Linda Vierecke
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich rieche schon ein bisschen Berlinale-Duft in der Luft, sehr angenehm. Ich möchte aber zum Thema kommen: Danke für den Antrag! Ich habe ihn sehr intensiv gelesen, Herr Lux, und ich freue mich wirklich, dass Ihnen die Bäume so wichtig sind und Sie sich für den Baumbestand einsetzen. Das meine ich ganz ehrlich. Ich finde es auch richtig, dass wir alle zusammen den Senat und Frau Bonde treiben, unser Klimaanpassungsgesetz wirklich ernst zu nehmen und vor allem umzusetzen. Ich persönlich frage mich, ob der Senat neben seinem Faible für Magnetschwebebahnen noch Zeit für die Novellierung der Baumschutzverordnung findet. Aber: Ich war dann doch ein bisschen überrascht, dass Sie es sich mit dem Antrag so einfach machen, indem Sie eins zu eins noch einmal das Gesetz hineinschreiben. Herr Lux! Liebe Grünenfraktion! Das Klimaanpassungsgesetz ist bereits beschlossen, und zwar von uns als Koalition. Das ist bereits passiert! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU] Ich erinnere Sie noch einmal, denn es war ja schon letztes Jahr: Es war ein kalter Novembermorgen im vergangenen Jahr und ein sehr fröhlicher Anlass, nämlich die Verabschiedung des Klimaanpassungsgesetzes. Auch Sie haben zugestimmt, was mich sehr freut und zeigt, dass wir alle das Gesetz wollen und Klimaanpassung für diese Stadt ein so wichtiges Thema ist. Sie legen also einen Antrag vor, der noch einmal betont, was bereits im Gesetz steht – und noch dazu eigentlich einen alten Antrag von Turgut Altuğ , der inzwischen bei uns in der SPD-Fraktion ist. [Beifall bei der SPD] Aber gut, ich sehe es Ihnen nach. Auch ich bin ungeduldig, und ich würde lieber heute als morgen sehen, dass wir die Maßnahmen zur Klimaanpassung auf den Weg bringen. [Zuruf von Benedikt Lux (GRÜNE)] Was die Berliner Baumschutzverordnung angeht, habe ich aber noch einmal nachgefragt, und wir sind da wirklich dran. Ich sehe mich als Abgeordnete auch als diejenige, die die Regierung kontrolliert. Herr Staatssekretär Kraus hat noch einmal ganz genau gesagt, dass sie die Fristen kennen. Binnen sechs Monaten – das steht übrigens im Gesetz, das haben Sie auch gesagt – muss diese Baumschutzverordnung novelliert werden, und selbstverständlich muss sie auch die Vorgaben des Klimaanpassungsgesetzes enthalten. Das haben wir in § 21 festgezurrt. Unter Punkt 1 – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – heißt es: „… dass bereits Bäume mit einem Stammumfang ab 70 Zentimetern und bei mehrstämmigen Bäumen mit einem Stammumfang ab 50 Zentimetern … in den Anwendungsbereich der Baumschutzverordnung fallen. “ Das ist durchaus eine relevante Änderung. Das ist neu und heißt im Umkehrschluss, dass eben auch schon jüngere Bäume unter den Schutz der Verordnung fallen. Ich weiß, dass Umweltverbände gesagt haben: Wir würden gern wieder auf den alten Umfang von 60 Zentimetern zurück. – Das ist ein Kompromiss, mit dem alle gut leben konnten, auch die Initiative, mit der wir damals verhandelt haben. [Beifall bei der SPD] Unter Punkt 8 haben wir festgelegt, dass für jeden gefällten Baum zwei neue gepflanzt werden müssen. Das ist auch ein Gamechanger. Und unter Punkt 9 heißt es im Gesetz, dass die Ersatzpflanzung so nah wie möglich, im Regelfall im Umkreis von 150 Metern, um den Fällort innerhalb der nächsten zwei Pflanzperioden zu realisieren ist. Das steht da alles drin. Kurz gesagt: Ich möchte, dass dieser Senat schnell unser Gesetz zur Klimaanpassung in die Umsetzung bringt. [Beifall von Raed Saleh (SPD)] Dafür braucht es aber Ihren Antrag, der noch einmal das Gesetz aufschreibt, einfach nicht! – Danke schön! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU – Torsten Schneider (SPD): Bravo! Ihr Abschreiber!]
