Vasili Franco
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich glaube, allen, die sich ein bisschen auskennen, ist klar, dass Polizisten bei Notwehr, Eigenschutz oder auch zur Durchsetzung von polizeiähnlichen Maßnahmen auch Gewalt anwenden können, wenn sie verhältnismäßig ist. Jetzt geht es aber um die Frage der Verhältnismäßigkeit. Sie haben damals im Innenausschuss begründet, das Verwaltungsgericht sagt: Das ist ein Einzelfall. – Jetzt haben wir aber seit Januar eine Rechtsprechung vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, die eben sagt: Das Wegtragen von einer Demonstration war nicht verhältnismäßig, der Schmerzgriff war nicht verhältnismäßig. [Heiko Melzer (CDU): Wie war jetzt noch mal die Frage? – Dirk Stettner (CDU): Frage!] Deshalb frage ich Sie: Akzeptieren Sie diese Rechtsprechung des höheren Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg eben nicht nur als Einzelfall, sondern grundsätzlich?
