Dr. Bahar Haghanipour
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2552 empfiehlt der Hauptausschuss gemäß der Beschlussempfehlung mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion die Linke – die Annahme mit Änderungen. Die Oppositionsfraktionen haben eine namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte den Saaldienst, die vorgesehenen Tische aufzustellen. Ich bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer nach vorne. Eine namentliche Abstimmung ist mit Namensaufruf durchzuführen. Ich bitte ein Mitglied des Präsidiums, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. Die Stimmkarten werden Ihnen durch Präsidiumsmitglieder ausgegeben. Ich weise darauf hin, dass die tatsächliche Stimmabgabe erst nach Namensaufruf möglich ist. Nur so ist eine reibungslose und geordnete Abstimmung möglich; bitte also nicht wie sonst, wann es einem passt. Sie finden Urnen vor, die eindeutig gekennzeichnet sind. Eine Urne für die Ja-Stimmen, eine Urne für die Nein-Stimmen, eine Urne für die Enthaltungen sowie für die nicht benötigten restlichen Karten und Umschläge. Ich eröffne die Abstimmung über die Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/3083 zum Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2552 „Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungsförderungsfonds im Land Berlin“. Ich bitte, mit dem Namensaufruf zu beginnen. [Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmkarten] Ich frage mal: Hatten alle anwesenden Mitglieder des Hauses die Möglichkeit, abzustimmen? – Ich höre keinen Widerspruch und schließe die Abstimmung. Ich bitte die Präsidiumsmitglieder, die Auszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Auszählung wird die Sitzung für 20 Minuten unterbrochen. Wir sehen uns um 14 Uhr wieder. [Auszählung] [Unterbrechung der Sitzung von 13.42 bis 14.00 Uhr] Erklärungen zum Abstimmungsverhalten nach § 72 Satz 1 GO Abghs Tom Cywinski (CDU) [zu Protokoll gegeben]: Iris Gertig (CDU) [zu Protokoll gegeben]: Christian Goiny (CDU) [zu Protokoll gegeben]: Marco Hahnfeld (CDU) [zu Protokoll gegeben]: Cornelia Seibeld (CDU) [zu Protokoll gegeben]: Stephan Standfuß (CDU) [zu Protokoll gegeben]: Dr. Claudia Wein (CDU) [zu Protokoll gegeben]: Ariturel Hack (CDU) [zu Protokoll gegeben]: Stefan Häntsch (CDU) [zu Protokoll gegeben]: Sandra Khalatbari (CDU) [zu Protokoll gegeben]: Peer Mock-Stümer (CDU) [zu Protokoll gegeben]: In Anbetracht der anhaltenden Kritik aus der Berliner Wirtschaft und der Unstimmigkeiten und Fehlanreize des Ausbildungsförderungsfondsgesetzes, aber auch unter Berücksichtigung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD getroffenen Vereinbarungen, haben wir uns die Entscheidung für eine Zustimmung zu dem Gesetz in der zweiten Lesung nicht leicht gemacht. Die Verhandlungserfolge der CDU-Fraktion bilden sich in der dringlichen Beschlussempfehlung des Hauptausschusses – Drucksache 19/3083 – gegenüber der ursprünglichen Gesetzesfassung deutlich ab. Diese erkennen wir ausdrücklich als Schritt in die richtige Richtung an. Wesentliche Verbesserungen konnten dank der Intervention der CDU-Fraktion erreicht werden, die den wirtschaftsfeindlichen Charakter des Gesetzentwurfs substanziell entschärft haben. Dazu zählen im Besonderen der Geltungsbereich des Gesetzes nur noch für Betriebe ab zehn Vollzeitäquivalenten einschließlich Betriebsinhaber, die Höhe der Abgaben sowie das Außerkrafttreten bei Zielerreichung von 2 000 Arbeitsverhältnissen im Land Berlin. Dennoch stellen wir fest, dass ein Ausbildungsplatzförderungsfondsgesetz zusätzliche Belastungen für Unternehmen in Berlin schafft und damit Risiken für den Wirtschaftsstandort Berlin einhergehen. Dies ist vor dem Hintergrund der anhaltenden Rezession bei gleichzeitiger bereits durch die Wirtschaft erreichter Steigerung der Zahl der Ausbildungsplätze das falsche Signal. Wir befürchten zudem marktwirtschaftliche Fehlsteuerungen, da kleinere bis mittlere Unternehmen, die ihre Ausbildungsplätze nicht vollständig belegen können, für größere Betriebe, die bereits über ihren Bedarf ausbilden, die Ausbildungsplätze „querfinanzieren“. Zudem wird der Mangel an ausbildungsfähigen Bewerberinnen und Bewerbern für eine duale Ausbildung in vielen Branchen durch das zur Abstimmung stehende Ausbildungsplatzförderungsfondsgesetz ebenfalls nicht gelöst. Zudem treibt uns die Sorge um, dass zusätzlich ein bürokratischer Verwaltungsaufwand