Dr. Ersin Nas
Absolut! – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heizkosten senken, wer möchte das nicht? [Zuruf von den GRÜNEN: Die CDU!] Ich würde gern, im Gegensatz zu Ihnen, bei allen Mieterinnen und Mietern die Heizkosten senken. Sie möchten in Ihrem Antrag unter anderem mehr Transparenz. Auch dagegen kann keiner etwas haben. Ich bin auch für mehr Transparenz. [Niklas Schrader (LINKE): Dann können Sie ja zustimmen!] Es kann jedoch nicht gefordert werden, dass betroffene Liegenschaften mit adressgenauen Angaben – und das steht in Ihrem Antrag, auch wenn Sie zu etwas anderem gesprochen haben – sowie der Anzahl der Wohnungen detailliert aufgelistet werden. Es wäre nicht nur ein erheblicher und teilweise überflüssiger Aufwand, sondern dürfte auch nicht mit den Vorgaben des Datenschutzes im Einklang stehen. Eines muss man aber sagen, liebe Linksfraktion: In Bezug auf die landeseigenen Wohnungsunternehmen, hier in Bezug auf die WBM, haben Sie keine falschen Behauptungen mehr aufgestellt. Es wird nicht mehr behauptet, sie würde bewusst falsch und fehlerhaft abrechnen. Nach Zeitungsberichten musste die Linksfraktion nach einer Abmahnung durch die WBM eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Anscheinend haben Sie aus Fehlern gelernt. Das ist gut so. [Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)] Der Antrag der Linksfraktion macht aber eines deutlich: Er macht deutlich, wie wichtig die Mieterberatung und - aufklärung ist. – Herr Schenker, Sie haben berichtet, dass Sie ganz viele Fälle haben, dass fast 30 Prozent der Abrechnungen fehlerhaft sind. – Ja, das ist auch eine Feststellung, die der Mieterverein trifft und die ich in meiner beruflichen Tätigkeit, aber auch im Rahmen der kostenlosen Mietersprechstunde immer wieder feststelle. Umso wichtiger ist es, dass wir uns jede Abrechnung genauer ansehen. Abrechnungen sind aber Einzelfallprüfungen. Da hilft eine App oder ein Heizkostencheck nicht. Da hilft es einfach nicht, wenn Sie auf Ihrer Webseite fordern: Scannen Sie oder fotografieren Sie die Abrechnung, die ersten Seiten, und wir sagen Ihnen, ob Sie richtig oder falsch ist. [Niklas Schenker (LINKE): Kann aber schon gut sein!] Dafür muss man schon ein bisschen in die Details gehen. Ich weiß, Details mögen Sie nicht, aber das mal dahingestellt. Es bedarf einer konkreten Prüfung durch geschulte Personen. Eine Abrechnung zu überprüfen, ist auch nicht so ohne Weiteres möglich, dafür muss man einige Vorkenntnisse haben, aber ja, sie kann falsch sein. Zu den landeseigenen Wohnungsunternehmen: Natürlich schauen wir uns bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen die Abrechnungen noch genauer an. Wir schauen uns an, ob die Wirtschaftlichkeitsüberlegungen angestellt worden sind, ob Wärmemengenzähler eingebaut worden sind. Sie müssen eingebaut sein, das wissen wir, das ist Gesetz. Wenn die Wärmemengenzähler aber nicht eingebaut worden sind, dann brauchen wir auch nicht Ihren Antrag, um vom Kürzungsrecht Gebrauch zu machen. Dann steht das im Gesetz, und die Mieterinnen und Mieter haben dieses Kürzungsrecht. Wenn Sie hier behaupten, dass Sie lauter Fälle haben, bei denen die landeseigenen Wohnungsunternehmen nicht mal diese 15 Prozent auszahlen: Ich habe andere Erfahrungen gemacht. Gern schauen wir uns die Fälle an. Der Senator hat auch sehr aufmerksam zugehört. Dann müssen Sie genau zeigen, welches landeseigene Wohnungsunternehmen dieses Kürzungsrecht nicht anerkennt und diese 15 Prozent nicht auszahlt. In den mir bekannten Fällen – und das sind nicht wenig Fälle – waren gerichtliche Auseinandersetzungen nicht notwendig. Wenn nicht ausgezahlt worden ist, haben die auf einen Widerspruch sehr wohl ausgezahlt. [Beifall bei der CDU] Auch hier brauchen wir den Antrag nicht. Wir haben im Ausschuss ausführlich darüber diskutiert. Wir lehnen diesen Antrag ab. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. [Beifall bei der CDU]
