Jan Lehmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Kamp! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle kennen diesen Reflex: Wenn das Wort Datenschutz fällt, gehen bei vielen die Rollläden runter. Das sehe ich auch hier, es sind ja kaum noch Leute da. Wer Datenschutz aber nur als Hindernis begreift, hat seine Bedeutung für unsere Freiheit nicht verstanden und sollte sich in der Tat den vorliegenden Datenschutzbericht einmal genauer ansehen. Wer diesen durchaus ohne größeres Vorwissen lesbaren Datenschutzbericht liest, findet noch mehr heraus, nämlich dass der Datenschutz keineswegs Digitalisierung verhindert, sondern nur schlechte Digitalisierung korrigieren muss, und dass die Regeln am Ende des Tages gar nicht so kompliziert sind. Stellen Sie sich die Daten einfach wie ein Fahrrad vor. Nur weil ich es jemandem verleihe, gehört es immer noch mir. Ich entscheide, was damit passiert, und ich will sicher sein, dass mein Rad oder eben meine Daten nicht ungefragt weiterverkauft werden. Datenschutz ist nichts anderes als das Recht, der Herr über das eigene Rad respektive die Daten zu bleiben. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU, den GRÜNEN und der LINKEN] Bevor ich konkret zum Inhalt des Berichts komme, möchte ich auch im Namen meiner Fraktion einen herzlichen Dank an die Beauftragte Frau Kamp und ihr Team aussprechen. [Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU] In einer Zeit, in der die Digitalisierung alle Lebensbereiche durchdringt, ist eine starke und unabhängige Aufsicht der notwendige Kompass für unsere moderne Metropole. Datenschutz ist kein Selbstzweck. Er ist gelebter Grundrechtsschutz. Wenn ich mit Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen spreche, werde ich gefragt: Warum braucht der Staat so lange für die Digitalisierung? Ein Start-up könnte doch an einem Wochenende jede Verwaltungsleistung einfach so herstellen. – Ein Startup darf Fehler machen, ein Staat nicht. Warum? – Weil wir Bürgerinnen und Bürger uns den Staat nicht aussuchen können. Er muss stabil und zuverlässig sein in all seinen Entscheidungen. Wenn eine Social-Media-App meine Daten missbraucht, dann kann ich mich beschweren oder das Konto löschen. Wenn die Verwaltung mein Vertrauen missbraucht, beschädigt das den Rechtsstaat. Das ist ein großer Unterschied, und deshalb ist Datenschutz für uns kein Luxus. Er ist die Währung des Vertrauens zwischen Bürgerinnen und Staat. [Beifall bei der SPD – Beifall von Stefan Ziller (GRÜNE) und Carsten Schatz (LINKE)] Deshalb ist es richtig, wenn auch selbstverständlich manchmal nicht ganz einfach, dass der Staat beim Datenschutz über jeden Zweifel erhaben sein muss. Das ist die Voraussetzung für seine Akzeptanz. Nur wenn die Menschen wissen, dass ihre Daten bei der Einführung von neuen digitalen Verwaltungsdienstleistungen sicher sind, werden sie diese Angebote auch nutzen. Ein Beispiel, wie die Datenschutzbeauftragte hilfreich sein kann, zeigt sich im Bereich des Schul- und Kitadatenschutzes. Egal ob es nun um das Fotografieren von den Kindern geht oder um den Einsatz digitaler Medien im Unterricht, immer fallen die Daten von den Kindern an, auf die wir besonderes Augenmerk legen müssen. Hier hat sich was getan. Jeder, der die Datenschutzberichte der vergangenen Jahre verfolgt hat, wird wissen, dass das Verhältnis zwischen der Datenschutzbehörde und der Schulverwaltung, sagen wir mal, ausbaufähig war. In den Berichten und den Stellungnahmen wurde da schon gegenseitig von Unfähigkeit und unkooperativem Verhalten gesprochen. Das ist jetzt deutlich besser geworden. So konnte etwa gemeinsam der Berliner Datenschutzwegweiser für