Christian Gaebler
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Lage am Wohnungsmarkt ist extrem angespannt. Das betrifft vor allem diejenigen, die auf Wohnungssuche sind und keine oder nicht bezahlbare Angebote vorfinden, aber auch im Bestand sehen wir trotz noch relativ moderater Durchschnittsmieten Verdrängung, Vernachlässigung und die Umgehung von Mieterschutzregelungen und Mietpreisbremsen. Dem müssen und wollen wir entschlossen entgegentreten. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU] Hauptursache ist der Mangel an Wohnungen. Diesen geht diese Koalition auch konsequent an, trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Mit dem Schneller-Bauen-Gesetz im vergangenen Jahr und aktuell mit dem Einfach-Bauen-Gesetz haben wir die Rahmenbedingungen für schnelle und effiziente Planungs- und Genehmigungsverfahren geschaffen und setzen den Verzicht auf übertriebene Vorgaben und Standards um. Mit voraussichtlich 80 000 neuen Wohnungen in dieser Legislaturperiode werden mehr als 160 000 Berlinerinnen und Berliner ein neues Zuhause haben. Damit setzen wir auch bundesweit Maßstäbe. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU] Auch die Förderung von sozialem Wohnungsbau steht im Mittelpunkt dieser Koalition. Mehr als 5 000 neue Sozialwohnungen pro Jahr sind 2024 und 2025 bewilligt worden, so viele wie nie zuvor. Diese können jetzt zügig gebaut werden. Frühere Koalitionen haben viel über Sozialwohnungen diskutiert, jetzt aber wird bewilligt und gebaut. Diese Koalition handelt. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU] Der Wohnungsmarkt ist in Bewegung. Es gibt eine Vielzahl von seriösen Vermietern. Die sind auch nicht im Fokus unserer Gesetzesmaßnahme. Aber wir müssen die Mieterinnen und Mieter vor den Abzockern schützen, [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU] die das schnelle Geld wittern und denen Wohnen als Daseinsvorsorge egal ist. Wir haben bereits viele gesetzliche Regelungen, um den schwarzen Schafen entgegenzutreten, aber es hakt im Detail und in der Anwendung. Wir wollen den vorhandenen Wohnraum in Berlin besser schützen, seine zweckgerechte Nutzung sicherstellen und die Durchsetzung bestehender Regelungen spürbar stärken. Gleichzeitig geht es darum, Verwaltungsverfahren effizienter zu gestalten und die Bezirke in ihrer täglichen Arbeit wirksam zu unterstützen. Nur gemeinsam können wir gegen den Missbrauch vorgehen. Ich bedanke mich an der Stelle ausdrücklich bei den Verantwortlichen in den Bezirken, die dies erkannt haben und die auch entsprechend aktiv werden. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU] Wir verbessern die Kontrolle und Transparenz im Bereich der Sozialwohnungen. Wenn jemand eine Sozialwohnung untervermietet, muss er oder sie zukünftig den Untermietvertrag vorlegen. Damit stellen wir sicher, dass die Wohnung nur an WBS-Berechtigte untervermietet wird und zudem nur die entsprechende Miete kassiert werden kann. Die Sozialwohnungen sollen so denjenigen zugutekommen, für die sie bestimmt sind, und nicht irgendwelchen anderen Leuten. [Vereinzelter Beifall bei der SPD] Zugleich sorgen wir mit der verpflichtenden Meldung von Ein- und Auszügen sowie der aktuellen Miethöhe für eine deutlich bessere Datenlage. Das WBS-Kataster wird damit verlässlicher, aktueller und insgesamt auch praxistauglicher, und wir haben erste Elemente eines Mietenkatasters. Eine allgemeine Verpflichtung für alle Wohnungen ist noch in rechtlicher Prüfung und Abstimmung, kann aber gegebenenfalls im parlamentarischen Verfahren noch eingebracht werden. [Beifall von Sebastian Schlüsselburg (SPD)] Das ermöglicht nicht nur effektivere Kontrollen, sondern beschleunigt auch Verwaltungsverfahren und erhöht die Rechtssicherheit, insofern eine gute Grundlage für weitere Maßnahmen des Mieterschutzes. