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Claudia Engelmann

LINKE 12.03.2026 Sitzungen 19/82

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörende! Zunächst einmal es ist gut, dass sich die Koalition mit der Verbesserung der gerichtsfesten Dokumentation und Spurensicherung nach körperlicher Gewalt beschäftigt. Jede Verbesserung in diesem Bereich ist wichtig, denn sie kann den Betroffenen helfen, Gewalt sichtbar zu machen und Täter zur Verantwortung zu ziehen. Wir werden uns jedoch enthalten, und ich begründe Ihnen auch, warum. Vergegenwärtigen wir uns kurz die Ausgangslage: Bereits seit März 2020 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf vertrauliche Spurensicherung und Dokumentation nach sexualisierter Gewalt und Vergewaltigung. Dieser Anspruch soll Betroffenen ermöglichen, medizinische Spuren sichern zu lassen, auch wenn sie noch keine Anzeige erstattet haben. Doch heute, volle sechs Jahre später, müssen wir feststellen, dass dieser Anspruch in Berlin immer noch nicht vollständig umgesetzt ist. Erst jetzt, im Jahr 2026, soll ein Vertrag zur Umsetzung der kassenfinanzierten vertraulichen Spurensicherung abgeschlossen werden. Wir haben erst vor kurzem Antworten auf eine Schriftliche Anfrage der Senatsverwaltung erhalten. Diese zeigen mehrere strukturelle Probleme. Der Senat kann derzeit nicht einmal sagen, welche Berliner Kliniken barrierefreie Spurensicherung anbieten. Auch der Zugang für privat- oder nichtversicherte Personen ist noch nicht abschließend geklärt. Und selbst die grundlegende Frage etwa zur Spurensicherung bei Verdacht auf K.-o.-Tropfen ist weiterhin offen. Das zeigt, das wir weiterhin erhebliche Versorgungslücken haben. Vor diesem Hintergrund stellen sich für uns einige grundlegende Fragen zu den Vorschlägen der Koalition. So fragen wir uns zum Beispiel: Woher kommt die Forderung nach einem Nebeneingang für Betroffene von Gewalt? Die Experten und Expertinnen und Fachstellen, mit denen wir gesprochen haben, kennen diese Forderung nicht und halten sie auch für wenig praktikabel. Umbauten in Krankenhäusern werden teuer. Eine Kampagne, um diese Eingänge überhaupt bekannt zu machen, ebenso. Auch die Berliner Krankenhausgesellschaft sieht diesen Vorschlag kritisch. Wir fragen uns daher: Ist das wirklich die Priorität, die Betroffene jetzt brauchen? Ebenso unklar ist: Warum wird eine neue zentrale Telefonnummer benötigt? Berlin hat bereits etablierte Strukturen, etwa die BIG Hotline gegen häusliche Gewalt. Auch die bundesweite Nummer 116117 ist im Gesundheitsbereich bekannt. Statt neue Doppelstrukturen aufzubauen, wäre es aus unserer Sicht weitaus sinnvoller, vorhandene Strukturen zu stärken und besser zu vernetzen. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Hinzu kommt offensichtlich ein mangelnder Austausch. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege hat bereits Träger damit beauftragt, ein Konzept zur Verbesserung der Spurensicherung zu erarbeiten. Offenbar redet die Koalition hier nicht mit der eigenen Verwaltung. Nicht zuletzt fallen deutliche inhaltliche Lücken auf. Im Antrag ist von „körperlicher Gewalt“ die Rede. Sexualisierte Gewalt wird nicht ausdrücklich genannt. Wir gehen mal wohlwollend davon aus, dass sie selbstverständlich mitgemeint ist, aber gerade bei diesem sensiblen Thema soll das auch klar benannt werden. Die im Antrag beschriebenen Maßnahmen sind außerdem keineswegs so schnell und kostengünstig umzusetzen wie dargestellt. Ein zentrales Problem wird im Antrag zudem gar nicht behandelt, nämlich die Lagerung der gesicherten Spuren. Die Frage, wo und wie Spuren langfristig aufbewahrt werden, ist bisher noch nicht abschließend geklärt. Wir unterstützen ausdrücklich verpflichtende Standards zur gerichtsfesten Spurensicherung und Dokumentation. Aber wir halten es für sinnvoller, an Krankenhäusern Gewaltschutzteams aufzubauen. Solche Teams sichern Wissen dauerhaft in den Einrichtungen. Einzelne Schulungen reichen nicht aus, weil Personal wechselt und mit ihm oft auch die Expertise. – Oh, ich sehe, meine Redezeit ist zu Ende.

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