Dr. Ersin Nas
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute Solaranlagen auf Balkonen von landeseigenen Wohnungsunternehmen. Auf dem Weg zur klimaneutralen Metropole muss Berlin in der Tat alle Maßnahmen ergreifen, um den Solarausbau zu fördern. Da haben Sie recht. Solaranlagen auf Balkonen sind natürlich eine wichtige Maßnahme, um Energie, aber auch um Kosten zu sparen. Dabei sollten wir meines Erachtens nicht nur die landeseigenen Wohnungsunternehmen in Betracht ziehen, sondern auch die Wohnungen in privater Hand. Bekanntlich gab es ein erfolgreiches Förderprogramm. Mit dem Förderprogramm SolarPLUS wurden über 19 000 sogenannte Balkonkraftwerke gezielt gefördert. Über das Thema Balkonsolaranlagen haben wir häufig, lieber Herr Kollege Dr. Taschner, zwar nicht mit Ihnen, aber mit Ihrer Kollegin, im Ausschuss geredet. Wir haben vielfach unsere Argumente ausgetauscht. Sie haben sich heute leider nur darauf beschränkt, was das Ganze kostet. Wenn man sich aber die Maßnahmen, die Sie fordern, genau ansieht, dann ist es alles andere als Pragmatismus, sondern mehr Bürokratie. Daher will ich mich ganz kurz erneut mit Ihren Forderungen auseinandersetzen. Sie fordern, dass wir per Obiter dictum die Wohnungsunternehmen dazu verpflichten, alle Wohnungen für die Installation von Solaranlagen auszurüsten. Damit müssten alle Wohnungen, die geeignet wären, erst einmal ermittelt werden. Unabhängig von der Frage, ob in dem Mietobjekt andere dringliche Maßnahmen durchgeführt werden müssen oder nicht, sollen Solaranlagen Vorrang haben. Es spielt also nach Ihrem Antrag keine Rolle, ob Mängel vorhanden sind oder ob man vielleicht nicht Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des BGB durchsetzen sollte. Dann soll eine Identifizierung von Wohnungen stattfinden, das heißt, mit einem erheblichen Aufwand sollen wir genau prüfen, welche Wohnungen dafür geeignet sind. Sie wissen, es sind Einzelfallprüfungen. Ich glaube, dieser Aufwand rechtfertigt diese Einzelfallprüfungen nicht. Dann fordern Sie einheitliche Genehmigungsprozesse und Richtlinien. Dabei dürfte doch bekannt sein, dass die Installation von Solaranlagen von der Beschaffenheit des Gebäudes und von technischen und statischen Voraussetzungen abhängig ist. Somit gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Wie kann man dann einheitliche Genehmigungsprozesse oder Richtlinien schaffen? Zusammenfassend darf ich festhalten, dass wir diesem Antrag aus den oben genannten Gründen nicht zustimmen werden. – Ich danke Ihnen für das Zuhören! [Beifall bei der CDU – Beifall von Jörg Stroedter (SPD)]
