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Sandra Khalatbari

CDU 12.03.2026 Sitzungen 19/82

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Gewalt an Schulen ist kein Randphänomen. Sie betrifft Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das gesamte Schulklima. Wer einmal erlebt hat, wie eine Lehrerin oder ein Lehrer nach einem Übergriff vor der Klasse steht, der weiß: Hier geht es nicht nur um Ordnung, hier geht es um Vertrauen, Sicherheit und Respekt im Schulalltag. Genau deshalb handeln wir. Berlin hat bereits klare gesetzliche Regeln. Seit 2021 verpflichtet das Berliner Schulgesetz alle Schulen zu verbindlichen Schutzkonzepten und in § 74a des Schulgesetzes zur Einrichtung von Krisenteams für Prävention und Intervention. Bei Gewalt greifen abgestufte Maßnahmen: von pädagogischen Maßnahmen, § 62 Schulgesetz, bis hin zu Ordnungsmaßnahmen, § 63 Schulgesetz. Diese reichen vom Verweis bis zur Überweisung an eine andere Schule oder gar zur Entlassung aus der Schule, wenn die Schulpflicht erfüllt ist, zum Schulausschluss – immer natürlich in Verbindung mit der Schulaufsicht. Diese Aussage, die Sie getätigt haben, dass eine Entlassung aus der Schule als Ordnungsmaßnahme im Berliner Schulgesetz nicht vorgesehen sei, entspricht einfach nicht den Tatsachen. Mit anderen Worten: Die Instrumente, die Sie sich wünschen, existieren bereits. Was wir brauchen, ist weiterhin konsequente Anwendung und nicht populistische Schlagworte. Der Antrag der AfD suggeriert, dass es in Berlin keine Möglichkeiten gäbe, gegen Gewalt vorzugehen. Das ist schlicht falsch! [Vereinzelter Beifall bei der CDU – Beifall von Marcel Hopp (SPD)] Unsere Schulen verfügen über ein differenziertes und rechtssicheres Instrumentarium, das sowohl den Schutz der Schulgemeinschaft als auch den Bildungsauftrag des Staates berücksichtigt. Denn es ist ebenso klar: Ein pauschaler Ausschluss von Schülerinnen und Schülern aus dem gesamten Schulsystem wäre ein massiver Eingriff in das Recht auf Bildung, und er würde eines verhindern, was Schule leisten muss, nämlich pädagogische Aufarbeitung des Fehlverhaltens und Reintegration in geordnete schulische Lern- und Erziehungsprojekte. [Beifall von Marcel Hopp (SPD)] Gerade in schweren Vorfällen gibt es weitere Möglichkeiten. Wenn Schülerinnen und Schüler andere gefährden und sich auch durch eingeleitete Maßnahmen nicht beeinflussen lassen, kann sogar das Ruhen der Schulpflicht beantragt werden. Auch Lehrkräfte werden nicht alleingelassen. Die Berliner Notfallpläne enthalten klare und konkrete Handlungsempfehlungen bei Übergriffen auf Schulpersonal. Schulaufsicht, Schulpsychologie und SIBUZ unterstützen die Schulen unmittelbar. Schulersatzprojekte gibt es selbstverständlich in Absprache mit Schulhilfekonferenzen. Und selbstverständlich arbeiten Schulen auch mit den Präventionsbeamten der Polizei zusammen bei Programmen zur Deeskalation und Gewaltprävention. Gewaltprävention – Frau Präsidentin, ich komme zum Abschluss – funktioniert nicht durch Schlagworte wie Nulltoleranz. Sie funktioniert durch klare Regeln, professionelle Unterstützung und starke Schulgemeinschaften. Genau daran arbeitet der Senat kontinuierlich. Deshalb lehnen wir als CDU-Fraktion diesen Antrag ab – nicht, weil wir Gewalt verharmlosen, sondern weil wir ernsthaft und wirksam mit einem bereits vorhandenen Instrumentarium vorgehen. – Danke sehr! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

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