Christopher Förster
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass wir heute Änderungen am Datenschutzgesetz, am Informationsfreiheitsgesetz und an weiteren Vorschriften beschließen, die zeigen, dass wir aus den Ereignissen rund um die Angriffe auf unsere Infrastruktur und den Hinweisen auf hybride Kriegsführung gelernt haben. Ich danke an dieser Stelle allen Verwaltungen, die daran mitgewirkt haben, aber auch allen, die sich kritisch damit auseinandergesetzt haben. Diese Zuschriften haben uns dazu gebracht, kleinere Änderungen am Entwurf vorzunehmen. So begrenzen wir die Möglichkeiten, Akteneinsicht zu verhindern, wenn es um die Vorbereitung von Prozessen und Geltendmachungen geht. Außerdem begrenzen wir Videoüberwachung bei den Schwimmbädern auf die Bereiche an den Eingängen und Kassen sowie auf die Befestigungsanlagen, um Hausverbote konsequent durchsetzen zu können. Aus meiner Sicht ist das ein guter Kompromiss, mit dem wir jetzt diese Gesetzesänderung auf den Weg bringen und damit den veränderten Gegebenheiten und der deutlich verschärften Sicherheitslage Rechnung tragen. [Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] Wir reden hier über einen klassischen Zielkonflikt. Auf der einen Seite steht ein weitreichendes Informationsfreiheitsrecht, das Transparenz schafft, Kontrolle ermöglicht und Vertrauen in staatliches Handeln stärkt. Auf der anderen Seite steht die Pflicht des Staates, die Funktionsfähigkeit seiner kritischen Infrastrukturen zu schützen und damit letztlich Leib, Leben und die Versorgung der Bevölkerung. Dies wurde auch bei der Anhörung am letzten Montag im Digitalausschuss klar. Auch an dieser Stelle ein Dank an die Anzuhörenden, die das Thema tiefgehend im Ausschuss beleuchtet haben! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Zuruf von Niklas Schrader (LINKE)] Die vorliegende Drucksache macht deutlich, dass sich die Rahmenbedingungen in den letzten Jahren spürbar verändert haben. Insbesondere die wiederholten Angriffe auf die Energieversorgung zeigen, dass kritische Infrastruktur nicht mehr abstrakt gefährdet ist, sondern real im Fokus steht. In einer solchen Lage kann der Staat nicht allein mit den Instrumenten arbeiten, die für eine stabile Sicherheitslage konzipiert wurden. Denn Transparenz ist kein Selbstzweck, sie dient dem demokratischen Gemeinwesen, aber sie darf dieses Gemeinwesen nicht zugleich gefährden. Kritische Infrastruktur ist dabei kein abstrakter Begriff. Es geht um Energieversorgung, um Wasser, Verkehr, IT-Systeme, Gesundheitsversorgung – also genau die Strukturen, deren Ausfall unmittelbar zu Versorgungsengpässen oder der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit führt. Wenn Informationen über diese Systeme unkontrolliert offengelegt werden, können sie selbst zum Sicherheitsrisiko werden. Das ist der entscheidende Punkt. Informationsfreiheit darf nicht dazu führen, dass Schwachstellen offengelegt werden, die von Dritten gezielt ausgenutzt werden können. Wer beispielsweise Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen über Energieanlagen, IT-Sicherheitskonzepte oder Notfallpläne erhält, kann daraus Rückschlüsse ziehen, die die Resilienz dieser Systeme untergraben. Deshalb ist es folgerichtig, dass der Gesetzentwurf bestimmte Informationen aus dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes herausnimmt, wenn sie die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastruktur betreffen. Es geht dabei nicht um pauschale Geheimhaltung, sondern um den gezielten Schutz besonders sensibler Bereiche. Wichtig ist: Diese Einschränkungen erfolgen nicht schrankenlos. Der Gesetzentwurf bleibt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verpflichtet. Eingriffe in die Informationsfreiheit sind nur insoweit vorgesehen, wie sie zum Schutz überragend wichtiger Rechtsgüter erforderlich sind, insbesondere der öffentlichen Sicherheit und der elementaren Lebensgrundlagen der Bevölkerung. Im Ergebnis geht es also nicht um ein Entweder-oder, sondern um eine neue Balance. Die Informationsfreiheit bleibt ein hohes Gut, aber sie findet ihre Grenze dort, wo die Sicherheit und Funktionsfähigkeit unseres Gemeinwesens konkret gefährdet ist.
