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Christopher Förster

CDU 26.03.2026 Sitzungen 19/83

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss zu Beginn eingestehen: Ich bin etwas verwirrt. – Herr Kollege Schrader! Haben Sie gerade zu Top 22 A, also zu den Änderungen des Datenschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften gesprochen, oder wollten Sie hier zu dem vorliegenden Transparenzgesetz, das Sie zusammen mit den Grünen eingebracht haben, reden? [Anne Helm (LINKE): Das hat er gut erläutert! Das war durchaus zu verstehen.] Das ist mehr oder weniger so ein Mix gewesen. [Niklas Schrader (LINKE): Das ist auch mein Thema!] Ich möchte das aus unserer Sicht gerne noch einmal einordnen. Das Transparenzgesetz hat in der Tat schon einen ziemlich langen Bart. Die Vorgeschichte ist nicht rühmlich. Ich erinnere an die verkorkste Anhörung vor der Wiederholungswahl, die gecancelt wurde, während die Anzuhörenden schon im Ausschuss saßen. Das war ein unmöglicher Vorgang gegenüber den geladenen Sachverständigen. Dann kam die Wiederholungswahl, und die Karten wurden neu gemischt. Dieser Situation haben wir auch diese Vorlage zu verdanken, über die wir jetzt reden, die Linke und Grüne eingebracht haben, und die wohl den Verhandlungstand zum Transparenzgesetz zum Zeitpunkt des Scheiterns der Koalition abbildet. Deswegen reden wir hier über eine Gesetzesänderung, die wohl in den Zeitraum 2022/2023 passt. Was wir hier nicht finden, und das ist wichtig: das Weltgeschehen seit 2022. Da hat sich sehr viel getan. Wir alle wissen, wie sehr sich andere für uns und unsere Schwachstellen interessieren. Spionage ist an der Tagesordnung, und wir sehen uns hybriden Angriffen ausgesetzt, die offene Einfallstore nutzen. Besonders prägnant sind auch in dieser Frage die beiden Angriffe auf das Stromnetz Berlins, die uns zu denken geben müssen, was wir öffentlich preisgeben und was nicht. Zumindest uns in der Koalition hat das zu denken gegeben, weswegen wir heute in einem anderen Tagesordnungspunkt, Tagesordnungspunkt 22 A, [Zuruf von Carsten Schatz (LINKE)] die Änderungen am Datenschutz und im Informationsfreiheitsgesetz beschließen wollen. Mir geht es hier ganz klar um den Schutz von KRITIS-Bereichen, die in Ihrem Gesetzesentwurf, verehrte Kollegen von Grünen und Linken, nicht ausreichend gewürdigt werden. Es ist schlicht in dem Gesetz nicht abgebildet. [Niklas Schrader (LINKE): Doch!] So muss doch die Begrenzung des Identitätsnachweises kritisch hinterfragt werden. Wollen wir wirklich nicht wissen, wer welche Informationen abruft? Aus meiner Sicht ist das für einen Teil des Informationsbestandes notwendig. Mich interessiert nicht, wer im Amtsblatt von 1960 forscht. Aber mich interessiert sehr, wer sensible Informationen über KRITIS haben will, und das sollte Sie auch interessieren. Auch beim Thema Gebühren haben wir eine andere Meinung als Sie. Wir reden hier zum Teil über Arbeitsstunden unserer immer rarer werdenden Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Ich finde, dass das auch bezahlt werden muss, nicht nur bei besonders umfangreichen Recherchen, sondern auch schon bei kleinen Fällen. Insbesondere, wenn man Antwortfristen von zwei Wochen festschreibt, muss das auch ressourcentechnisch unterfüttert werden.

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