Kitas entwickelt werden. Er ist eine echte Entlastung im Alltag. Er sorgt dafür, dass Erzieherinnen nicht mehr mit einem Bein im Gerichtssaal stehen, wenn sie ein Gruppenfoto der Kinder für die Eltern machen, denn sie wissen jetzt, was sie dürfen. Das ist Praxisnähe statt Paragrafenreiterei. Kritisch wurde von der Datenschutzbeauftragten der Einsatz von Microsoft Copilot durch die Lehrkräfte angesehen. Die Stellungnahme der Bildungsverwaltung klärt aber auf, dass der Datenschutz inzwischen auch dort angekommen ist und eine wichtige Rolle spielt. Die Eingabe personenbezogener Daten ist untersagt und eine Kontrolle von Prüfungsleistungen mittels KI ist verboten. Microsoft Copilot ist aber aus anderen Gründen kritisch zu sehen. Wir sollten, um unsere digitale Souveränität zu stärken, auch in unseren Schulen weniger auf Software aus den USA setzen. Mit der quelloffenen Videokonferenzsoftware BigBlueButton haben wir schon ein gutes Beispiel in Berlin umgesetzt. Kommen wir zu einem komplizierteren Bereich, dem Bereich Inneres und Justiz: Die Beauftragte kritisiert etwa, wie schon erwähnt, die Videoüberwachung an der Polizeiwache am Kottbusser Tor als zu weitreichend. Der Senat hält dagegen, dass die Videoüberwachung ein wichtiges Instrument zur Krisenprävention und Strafverfolgung an Brennpunkten sei. Zwar widerspricht der Senat der Bewertung einer fehlenden Rechtsgrundlage im Berliner Datenschutzgesetz, geht aber auf die fachliche Kritik der Datenschutzbeauftragten ein und nimmt sie erkennbar auch zum Anlass, im Gesetzgebungsverfahren bei § 24a ASOG Bln nachzuschärfen. Zudem wird eingeräumt, dass die technische Ausgestaltung in Form von Verpixelung oder Schwärzung von Bereichen notwendig ist und auch umgesetzt wird, um den Eingriff zu begrenzen. Als SPD stehen wir für eine besonnene Sicherheitspolitik. Wir wollen, dass sich die Menschen am Kotti sicherer fühlen können, [Beifall von Kurt Wansner (CDU)] aber das Sicherheitsargument darf niemals als Argument einer anlasslosen Totalüberwachung missbraucht werden. Das garantieren wir. [Beifall bei der SPD – Beifall von Christopher Förster (CDU)] Genau diesen Ausgleich haben wir meiner Meinung nach mit der letzten Reform des ASOG erreicht. Videoüberwachung an bestimmten gefährdeten Orten ist richtig und wichtig und im ASOG nun klar geregelt. Dann gibt es noch ein Thema, das wie kaum ein anderes auch hier schon eine Rolle spielte. Das ist die POLIKS, die Polizeidatenbank. Ich glaube, niemand von uns muss davon überzeugt werden, dass diese Daten niemals für private Zwecke einzelner Beamter missbraucht werden dürfen. Dementsprechend hat der Senat auch in den letzten Jahren sehr viele sinnvolle Maßnahmen umgesetzt, die hier die Gefahren reduzieren. Wir hatten im Jahr 2024 50 Fälle, in denen ein Fehlverhalten vermutet worden ist. Bei insgesamt über 23 Millionen Abfragen sehe ich das als Erfolg. Auch die Tatsache, dass wir von diesen 50 Fällen überhaupt etwas mitbekommen haben, zeigt doch, dass die Kontrollen funktionieren. Dennoch ist jeder Fall selbstverständlich einer zu viel, und die Datenschutzbeauftragte hat einige konkrete Verbesserungsvorschläge in ihrem Bericht benannt, die wir uns natürlich näher anschauen werden. [Vereinzelter Beifall bei der SPD und der CDU] Denn Vertrauen in die Politik ist ein hohes Gut, das wir in der SPD und in der gesamten Koalition in Berlin nicht gefährden. Ein anderes Beispiel ist der kommerzielle Adresshandel. Der Bericht schildert Fälle, in denen Unternehmen und sogar Parteien Adressdaten mieten, die mit speziellen Merkmalen wie zum Beispiel „Kaufkraft stark überdurchschnittlich“ versehen sind. Das ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre. Die Beauftragte hat hier klare Kante gezeigt und zu Recht Verwarnungen ausgesprochen. [Beifall bei der SPD – Beifall von Christopher Förster (CDU)] Es steht außer Frage, dass die Monetarisierung dieser Daten zu Werbezwecken ohne vorherigen Kontakt zu den Menschen gerade kein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ im Sinne der Datenschutzgesetze darstellt. Besonders perfide wird es beim sogenannten Political Targeting, wenn Menschen in sozialen Medien nur noch das hören, was sie hören wollen, dann gefährdet das unseren demokratischen und politischen Diskurs. Wir brauchen keinen digitalen Wahlkampf, der auf Manipulation setzt, sondern einen, der auf Argumenten basiert. Deshalb folgen Sie am besten meinem Instagram-Kanal. [Vereinzelter Beifall bei der SPD – Zuruf von der AfD: Das ist aber cringe!] Bei allem, was die großen Digitalunternehmen wie Meta mit Facebook, Instagram und YouTube und so uns Schönes versprechen, sollten wir nie vergessen, dass es Unternehmen sind, die nicht unsere Werte teilen, sondern nur an den eigenen Profiten und den Profiten ihrer Aktionäre interessiert sind. Ein letzter Punkt, der mir wichtig ist, ist die Informationsfreiheit, auch schon angesprochen. Die Berlinerinnen und Berliner wollen wissen, was in ihrer Verwaltung passiert und was dann rauskommt. Die Beauftragte fordert zu Recht schnellere Bearbeitungszeiten und einen bürgerfreundlicheren Zugang, etwa bei Bauakten. Informationszugang und Datenschutz sind dabei aber kein Gegensatz, sondern zwei Seiten einer Medaille. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang ein paar Worte zum Transparenzgesetz sagen; darauf warten alle. [Elke Breitenbach (LINKE): Ja! – Stefan Ziller (GRÜNE): Es wird nicht kommen!] Das wird auch in dem Bericht gefordert. Wer sich mit diesem Thema beschäftigt, merkt schnell, wie wahr die Worte von Max Weber sind, dass Politik das langsame Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß gleichzeitig ist. [Gollaleh Ahmadi (GRÜNE): Langsam, nicht Stillstand!] Wir haben es hier mit komplexen, widerstreitenden Interessen verschiedener Akteure zu tun, die auch verschiedene Ansichten haben. Diese Transparenz braucht es. Wann? Wer kann sie fordern? Wer kann sie möglich machen? Soll es eher abstrakt, konkret, offen, geschlossen oder im Einzelfall sein? Für die Koalition, kann ich hier klar feststellen: Wir halten an dem Ziel fest, das Berliner Informationsfreiheitsgesetz zu reformieren – das hat Kollege Förster auch angedeutet – und die Herausgabe von Verwaltungsinformationen proaktiv im Rahmen eines Transparenzportals zu gestalten, sodass nicht mehr alles von den Bürgern angefragt werden muss, sondern es die Verwaltung proaktiv herausgibt, wenn keine gewichtigen Gründe dagegen sprechen. Dieses Ziel werden wir mit dieser Koalition auch sehr bald umsetzen. Das Thema ist schon im nächsten Ausschuss an der Reihe, da hören wir die Ideen der Opposition. Auch im nächsten Digitalausschuss wird dieser Datenschutzbericht Thema sein, und wir werden uns mit den Inhalten noch vertieft auseinandersetzen. Lassen Sie uns den Datenschutz endlich aus der Meckerecke herausholen. Er ist nicht kompliziert. Er verhindert nicht die Digitalisierung; er macht sie erst demokratiefest. Er ist nicht das Stoppschild, sondern das Geländer an der steilen Treppe. Er ist das Fundament für eine gerechte, freie, digitale Gesellschaft. Wir werden deshalb die Empfehlungen der Beauftragten kritisch aufnehmen und konstruktiv befolgen. – Vielen Dank bei dem trockenen Thema für die Aufmerksamkeit! [Beifall bei der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der LINKEN]
