Mirjam Golm
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der aktuelle Fall von Collien Fernandes, über den wir heute schon so oft gesprochen haben, hat eine emotionale Debatte ausgelöst, eine, die längst überfällig war, denn dieser Fall ist kein Einzelfall. [Beifall bei der SPD – Beifall von Dr. Bahar Haghanipour (GRÜNE) und Bettina Jarasch (GRÜNE)] Es ist richtig und wichtig, dass so viele Frauen und auch Männer wütend sind, laut werden, demonstrieren, auf die Straße gehen und ihre Solidarität bekunden. Dieser Fall zeigt uns auch mit aller Deutlichkeit, was wir alle schon längst wissen: Unser Recht hält mit den technischen Entwicklungen nicht Schritt. Digitale Gewalt, insbesondere in Form von Deepfakes, ist längst Realität, rechtlich allerdings bei Weitem nicht ausreichend erfasst. Es geht hier um die Erstellung und Verbreitung sexualisierter Inhalte ohne Einwilligung unter Verwendung des realen Erscheinungsbilds einer Person durch künstliche Manipulation. Es ist sexualisierte Gewalt, die mithilfe von Technologie erzeugt wird; Bilder, die Frauen zeigen, ohne dass sie je existiert haben, aber die das ganz reale Leben dieser Frauen zerstören. Wenn Betroffene hier von virtueller Vergewaltigung sprechen, dann ist das keine Übertreibung. Es ist die Beschreibung von Kontrollverlust, von Demütigung und von massiver Grenzüberschreitung. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU und den GRÜNEN – Beifall von Franziska Brychcy (LINKE)] Dass im aktuellen Fall die Betroffene ihr Verfahren in Spanien führt, ist kein Zufall. Der rechtliche Schutz dort ist wesentlich wirksamer, durch klare gesetzliche Regelungen, durch spezialisierte Strukturen und durch die politische Priorisierung dieses Themas. Das muss für uns klarer Auftrag sein, auf Bundesebene endlich die Strafbarkeitslücken im digitalen Raum zu schließen. Denn das geltende Strafrecht, insbesondere beim Schutz der höchstpersönlichen Lebenssphäre, setzt vielfach voraus, dass tatsächliche Aufnahmen vorliegen. Deepfakes unterlaufen genau diese Voraussetzung. Deshalb muss klargestellt werden: Die Herstellung und Verbreitung nicht einvernehmlicher sexualisierter Deepfakes wird ausdrücklich strafrechtlich erfasst, auch dann, wenn keine echten Aufnahmen zugrunde liegen. Wir brauchen einen effektiveren Rechtsschutz mit schnellen, wirksamen Instrumenten für die Betroffenen, klare, durchsetzbare Löschfristen und zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Entfernung. [Beifall bei der SPD und der CDU] Wir müssen die bestehenden Möglichkeiten zur Strafverfolgung der digitalen Realität anpassen, insbesondere bei der Identifizierung von Tätern und bei der Verantwortung von Plattformen. Das Bundesjustizministerium hat hierzu Vorschläge vorgelegt, die genau diese Punkte erfassen: Erweiterung strafrechtlicher Tatbestände auf manipulierte Inhalte, Schließung von Schutzlücken im Persönlichkeitsrecht, Verbesserung des Rechtsschutzes für Betroffene. Das ist ein wichtiger, notwendiger Schritt, der längst überfällig ist und jetzt auch mit aller Konsequenz durchgesetzt werden muss, [Beifall bei der SPD und der CDU – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] auch wenn einzelne Gesetzesänderungen nicht reichen werden. Denn die entscheidende Frage wird sein: Welchen Stellenwert werden wir dem Schutz von Gewalt tatsächlich einräumen? Dazu gehört auch eine gesellschaftliche Dimension. Gewalt, auch digitale Gewalt, entsteht nicht isoliert. Sie knüpft an bestehende Strukturen und Verhaltensmuster an. Es ist notwendig und Voraussetzung für eine Veränderung, dass Verantwortung nicht nur institutionell, sondern auch gesellschaftlich übernommen wird. Wir müssen uns als Gesellschaft alle gegen solche Formen und jegliche Form von Gewalt