Benedikt Lux
Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie meine Zwischenfrage zulassen. Sie haben vorhin, wie ich finde, zu Recht betont, dass wir als Staat ein Interesse daran haben müssen, wer sich möglicherweise für schützenswerte Informationen interessiert. Stimmen Sie mir nicht zu, dass wir überhaupt keine Erkenntnisse darüber haben, wer sich für welche Informationen interessiert, wenn Sie dieses Recht, die Möglichkeit einer Bürgerin, eines Bürgers von Anfang an vereiteln? Sprich, ist das bisherige IFG nicht gerade Ausdruck von Augenhöhe zwischen offenem Staat und mündigen Bürgerinnen und Bürgern, und machen Sie damit nicht eher einen Schritt zurück und vereiteln, dass der Staat dort in den Dialog oder auch in eine kritische Aufmerksamkeit gehen kann?
