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Sebastian Schlüsselburg

SPD 12.03.2026 Sitzungen 19/82

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der ersten Lesung und im Rechtsausschuss haben wir uns ausführlich mit der verfassungsrechtlichen Dogmatik von Artikel 15 Grundgesetz und den Pro- und Kontra-Argumenten des Gesetzentwurfs selbst befasst. Das will ich heute nicht wiederholen, sondern stattdessen eine politische Einordnung vornehmen. [Benedikt Lux (GRÜNE): Endlich!] Artikel 15 ist die große wirtschaftliche Offenhaltungsnorm unseres Grundgesetzes für den Moment, in dem wir erkennen: Die soziale Marktwirtschaft ist nicht mehr sozial. – Berlin hat circa 1,4 Millionen ungebundene Privatwohnungen, und dort gilt für Mieterinnen und Mieter im Kern nur die unzureichende Mietpreisbremse. Wir wissen inzwischen, schwarz auf weiß, durch die Zahlen der von der SPD eingeführten Mietpreisprüfstelle: Von vielen Vermietern werden nicht einmal diese löchrigen Regelungen eingehalten. Was ist die Antwort zum Beispiel von Linken, Grünen oder der Initiative? – Sie sagen: Beschließt einfach sofort den Gesetzentwurf der Initiative! Nur das ist die reine Lehre, alles andere ist Quatsch. Aber was hieße das in der Realität? – Der Gesetzentwurf der Initiative würde nach eigenen Angaben nur rund 220 000 Wohnungen vergesellschaften. Das wären also nur circa 15 Prozent der 1,4 Millionen ungebundenen Privatwohnungen. Für die übergroße Mehrheit der Menschen würde sich entsprechend nichts ändern. Artikel 15 Grundgesetz kann mehr. Er erlaubt nicht nur die Überführung in Gemeineigentum, er erlaubt ausdrücklich auch andere Formen der Gemeinwirtschaft. Oder um es mit Prof. Kempny zu sagen: Gemeinwirtschaft muss nicht als unversöhnlicher Gegenbegriff zu Marktwirtschaft verstanden werden. Die Einräumung weitreichenden Vergesellschaftungsermessens zeigt, dass das Grundgesetz nicht zu einem Entweder-oder zwingt. – Zitat Ende. Genau das ist unser Ansatz als SPD. Wir leuchten Artikel 15 Grundgesetz vollständig aus. Wir wollen die Spielregeln dieses Marktes verändern, und zwar so, dass alle Mieterinnen und Mieter geschützt werden – nicht nur 15 Prozent, sondern alle. [Beifall bei der SPD] Wer das aber ernst meint, der darf den zweiten Schritt nicht vor dem ersten machen. Wer dauerhaft etwas verändern will, muss rechtssicher handeln. Das ist die bittere Lehre aus dem gescheiterten Mietendeckel. Zu Artikel 15 gibt es leider nur Expertenmeinungen, aber eben keine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Uns bleibt deswegen vor dem Erlass eines Anwendungsgesetzes nur die Möglichkeit, ein Gesetz zu erlassen, das beklagt werden kann. Ob Karlsruhe es zur Entscheidung annimmt oder nicht oder bei einer Nichtannahme trotzdem eine umfassende Begründung mitliefert oder nicht, weiß niemand, aber den Versuch unternehmen wir heute mit diesem Gesetz. Das ist Verantwortung, und das ist Respekt vor den Mieterinnen und Mietern dieser Stadt, die sich ein zweites großes Scheitern nicht leisten können. [Beifall bei der SPD] Zum Schluss: Wir werden als SPD-Fraktion – denn mit der CDU werden wir da wahrscheinlich nicht rechnen können – noch weitergehen. Wir werden bald nach rechtlicher Prüfung einen eigenen Gesetzentwurf für die Anwendung von Artikel 15 Grundgesetz vorlegen und zur breiten öffentlichen Diskussion stellen. Denn am Ende des Tages gibt es zur Lösung der Mieten- und Wohnungsfrage nicht nur die eine Maßnahme, die eine Wunderwaffe. Unsere Antwort ist ein Dreiklang: leistbarer Neubau, harte Regulierung und neue gemeinwirtschaftliche Spielregeln, die alle schützen. In diesem Sinne spielen wir die gesamte Klaviatur der politischen Möglichkeiten, und dazu gehört auch das bereits erwähnte bald kommende Wohnraumsicherungsgesetz. Ich bitte um Zustimmung. – Vielen Dank! [Anhaltender Beifall bei der SPD]

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