Ute Bonde
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Freymark, vielen Dank für die Frage! Zur Abwendung von Gefahr für Leib und Leben, insbesondere unserer vulnerablen Mitbürgerinnen und Mitbürger habe ich am 12. Januar darum gebeten, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit wir in Fällen von extremer Glätte ausnahmsweise die Verwendung von Tausalz ermöglichen können. Daraufhin wurde unter Mithilfe der Fachleute meines Hauses ein Antrag zur Änderung des Straßenreinigungsgesetzes erarbeitet und nach meinem Kenntnisstand auch von einer Fraktion dieses Hohen Hauses als dringlicher Antrag verabschiedet. Es geht hier darum, dass sichergestellt wird, dass gerade ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität, so wie ich es gerade schon erwähnt habe, auch bei Winterglätte sicher durch diese Stadt kommen, und dass die Krankenhäuser, die derzeit auf den Aufnahmestationen, aber auch auf den chirurgischen Stationen – – , dass die Krankenhäuser auch entsprechend entlastet werden. Bei einer Entscheidung über einen möglichen Einsatz von Tausalz muss natürlich grundsätzlich abgewogen werden: Einerseits muss der Schutz und die Sicherheit aller Berlinerinnen und Berliner im öffentlichen Raum gewährleistet werden, aber andererseits gilt es natürlich gleichzeitig auch, die Auswirkungen von Taumitteln auf die Umwelt – insbesondere die Straßenbäume, die Vegetation im Allgemeinen und die Reinhaltung des Grundwassers – im Blick zu halten. Das kann gelingen, das gelingt auch anderen Bundesländern. Das gelingt auch einem Bundesland, das unter einer rot-grünen Regierung steht. Das gelingt nämlich der Hansestadt Hamburg. Dort gibt es eine Ermächtigungsgrundlage für den zuständigen Senator. Der zuständige Senator hat diese Ermächtigungsgrundlage ergriffen und hat befristet Hamburg sicher gemacht, indem er Taumittel zugelassen hat.
