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Marcel Hopp

SPD 12.03.2026 Sitzungen 19/82

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gewalt im Schulkontext ist ein Thema, das wir als SPD-Fraktion sehr ernst nehmen. Schulen als Lern- und Lebensort unserer Kinder und Jugendlichen müssen sicher sein. Nur in einem gewaltfreien Raum kann erfolgreich miteinander gelernt werden. [Beifall bei der SPD und der CDU] Wir wissen aber auch, dass so, wie Gewalt eine Lebensrealität der Erwachsenengesellschaft ist, dieses Phänomen eben nicht vor dem Schultor haltmacht. Hinzu kommt die Verschärfung der sozialen Lage für viele Familien und junge Menschen in diesem Land. Die seit der Coronazeit und durch Krisen und Kriege unserer Zeit massiv gesteigerte psychosoziale Belastung von Kindern und Jugendlichen, eine weiterhin eklatante psychosoziale Versorgungslage für Minderjährige, ein insgesamt erhöhter Leistungsdruck für Schülerinnen und Schüler und die zunehmende Arbeitsbelastung von Lehrkräften, all das begünstigt Gewalt. Deshalb ist für uns als SPD-Fraktion wichtig, dass wir unsere Schulen darin stärken und dazu verpflichten, verbindliche Schutzkonzepte und schulinterne Krisenteams zur Prävention und eben auch zur Intervention einzurichten. Gerade die Prävention ist ein Bereich, den wir in den letzten Jahren strukturell gestärkt haben, unter anderem auch durch verstärkte und engere Kooperation mit der Schulpsychologie und den SIBUZ, mit der Stärkung von außerschulischer Expertise, wie zum Beispiel mit proRespekt, mit Präventionsangeboten gemeinsam mit der Polizei Berlin, mit der Stärkung der Sozial- und auch der Straßensozialarbeit und multiprofessionellen Teams in Schulen. Die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach §§ 62 und 63 des Schulgesetzes stellen für die Schulen ein differenziertes Instrumentarium zur Verfügung, das es ermöglicht, auf Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern angemessen, verhältnismäßig und rechtssicher zu reagieren. Um Rechtssicherheit geht es eben auch. Das lässt sich hier nicht einfach wegdiskutieren, wie von der AfD-Fraktion mit diesem Antrag, denn jede Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme bewegt sich stets im Spannungsfeld zwischen dem Schutz des Opfers, aber eben auch dem Recht auf schulische Bildung, dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag sowie der Verpflichtung zur Sicherstellung der Schulpflicht. Eine pauschale „Wer schlägt, fliegt sofort und unwiderruflich raus“ -Haltung, wie sie sich hier im Antrag durchzieht, ist rechtlich einfach nicht haltbar und würde sofort vor Gericht einkassiert werden. Das Entscheidende ist, dass die vorhandenen Schutzkonzepte hier in Schulen auch umgesetzt werden und auf Gewaltvorfälle konsequent und schnell reagiert wird. Gestatten Sie mir an diesem Punkt aus aktuellen Gründen eine Bemerkung zu der äußerst erschreckenden Gewalttat in einem Neuköllner Jugendclub, in dem ein 16-jähriges Mädchen mutmaßlich vergewaltigt wurde und die Verantwortlichen der Jugendeinrichtungen als auch die des zuständigen Jugendamtes sich nach Informationen der Presseberichterstattung dazu entschieden haben, die Polizei nicht über diese Gewalttat zu informieren und auch nicht Anzeige zu erstatten. Genau das ist das Gegenteil von der Umsetzung von Schutzkonzepten, von Schutz des betroffenen Opfers und von konsequentem Handeln auf solch eine erschreckende Gewalttat. Das ist absolut inakzeptabel und vor allem dem Opfer gegenüber unverantwortlich. [Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der LINKEN] Deswegen sage ich auch klar, es braucht hier eine vollständige Aufklärung dieses Falles, klare Konsequenzen für die Verantwortlichen und eine kritische Überprüfung der Schutzkonzepte unserer Jugendeinrichtungen. Hier steht in Neukölln die zuständige Jugendstadträtin in der Pflicht. Wir fordern klare Konsequenzen. Aber zurück zu unseren Schulen: Bei schwerwiegendem Verhalten von Schülerinnen und Schülern bietet das Schulgesetz den Schulen diverse wirksame Instrumente an. Hierzu gehören Maßnahmen bis hin zur Überweisung in eine andere Schule desselben Bildungsbildungsgangs, die Entlassung aus der Schule, wenn die Schulpflicht erfüllt ist, und – meine Kollegin, Frau Khalatbari, hat darauf hingewiesen – eben auch das Ruhen der Schulpflicht, nämlich nach § 43b, um weiterhin gewalttätige Schülerinnen und Schüler aus dem Schulumfeld zu nehmen. Auch die Notfallpläne für Berliner Schulen gehen ausführlich auf den Schutz vor Gewalt, insbesondere bezogen auf Übergriffe auf das Schulpersonal, ein und geben der Schulleitung und dem schulischen Krisenteam konkrete und konsequente Handlungsempfehlungen zum Vorgehen in der Schule. Vor diesem Hintergrund leisten die hier vorliegenden Vorschläge der AfD-Fraktion in keiner Weise einen Mehrwert oder eine Verbesserung. Das meiste, was sie fordern, fällt hinter das zurück, was wir bereits tun, und der Rest ist entweder rechtlich nicht möglich oder auch pädagogisch nicht sinnvoll. Wir lehnen den Antrag deswegen ab. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU]

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