellen – ich habe es schon gesagt – , der standardisierten Notrufabfrage, der Vernetzung mit der Kassenärztlichen Vereinigung, der Einbindung von digitalen Ersthelfersystemen und so weiter nicht vor den beabsichtigten Änderungen auf Bundesebene fürchten. Festzuhalten bleibt: Für einen resilienten, flexiblen und an die aktuellen sowie zukünftigen Herausforderungen angepassten Rettungsdienst braucht Berlin das neue Rettungsdienstgesetz, unabhängig davon, was und wann etwas von der Bundesebene auf uns zukommt. Ich danke Ihnen allen für die Unterstützung in diesem Vorhaben! Ich meine wirklich allen, und in erster Linie, das darf ich hier sagen, das sei mir gestattet, selbstverständlich meinem Haus. Und ich sage es nicht nur zur Polizei, sondern auch zur Feuerwehr, meiner Berliner Feuerwehr. [Beifall bei der SPD und der CDU] Die Reform ist fachlich fundiert und umfassend mit allen Beteiligten im Rettungsdienst abgestimmt worden. Trotzdem werden wir selbstverständlich, und das ist heute schon mehrfach angeklungen, wenn es weitere Veränderungen braucht, diese vorlegen, und wir werden es tun. Die Reform steht damit nicht nur für die politische Gestaltungskraft der Koalition, sondern auch für eine gemeinsame Verantwortung für die Berlinerinnen und Berliner. – Herzlichen Dank! [Anhaltender Beifall bei der SPD und der CDU]
