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Claudia Engelmann

LINKE 12.03.2026 Sitzungen 19/82

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörenden! Die psychosoziale Prozessbegleitung ist ein zentraler Bestandteil eines funktionierenden Opferschutzes. Seit 2017 haben besonders schutzbedürftige Betroffene von Gewalt und Sexualstraftaten einen gesetzlichen Anspruch auf diese Begleitung im Strafverfahren. Das war ein wichtiger Schritt, auch im Sinne der Istanbul-Konvention, die uns verpflichtet, Betroffene von Gewalt umfassend zu schützen und zu unterstützen. Doch zwischen Anspruch und Realität klafft auch in Berlin weiterhin eine deutliche Lücke. Psychosoziale Prozessbegleitung bedeutet weit mehr als nur Informationen über Verfahrensabläufe. Fachkräfte stabilisieren Betroffene, bereiten sie auf belastende Situationen im Strafverfahren vor und helfen, Retraumatisierungen zu vermeiden. Gerade bei Sexualstraftaten ist diese Unterstützung existenziell, nicht zuletzt, weil die Anzeigequoten niedrig und die Verurteilungsraten viel zu gering sind. Trotz dieser enormen Bedeutung ist die psychosoziale Prozessbegleitung strukturell unterfinanziert. In Berlin gibt es derzeit nur etwa 35 anerkannte Prozessbegleiterinnen und -begleiter. Viele von ihnen können diese Tätigkeit allerdings nur neben einer anderen Arbeit ausüben, weil die Vergütung schlicht nicht ausreicht. Die derzeitige Vergütung liegt bei maximal etwa 1 100 Euro pro Beiordnung und greift häufig erst ab dem Zeitpunkt der Anzeige. In der Realität begleiten Fachkräfte die Betroffenen jedoch über Monate, manchmal sogar über Jahre durch Ermittlungen und Gerichtsverfahren. Gespräche, Vorbereitung auf Gerichtstermine, Begleitung zu Verhandlungen und Nachbereitung sind damit kaum kostendeckend abzubilden. Die Folge ist fatal: Es gibt zu wenig Begleitpersonen, es entstehen Wartezeiten, und die allermeisten Verfahren finden ganz ohne psychosoziale Prozessbegleitung statt. Auch der Zugang für Betroffene ist oft unklar. Zwar sollen Polizei, Justiz und Beratungsstellen informieren, doch gerade im Vorfeld eines Verfahrens fehlen verständliche und niedrigschwellige Informationen. Wenn wir die Rechte von Gewaltbetroffenen ernst nehmen, müssen wir hier dringend nachsteuern. Deshalb schlagen wir als Grüne und Linke konkrete Verbesserungen vor. Dafür brauchen wir einen verbindlichen Qualitätsstandard für Opferschutzorganisationen und die Prozessbegleitung, damit Betroffene überall in Berlin eine gleichwertige Unterstützung erhalten. Ebenso dringend muss die Vergütung verbessert werden. Wenn Begleitpersonen krankheitsbedingt ausfallen oder Betroffene die Person wechseln wollen, darf die Betreuung nicht plötzlich unbezahlt weiterlaufen. Gleichzeitig muss der Zugang zur psychosozialen Prozessbegleitung deutlich niedrigschwelliger werden. Betroffene müssen aktiv, verständlich und barrierefrei über ihre Rechte informiert werden. Nicht zuletzt brauchen wir mehr Fachkräfte, insbesondere für vulnerable Gruppen, wie Frauen mit Behinderung oder Menschen mit Sprachbarrieren. Dafür müssen Aus- und Weiterbildung vom Land viel stärker gefördert werden. Wenn wir die Istanbul-Konvention wirklich ernst nehmen, müssen wir sicherstellen, dass Betroffene nicht nur Rechte auf dem Papier haben, sondern tatsächlich Zugang zu der Unterstützung erhalten, die sie so dringend brauchen. – Vielen Dank! Das zweite Mal die Redezeit eingehalten! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

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