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU] In den Änderungen im Wohnungsaufsichtsgesetz steht die Stärkung der Handlungsfähigkeit der Bezirke im Mittelpunkt. Wir sorgen dafür, dass das gegebene Instrumentarium wirksamer eingesetzt werden kann, insbesondere durch eine präzise Regelung zum Einsatz von Treuhändern. Damit verhindern wir auch, dass notwendige Maßnahmen durch Verzögerungstaktik unterlaufen werden. Ein ganz wesentlicher Punkt ist aber die Beschleunigung von Instandsetzungsmaßnahmen. Hier gilt künftig: Mängel sind unverzüglich zu beseitigen und bei aktuellen Gefährdungslagen innerhalb von maximal 48 Stunden. So stellen wir sicher, dass gravierende Missstände schneller behoben und menschenwürdige Wohnverhältnisse für alle und in ganz Berlin gewährleistet werden. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU] Beim Zweckentfremdungsverbot stärken wir die Durchsetzungsmöglichkeit der Behörden deutlich. Wir harmonisieren zentrale Instrumente wie die Ersatzvornahme und den Einsatz von Treuhändern mit dem Wohnungsaufsichtsgesetz und schaffen damit einheitliche praxistaugliche Standards. Wir setzen enge Fristen, an denen sich auch die Bezirksämter orientieren müssen. Die Sicherstellung guter Wohnverhältnisse muss auch im bezirklichen Handeln absolute Priorität haben. Das fordern wir hier ein und setzen es auch um. Ein besonders wichtiger Baustein ist die Einführung der Möglichkeit, die Kosten einer Ersatzvornahme dem Richtigen im Voraus aufzuerlegen. Damit stellen wir sicher, dass behördliche Anordnungen ohne Verzögerungen umgesetzt werden können und ohne zusätzliche Belastung für die öffentliche Hand. Ergänzend erhöhen wir mit einer praxistauglichen Regelung zur Anfangsmiete bei Ersatzwohnraum die Anwendbarkeit des Gesetzes und entlasten die Verwaltung dort, wo es sinnvoll und vertretbar ist. In der Gesamtbetrachtung leistet dieses Gesetz einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Berliner Wohnungsmarktes und zur Sicherung der Qualität am Berliner Wohnungsmarkt. Es verbessert die Datenlage. Es erhöht die Transparenz. Es beschleunigt Verfahren und stärkt die Durchsetzungskraft der Verwaltung. Zugleich greifen wir zentrale Anliegen der Bezirke auf, insbesondere bei der Bekämpfung von sogenannten Schrottimmobilien. Das dient nicht nur der Sicherung von Wohnraum, sondern auch der Stabilisierung ganzer Quartiere. Auch das ist ein entscheidender Punkt für die praktische Wirksamkeit dieses Gesetzes und auch die Wirkung vor Ort. Vor allem schützt es aber Mieterinnen und Mieter und sorgt dafür, dass vorhandener Wohnraum konsequent für Wohnzwecke genutzt wird. Flankierend zu diesem Gesetz haben wir deshalb ein untergesetzliches Maßnahmenpaket entwickelt, das der Senat zur Kenntnis genommen hat und weiter verfolgen wird. Zehn Themenkomplexe wurden dort erarbeitet, zum Beispiel Vorkaufsrecht, Bestätigung bestehender Anwendungsvereinbarungen. Hier haben wir gerade festgestellt durch Gerichtsverfahren, dass bestehende Anwendungsfallvereinbarungen weiterhin Geltung haben. Wir fordern den Bundesgesetzgeber auf, die alte Regelung zum Vorkaufsrecht wieder wirksam zu machen, damit die Bezirke und das Land Berlin ihr Vorkaufsrecht an der Stelle in den entsprechenden Anwendungsfällen geltend machen können. [Beifall bei der SPD – Beifall von Dr. Ersin Nas (CDU)] Wir sind in allen Handlungsfeldern aktiv geworden und konnten bereits erste Vorhaben umsetzen, etwa den Ausbau der Mietpreisprüfstelle, die Erhöhung von Ausgleichszahlungen für ersatzlos beseitigten Wohnraum und die Anhebung vom Bußgeldrahmen im Zweckentfremdungsrecht. Weitere Themen sind auch das Wohnen auf Zeit in Milieuschutzgebieten, Rechtsanpassung zur Umsetzung der EU-Verordnung und zur Begrenzung von Ferienwohnungen. Da folgt voraussichtlich ein gesonderter Gesetzesentwurf. All dies, gesetzliche und untergesetzliche Maßnahmen, hat das Ziel, geltendes Recht zu schärfen und konsequent zur Anwendung zu bringen, die Nutzung von Wohnraum zu sichern und die Mieterinnen und Mieter zu schützen für ein gutes und sicheres Zuhause in ganz Berlin. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU]
