Jan Lehmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung über die Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften. Als rechtspolitischer Sprecher und Sprecher für Digitalisierung der SPD-Fraktion sage ich deutlich: Wir stärken mit diesem Gesetz sowohl die Sicherheit unserer kritischen Infrastruktur als auch die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf Datenschutz und Informationszugang. [Vasili Franco (GRÜNE): Das stimmt nicht!] Der Anschlag auf die Berliner Stromversorgung im Januar 2026 hat uns vor Augen geführt, wie verwundbar eine moderne Metropole ist. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport trägt die Verantwortung, die Krisenvorsorge für Berlin nicht nur organisatorisch, sondern auch rechtlich so zu verankern, dass der Staat handlungsfähig ist, wenn es darauf ankommt. Diese Verantwortung nehmen wir mit der Vorlage wahr, aber wir tun das nicht um den Preis eines pauschalen Rückbaus der Informationsfreiheit. [Vasili Franco (GRÜNE): Doch!] Die von der Datenschutzbeauftragten, von FragDenStaat und weiteren Organisationen vorgebrachte Kritik nehmen wir ernst. Sie weisen zu Recht darauf hin, dass der Schutz kritischer Infrastruktur kein Einfallstor sein darf, um jede Information mit nur entferntem Bezug zu Infrastruktur dauerhaft dem Informationszugang zu entziehen. Genau aus diesem Grund haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten gemeinsam mit dem Koalitionspartner im Digitalisierungsausschuss einen entsprechenden Änderungsantrag vorgelegt. [Torsten Schneider (SPD): Genau!] Wir stellen klar: Nur laufende und ruhende Ermittlungsverfahren und laufende Gerichtsverfahren können zur Versagung der Einsichtsbefugnisse führen. – Damit verhindern wir eine zeitlich uferlose Vorverlagerung des Ausschlussgrundes, die in der Stellungnahme von Frag-DenStaat zu Recht kritisiert wurde. Zweitens gehen wir sorgsam mit zusätzlichen Eingriffen in die informationelle Selbstbestimmung um. Das gilt besonders für die Videobeobachtung in den Berliner Bädern. Hier schränken wir den Anwendungsbereich des Gesetzes ausdrücklich auf die Kassen- und Eingangsbereiche sowie auf die Umgrenzungsanlagen ein. Es geht um die Zugangskontrolle, das Hausrecht – – Ich möchte bitte keine Zwischenfrage, vielen Dank! [Vasili Franco (GRÜNE): Transparent!] Es geht um die Zugangskontrolle, das Hausrecht und die Gewährleistung eines sicheren Badebetriebs, nicht um die flächendeckende Überwachung von Liegewiesen, Bädern, Becken oder Duschen. Wir wissen, dass der Begriff der kritischen Infrastruktur im Katastrophenschutz recht weit ist und im Vollzug zu Unsicherheit führen kann; das hat mein Vorredner gerade erwähnt. Deshalb ist für die SPD aber auch klar: Parallel zu diesem Gesetz arbeiten wir mit dem Koalitionspartner am zugesagten Transparenzgesetz. [Vasili Franco (GRÜNE): Immer noch?] Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport muss gemeinsam mit der Datenschutzbeauftragten und der Zivilgesellschaft dafür sorgen, dass die Bereichsausnahmen eng ausgelegt werden und nicht dazu führen, dass Anfragen zu ÖPNV, Müllversorgung oder Brücken pauschal abgelehnt werden dürfen, wenn es um Fragen geht, die keine Sicherheitsrelevanz haben. Als SPD-Fraktion stehen wir zu unserem Ziel, Berlin sicherer, digitaler und transparenter zu machen. Dieses Gesetz ist ein Baustein dafür, und deshalb stimmen wir hier der Vorlage in der Fassung des Änderungsantrags der CDU/CSU – Quatsch, der CDU-Fraktion und der SPD zu. [Lachen von Vasili Franco (GRÜNE) und Stefan Ziller (GRÜNE) – Vasili Franco (GRÜNE): Bayerische Verhältnisse!] Vielen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU]