positionieren. [Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der LINKEN] Dazu gehört ausdrücklich auch, dass Männer sich sichtbar und eindeutig dagegenstellen, ganz besonders, wenn sie die politische Verantwortung haben, unser Land zu regieren; nicht als Adressaten von Schuldzuweisungen, sondern als Teil der gesellschaftlichen Verantwortung, solche Verhaltensweisen nicht zu tolerieren. [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU] Denn ohne klare Haltung werden rechtliche Maßnahmen nicht ausreichen. Wir brauchen beides: wirksame rechtliche Instrumente und eine klare gesellschaftliche Haltung. Gewalt gegen Frauen ist eine gemeinsame Aufgabe. Sie verlangt entschlossenes Handeln über alle Fraktionsgrenzen hinweg, und sie verlangt einen breiten gesellschaftlichen Konsens. Digitale Gewalt ist kein isoliertes Phänomen. Denn auch sie ist, wie alle anderen Gewaltformen, Ausdruck von Machtverhältnissen. Sie entsteht dort, wo patriarchale Strukturen fortwirken, wo über Frauenbilder verfügt, wo Sichtbarkeit kontrolliert wird und wo Grenzüberschreitungen gegen Frauen systematisch relativiert werden. Deepfakes sind in diesem Kontext kein technisches Einzelproblem. Sie sind ein Instrument, mit dem sich Kontrolle digital fortsetzen lässt, ein Instrument, mit dem die Realität manipuliert wird, um Macht auszuüben. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU und den GRÜNEN] Genau deshalb trifft diese Form von Gewalt überwiegend Frauen; nicht zufällig, sondern strukturell, in einem System, in dem Frauen häufiger bewertet und sexualisiert und viel zu häufig infrage gestellt werden. Antifeminismus spielt dabei eine zentrale Rolle. Auch er ist kein Randphänomen mehr und auch kein bloßes Gegeninstrument in einer politischen Debatte. Antifeminismus richtet sich gezielt gegen Gleichstellung. Er stellt die Legitimation von Frauenrechten infrage. Er verschiebt die Perspektive weg von den Betroffenen hin zu Relativierungen und Abwehrmechanismen. Auch die von Ihnen in Ihrem Antrag herangezogene Expertise zum Antifeminismus zeigt noch mal ganz deutlich, dass wir es nicht mit einem seltenen Problem zu tun haben, sondern mit einem heterogenen, oft transnational vernetzten Geflecht aus Akteuren, Narrativen und Kommunikationsstrukturen. Diese Dynamiken finden längst im digitalen Raum statt. Sie verbreiten sich über Plattformen, über Netzwerke, über gezielte Kampagnen, schnell, grenzüberschreitend und mit einer enormen Reichweite. Die Herausforderung, dem entgegenzutreten, ist riesig und vor allem komplex. Es wird nicht, wie im Antrag gefordert, ausreichen, einzelne Maßnahmen, zusätzliche Berichte und noch mehr Verwaltung zu etablieren. Es geht um gesellschaftliche Einstellungen, um politische Konflikte und um die Frage, wie wir Gleichstellung endlich tatsächlich verankern. Es braucht klare politische Antworten: die konsequente Durchsetzung von Gleichstellung und Teilhabe, denn sie entzieht antifeministischen Narrativen den Boden; die Stärkung von Strukturen, die konkret in Bildung, Beratung und in der Zivilgesellschaft wirken und vor allem eine klare rechtliche Handhabe, wo antifeministische Aktivitäten in Rechtsverstöße übergehen. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU und den GRÜNEN] Das, was wir heute in der Aktuellen Stunde diskutieren, ist kein Randthema, kein Gedöns und vor allem kein Frauenthema. Es ist ein Gradmesser dafür, wie ernst wir Gleichstellung und Rechtsstaatlichkeit nehmen. Was wir gegen Gewalt an Frauen unternehmen, ist ein Prüfstein für unseren Rechtsstaat, und wer in Gesellschaft und Politik jetzt noch wegschaut, macht sich mitschuldig. Wir werden nicht zulassen, dass Betroffene weiter den Preis dafür zahlen. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der LINKEN]
