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Martin Matz

SPD 23.04.2026 Sitzungen 19/84

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielleicht ist die Reform des Rettungsdienstes eigentlich kein so parteipolitisch aufgeladenes Thema, auch wenn der Kollege Franco von den Grünen sich eben redlich Mühe gegeben hat, es dazu zu machen. Aber diese Reform gehört trotzdem zu den wichtigsten Themen, die wir in dieser Wahlperiode angepackt haben. Für die meisten Berlinerinnen und Berliner ist der Rettungsdienst zwar nichts, was Sie in der Vergangenheit schon einmal gebraucht haben, aber alle wissen: Wenn ich ihn in einer akut lebensbedrohlichen Situation brauche, dann geht es um alles, dann zählt jede Minute. Deswegen ist die wichtigste Nachricht von allem, was wir seit 2023 als Koalition für den Rettungsdienst getan haben: Wenn es wirklich darauf ankommt, in der neu eingeführten Notfallkategorie 1, bei einer lebensbedrohlichen Situation, dann kommt der RTW in durchschnittlich 8,77 Minuten. Vor dieser Reform, vor den Reformschritten, die wir gemacht haben, waren es über 11 Minuten. Die Hilfe kommt gut 2 Minuten schneller; das kann entscheidend sein. Deswegen haben das Innenressort und wir als Parlament alles gegeben, um die Leistungen des Rettungsdienstes in Berlin zu optimieren. [Beifall bei der SPD und der CDU] Deswegen investieren wir auch 300 Millionen Euro in die kooperativen Leitstellen von Berliner Feuerwehr und Polizei Berlin – um unter optimalen technischen Bedingungen zügig und präzise das richtige Einsatzmittel für jeden Notruf zu bestimmen und loszuschicken. Diese Aufgabe ist alles andere als trivial. 2,5 Millionen Notrufe pro Jahr gehen in Berlin bei den Rufnummern 110 und 112 ein. Was in dem Zusammenhang nicht gelingen will – so ehrlich müssen wir sein – , ist, die Zahl der Einsätze des Rettungsdienstes zu verringern. Wir können kategorisieren und priorisieren, aber die Zahl liegt wahrscheinlich auch dieses Jahr wieder leicht über dem letzten; sie steigt an. Das passiert in einer wachsenden und alternden Stadt, aber in jedem Fall ist es für die Mitarbeitenden im Rettungsdienst schwierig. Vielleicht ist es nicht wirklich ein Trost, dass wir im Verhältnis zur Bevölkerungszahl dabei deutlich unter Hamburg liegen; feststellen kann man es aber zumindest einmal. Entscheidend für die Mitarbeitenden der Berliner Feuerwehr und der Hilfsorganisationen ist daher, dass wir die Kapazitäten und die Ausbildung optimieren. Die Ausbildungsoffensive kommt gut voran. Seit die SPD Verantwortung im Innenressort trägt, hat sich die Zahl der Auszubildenden bei der Berliner Feuerwehr auf über 900 verdoppelt, viele davon zum Notfallsanitäter oder zur Notfallsanitäterin. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU] Sehr wichtig für die Zukunft des Rettungsdienstes ist es, technische Möglichkeiten zügig zu nutzen. Die telemedizinische Beratung der Rettungskräfte durch eine Ärztin oder einen Arzt, die oder der gar nicht vor Ort sein muss, ist ein wichtiges Instrument. Auch die Möglichkeit, zwischen Leitstelle und Anrufer nicht nur mit Worten, sondern auch mit einer Videoaufschaltung die Lage und die Dringlichkeit abzuklären, gehört dazu. Daher haben wir die gesetzliche Grundlage genau dafür mit diesem Rettungsdienstgesetz geschaffen. Die Bedarfsplanung und Prävention muss man vielleicht nicht zwingend gesetzlich regeln. Wir tun es aber trotzdem, um damit auch zu verankern, dass wir als Parlament heute und in der Zukunft von der Innenverwaltung erwarten, dass sie dieses tut. Wir haben als Parlament auf Diskussionen reagiert und haben noch Veränderungen angebracht. Also war die parlamentarische Beratung des Rettungsdienstgesetzes alles andere als vergebens. Das Gesetz enthält jetzt eine Ermächtigungsgrundlage für eine Rechtsverordnung zur näheren Bestimmung über die Einrichtung, den Betrieb und die Aufgaben von Krankentransportleitstellen. Das ist einer der Punkte, die wir als Koalitionsfraktionen sinnvoll finden, aber bei dem wir die Notfallreform des Bundes zur Umsetzung noch abwarten müssen. Das ermöglicht jetzt, darauf noch zu reagieren. Unser Gesetz soll auch dazu führen, dass einfache Krankentransporte nicht durch teure und knappe Rettungswagen durchgeführt werden. Die Berliner Feuerwehr darf am Ende nicht der Notnagel für alles sein, sondern muss sich mit Johannitern, Maltesern, DRK und ASB zusammen auf die Rettung im Notfall konzentrieren können. – Für die anderen Akteure im Rettungsdienst wichtig ist auch, dass wir im Gesetz versuchen, die Streitigkeiten um Entgelte abzukürzen. Die Dauer von Schiedsverfahren soll begrenzt, vor allem aber die Festlegung vorläufiger Entgelte ermöglicht werden. Die finanziellen Fähigkeiten aller Akteure, auf die endgültige Festsetzung jahrelang zu warten, dürfen schließlich nicht überschätzt werden. In einem Gesundheitssystem, in dem Kostenträger und Leistungsempfänger nicht identisch sind, nicht sein können, gilt es immer wieder, gegen Fehlanreize anzukämpfen. Es besteht immer wieder die Gefahr, dass ein Akteur dem anderen ein Problem einfach vor die Tür stellt. Aktuell sollte man sich deswegen davor hüten, einen Einsatz des Rettungsdienstes nicht zu vergüten, wenn er nicht zu einem Transport in die Rettungsstelle eines Krankenhauses führt. Der Fehlanreiz, dass die Rettungsstellen der Krankenhäuser dadurch unnötig zusätzlich belastet würden, steht klar im Raum und ist am Ende auch nicht im Sinne der Kostenträger. Und so hätte es eine Reform der Notfallversorgung auf der Bundesebene erfordert, manche weitere unserer Vorstellungen umzusetzen. Diese Reform ist noch nicht da, auch wenn sie gestern im Bundeskabinett beschlossen wurde. Da Reformen im Gesundheitswesen aber selten unbeschadet durch den Bundestag kommen und manche Lobby schon die Messer wetzt bei der Notfallreform, konnten wir darauf nicht warten. Wir wollten unsere Rettungsdienstreform jetzt machen. Deshalb kann es natürlich passieren, dass wir relativ bald noch auf weitere Dinge reagieren müssen im Rettungsdienst; die Gesetzgebung hört halt nicht auf. Insgesamt können wir aber damit zufrieden sein, was die Koalition hier im Abgeordnetenhaus zusammen mit der Innenverwaltung und der Berliner Feuerwehr erreicht hat. Die kurze Wahlperiode von 2023 bis jetzt haben wir gut genutzt für die Rettung von Berlinerinnen und Berlinern in gesundheitlichen Notfällen. Das ist das, was unterm Strich bleibt und was wir die letzten drei Jahre erreicht haben. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU]

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