entsteht, der mit steigenden Personalkosten verbunden ist. Das unbestritten richtige Ziel, mehr Plätze der dualen Ausbildung durch Unternehmen im Land Berlin zur Verfügung zu stellen, wäre aus unserer Sicht besser durch gemeinsame freiwillige Anstrengungen mit der Berliner Wirtschaft zu erreichen gewesen, denn durch eine bürokratische gesetzliche Regelung. Denn es liegt im ureigensten Interesse der Wirtschaft, im erforderlichen und möglichen Umfang auszubilden und damit gut qualifizierte Nachwuchskräfte zu gewinnen. Aus Verantwortung gegenüber der regierenden Koalition aus CDU und SPD und der getroffenen Koalitionsvereinbarung und damit der Handlungsfähigkeit der Berliner Landesregierung, haben wir dem Ausbildungsplatzförderungsfondsgesetz trotz der dargestellten gravierenden Bedenken zugestimmt. Gemeinsam mit der Wirtschaft müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um die wünschenswerten Zielmarken für die Erreichung der Anzahl der Ausbildungsplätze zu erreichen und das Ausbildungsplatzförderungsfondsgesetz so schnell als möglich wieder außer Kraft treten zu lassen. Sven Rissmann (CDU) [zu Protokoll gegeben]: Lucas Schaal (CDU) [zu Protokoll gegeben]: Björn Wohlert (CDU) [zu Protokoll gegeben]: Wir stehen zum Wirtschaftsstandort Berlin, und wir stehen hinter dem Ziel, im Miteinander von Arbeitgebern und Arbeitnehmern mehr Jugendliche in einen Ausbildungsplatz zu bringen. Wir erkennen dabei das große freiwillige und privatwirtschaftliche Engagement der Berliner Wirtschaft und insbesondere die Erfolge des Bündnisses für Ausbildung beim Abschluss zusätzlicher Ausbildungsverträge in den letzten Jahren ausdrücklich an. Den nun vorgeschlagenen Weg, das Ziel mit der Errichtung eines Ausbildungsförderungsfonds, der Einführung einer Berufsausbildungssicherungsabgabe und der Schaffung zusätzlicher Bürokratie weiter zu verfolgen, erachten wir für falsch. Wir nehmen dabei die anhaltende Kritik aus der Berliner Wirtschaft, ihren Verbänden und Kammern sehr ernst, die in den letzten Monaten sehr sachlich und konstruktiv auf die offenkundigen Schwachstellen und rechtlichen Unsicherheiten des Gesetzesvorhabens hingewiesen haben. Die Verhandlungserfolge der CDU-Fraktion, die sich in der dringlichen Beschlussempfehlung des Hauptausschusses – Drucksache 19/3083 – gegenüber der ursprünglichen Gesetzesfassung deutlich wiederfinden, sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, vermögen aber nicht die grundsätzliche Fehlkonstruktion des Vorhabens zu beheben. Der nun vorliegende Gesetzentwurf gibt keine Antwort auf wesentliche Fragen, etwa wie die bereits vorhandenen offenen Ausbildungsstellen in Berlin besetzt werden können und wie jugendliche Schulabgänger besser vorbereitet und qualifiziert werden können, um eine Ausbildung auch mit Aussicht auf Erfolg antreten zu können. Vielmehr schafft das Gesetz zusätzliche Belastungen durch neue bürokratische Auskunftspflichten für alle Berliner Unternehmen und finanzielle Belastungen für einige Unternehmen durch die neu eingeführte Abgabe. Dies ist gerade vor dem Hintergrund der seit Jahren anhaltenden Rezession das vollkommen falsche Signal und erst recht die falsche ordnungspolitische Maßnahme. In nahezu allen Gesprächen mit Unternehmen und Gewerbetreibenden in unserer Stadt wird stets angemahnt, dass Berichtspflichten und Bürokratie schon jetzt ein wesentlicher Kostenfaktor sind und immer weniger Raum für die eigentliche Geschäftstätigkeit lassen. Das Gesetz zum Ausbildungsförderungsfonds eröffnet die Gefahr, dass die Standortkosten in Berlin weiter steigen und ein erheblicher Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Städten in Deutschland und dem europäischen Ausland entsteht. In einer wirtschaftlichen Situation, die von Arbeitsplatzabbau und - verlagerungen geprägt ist, muss Berlin ein attraktiver Standort für Unternehmen und Unternehmensgründungen bleiben. Andernfalls drohen Unternehmen abzuwandern und Investitionen in den Standort Berlin auszubleiben. Das Gesetzesvorhaben lässt zudem wesentliche Fragen bisher ungeklärt, wie etwa die prozentuale Höhe der Abgabe, die Frage der mathematischen Rundung hinsichtlich der zu erfüllenden Ausbildungsstellen und die Behandlung von Härtefällen. Die Ausgliederung dieser wesentlichen Fragen aus dem Kernbereich des Gesetzes in einen zu errichtenden Beirat erachten wir als Teil der Legislative für höchst bedenklich. Hinsichtlich des Ausbildungskostenausgleichs, der