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Iris Spranger

29.01.2026 Sitzungen 19/79

Verehrte Frau Präsidentin! Verehrter Herr Abgeordneter! Wir müssen zunächst einmal begrifflich klar sein. Falls mit dem Begriff Techniken gemeint sind, die alleine den Zweck haben, Personen Schmerzen zuzufügen, dann gilt ganz klar: Solche Griffe sind rechtlich nicht zulässig. [Dr. Klaus Lederer (LINKE): Das ist jetzt ein Witz, oder?] Von solchen Griffen zu unterscheiden sind zulässige Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs zur Durchsetzung eines Verwaltungsaktes. Das sind zum Beispiel – ich möchte sie hier gerne nennen – Kontroll-, Fixierungs-, Transport- und Hebeltechniken. Ihr Ziel ist das möglichst verletzungsarme und ungefährliche Überwinden eines Widerstandes gegen rechtmäßige polizeiliche Maßnahmen. Ja, diese Techniken können auch Schmerzen auslösen, wenn Betroffene dem gesetzten Bewegungsimpuls nicht folgen, sondern sich beispielsweise absichtlich versteifen oder anderweitig Widerstand leisten. Das Verwaltungsgericht Berlin hat für solche Techniken in seiner Entscheidung vom 20. März 2025 ausdrücklich festgestellt, dass sie grundsätzlich zulässige Maßnahmen zur Durchsetzung eines Verwaltungsaktes sind. Solche Techniken können beispielsweise zur Verbringung ehemaliger Versammlungsteilnehmender von der Fahrbahn, einer Straße zur Auflösung einer Blockade notwendig und verhältnismäßig sein, wenn andere mildere Mittel zur Durchsetzung des Platzverweises nicht zur Verfügung stehen. Für solche Techniken gibt es selbstverständlich auch Lehr- und Ausbildungsunterlagen, die auch verschiedene mögliche Einsatz- und auch Verteidigungsszenarien im Rahmen der Notwehr enthalten, beispielsweise gegen einen Würgegriff um den Hals. Die Polizei Berlin wendet solche Techniken an, wenn das erforderlich ist, um polizeiliche Maßnahmen durchzusetzen, und dabei prüfen und entscheiden sie immer streng einzelfallbezogen. Die veröffentlichten Auszüge aus dem polizeiinternen Lehrbuch, die unzulässigerweise veröffentlicht wurden, werden bei der Polizei Berlin nicht mehr als Lehrunterlage verwendet. Die Polizei Berlin verwendet bereits neu konzipierte Lehrmaterialien, die zudem laufend evaluiert und angepasst werden. Im Übrigen möchte ich nochmals daran erinnern: Gerade weil in einem Rechtsstaat das Gewaltmonopol beim Staat liegt, müssen die zuständigen staatlichen Organe auch die Möglichkeit haben, das Recht notfalls mit Gewalt durchzusetzen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen auch darauf vertrauen, dass die Polizei jederzeit in der Lage ist, dem Recht zur Geltung zu verhelfen. Andernfalls geht das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger verloren mit den bekannten gefährlichen Folgen. – Herzlichen Dank! [Vereinzelter Beifall bei der SPD und der CDU]

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