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Jörg Stroedter

SPD 12.03.2026 Sitzungen 19/82

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Antrag geht mal wieder an der Realität vorbei, [Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall bei der CDU] denn es ist nicht so, dass Gasheizungen grundsätzlich teurer sind als Heizsysteme auf der Basis erneuerbarer Energien. [Katrin Schmidberger (GRÜNE): Langfristig schon!] Insofern hätte hier wahrscheinlich lieber der Kollege Dr. Taschner geredet. Darüber hinaus hat die Abschaffung des Verbotsgesetzes von Herrn Habeck keinerlei Einfluss auf die Situation bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen. Das wissen Sie auch ganz genau. Die landeseigenen Wohnungsunternehmen sind grundsätzlich angehalten, möglichst niedrige Heizungskosten und damit niedrige Nebenkosten zu realisieren. [Antje Kapek (GRÜNE): Das wäre schön!] Dieser Verantwortung kommen sie nach, unabhängig davon, dass auch der Gesellschafter, also das Land Berlin, daran interessiert ist. Dass die Kosten für eine Gasheizung gestiegen sind, hängt an der politischen Entscheidung, damit haben Sie recht, kein Gas mehr aus Russland zu beziehen. Das wollen Sie auch zukünftig. Diese Entscheidung wird nach meiner Kenntnis vor allem aus der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt. Hierzu gibt es bekanntermaßen sowohl bei der CDU als auch bei der SPD, insbesondere was die Zukunft in den ostdeutschen Bundesländern betrifft, auch andere Positionen. [Benedikt Lux (GRÜNE): Ooh! – Zurufe von Katrin Schmidberger (GRÜNE) und Katina Schubert (LINKE)] – Ihr ward mal eine Friedenspartei! Da ist nicht mehr viel übrig geblieben bei den Linken, das muss ich euch leider sagen! [Beifall bei der AfD – Vereinzelter Beifall bei der CDU – Katina Schubert (LINKE): Aiaiai! – Benedikt Lux (GRÜNE): Ah! – Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)] Die aktuell gestiegenen Ölpreise und daraus folgend [Zurufe von links] auch steigende Gaspreise hängen jedoch mit der Situation im Nahen Osten zusammen. Hier kann niemand beurteilen, welche langfristigen Konsequenzen dies hat. [Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)] Das Land Berlin hat übrigens in seiner Kooperationsvereinbarung mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen sichergestellt, dass die Mieterinnen und Mieter vor Mieterhöhung sowohl der Nettokaltmiete, aber auch der Betriebskosten im Rahmen des Möglichen geschützt sind. Gleichwohl müssen wir uns auch darüber im Klaren sein, dass auch städtische Wohnungsbaugesellschaften wirtschaftlich arbeiten müssen, insbesondere, da sowohl der Gesellschafter als auch das Abgeordnetenhaus viele Anforderungen an die Wohnungsbaugesellschaften stellen, die diese verkraften müssen. Die werde ich einfach noch mal nennen. Erstens, wir wollen mehr Neubau von bezahlbarem Wohnraum. Zweitens, wir wollen Mieterhöhungen grundsätzlich begrenzen. Drittens, wir wollen Härtefallregelungen bezogen auf das jeweilige Einkommen der Mieterinnen und Mieter. Viertens, wir wollen regelmäßige Modernisierungsmaßnahmen, die sozial verträglich gestaltet sind und zur Verbesserung der energetischen Situation der Gebäude führen. Fünftens, wir wollen einen regelmäßigen Zukauf von Wohnungen, um den Anteil landeseigener Wohnungen kontinuierlich zu erhöhen. Mithilfe der Stadtwerke sowie verschiedener Tochtergesellschaften unserer städtischen Wohnungsbaugesellschaften treiben wir die energetische Sanierung voran. Dazu gehört vor allen Dingen der Ausbau von Solarenergie auf den Dächern der Gebäude unserer Wohnungsbaugesellschaften. Auch der konsequente Ausbau der erneuerbaren Fernwärme wird angestrebt. Aus diesem Grunde war die Rekommunalisierung der Berliner Fernwärme von entscheidender Bedeutung. Die von Ihnen gemachten Forderungen gehen an der Realität vorbei, da die Gesellschaften alles tun, um den Einsatz erneuerbarer Energien in ihren Wohnungen zu erhöhen. Ihre Forderung, in der Kooperationsvereinbarung die Mieterhöhung aufgrund energetischer Modernisierung auf 4 Prozent der aufgewendeten Modernisierungskosten und maximal 1,50 Euro zu begrenzen, würde zum gegenteiligen Effekt führen. Die energetische Modernisierung würde dadurch behindert werden, weil die Kosten einfach zu hoch wären. Städtische Wohnungsbaugesellschaften müssen wirtschaftlich arbeiten können, um günstige Mieten sicherzustellen. Eine zu große Beschränkung der Erhöhung sowohl der Nettokaltmieten als auch der energetischen Modernisierung ist ausdrücklich kontraproduktiv. Die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes auf Bundesebene soll dazu führen, dass die Bereitschaft zur energetischen Modernisierung wieder steigt und nicht durch Verbote der gegenteilige Effekt erreicht wird. Dass die Bürgerinnen und Bürger diese typisch grüne Verbotsmentalität nicht wollen, konnten sie am Wahlergebnis bei der Bundestagswahl sehen. [Werner Graf (GRÜNE): Da wäre ich vorsichtig als SPD! – Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)] Da Sie immer die Autokraten ansprechen: Ich erinnere mich noch sehr gut daran, wie Herr Habeck den Diener vor dem Emir von Katar gemacht hat, um das Flüssiggas zu bekommen, [Beifall bei der AfD] das gehört auch zur Wahrheit. [Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)] Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften planen die Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude prioritär, um die Klimaziele zu erreichen. Die Investitionsplanungen sind ambitioniert und können mit Sicherheit auch jetzt schon nicht vollständig ohne finanzielle Hilfe durch das Land Berlin finanziert werden. Dies macht klar, dass Ihr Vorschlag schon aus finanziellen Gründen nicht einfach umsetzbar ist. Er ist ausschließlich dem Wahlkampf geschuldet. Er ist hochgradig populistisch. [Zuruf von Dr. Ersin Nas (CDU)] Er verspricht den Mieterinnen und Mietern Dinge, die nicht zu halten sind. Er behindert die energetische Sanierung. Das ist nicht im Sinne der Mieterinnen und Mieter, und aus diesem Grund werden wir diesen Antrag entsprechend ablehnen und die gute Politik, die die Wohnungsbaugesellschaft machen, entsprechend fortsetzen. [Beifall bei der SPD und der CDU – Katrin Schmidberger (GRÜNE): Das reicht aber nicht!]

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