künftig von der zu schaffenden „Berliner Ausbildungskasse“ zugewiesen werden soll, bestehen zudem unionsrechtliche Bedenken. Fraglich ist, ob ein derartiges Umlagesystem mit dem europäischen Beihilferecht nach Artikel 107 ff. AEUV vereinbar ist. Aufgrund der immensen Anzahl der jährlich jeweils neu zu erlassenden Abgabe- oder Förderbescheide ist zudem von einer erheblichen Zahl von behördlichen Widerspruchsverfahren und verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren auszugehen. Die daraus resultierende Verwaltungs- und Kostenlast für das Land Berlin und die Belastung der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit stehen in einem erheblichen Missverhältnis zum erhofften Nutzen des Gesetzes. Zudem besteht ein erkennbares Risiko, dass das Gesetz als solches gerichtlich verworfen werden könnte. Aus den vorgenannten Gründen und weil diese Gesetzesvorlage fundamental gegen unsere ordnungspolitischen Überzeugungen verstößt, stimmen wir dem Vorhaben nicht zu. Aus Verantwortung gegenüber der regierenden Koalition aus CDU und SPD, der in unserer CDU-Fraktion getroffenen Mehrheitsentscheidung und der Handlungsfähigkeit der Berliner Landesregierung haben wir uns bei der Abstimmung enthalten. Michael Dietmann (CDU) [zu Protokoll gegeben]: Niklas Graßelt (CDU) [zu Protokoll gegeben]: In Anbetracht der anhaltenden Kritik aus der Berliner Wirtschaft und der Unstimmigkeiten und Fehlanreize des Ausbildungsförderungsfondsgesetzes, aber auch unter Berücksichtigung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD getroffenen Vereinbarungen, haben wir uns die Entscheidung für eine Zustimmung zu dem Gesetz in der zweiten Lesung nicht leicht gemacht. Die Verhandlungserfolge der CDU-Fraktion bilden sich in der dringlichen Beschlussempfehlung des Hauptausschusses – Drucksache 19/3083 – gegenüber der ursprünglichen Gesetzesfassung deutlich ab. Diese erkennen wir ausdrücklich als Schritt in die richtige Richtung an. Wesentliche Verbesserungen konnten dank der Intervention der CDU-Fraktion erreicht werden, die den wirtschaftsfeindlichen Charakter des Gesetzentwurfs substanziell entschärft haben. Dazu zählen im Besonderen der Geltungsbereich des Gesetzes nur noch für Betriebe ab zehn Vollzeitäquivalenten einschließlich Betriebsinhaber, die Höhe der Abgaben sowie das Außerkrafttreten bei Zielerreichung von 2 000 Arbeitsverhältnissen im Land Berlin. Dennoch stellen wir fest, dass ein Ausbildungsplatzförderungsfondsgesetz zusätzliche Belastungen für Unternehmen in Berlin schafft und damit Risiken für den Wirtschaftsstandort Berlin einhergehen. Dies ist vor dem Hintergrund der anhaltenden Rezession bei gleichzeitiger bereits durch die Wirtschaft erreichter Steigerung der Zahl der Ausbildungsplätze das falsche Signal. Wir befürchten zudem marktwirtschaftliche Fehlsteuerungen, da kleinere bis mittlere Unternehmen, die ihre Ausbildungsplätze nicht vollständig belegen können, für größere Betriebe, die bereits über ihren Bedarf ausbilden, die Ausbildungsplätze „querfinanzieren“. Zudem wird der Mangel an ausbildungsfähigen Bewerberinnen und Bewerbern für eine duale Ausbildung in vielen Branchen durch das zur Abstimmung stehende Ausbildungsplatzförderungsfondsgesetz ebenfalls nicht gelöst. Zudem treibt uns die Sorge um, dass zusätzlich ein bürokratischer Verwaltungsaufwand entsteht, der mit steigenden Personalkosten verbunden ist. Das unbestritten richtige Ziel, mehr Plätze der dualen Ausbildung durch Unternehmen im Land Berlin zur Verfügung zu stellen, wäre aus unserer Sicht besser durch gemeinsame freiwillige Anstrengungen mit der Berliner Wirtschaft zu erreichen gewesen, denn durch eine bürokratische gesetzliche Regelung. Denn es liegt im ureigensten Interesse der Wirtschaft, im erforderlichen und möglichen Umfang auszubilden und damit gut qualifizierte Nachwuchskräfte zu gewinnen. Aus Verantwortung gegenüber der regierenden Koalition aus CDU und SPD und der getroffenen Koalitionsvereinbarung und damit der Handlungsfähigkeit der Berliner Landesregierung, haben wir dem Ausbildungsplatzförderungsfondsgesetz trotz der dargestellten gravierenden Bedenken zugestimmt. Gemeinsam mit der Wirtschaft müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um die wünschenswerten Zielmarken für die Erreichung der Anzahl der Ausbildungsplätze zu erreichen und das Ausbildungsplatzförderungsfondsgesetz so schnell als möglich wieder außer Kraft treten zu lassen.
