Catrin Wahlen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen, Zuschauende und Gäste! Es ist 2026, und in Berlin wird gewählt. Alle Berlinerinnen und Berliner sind aufgerufen, ihre Wahllokale aufzusuchen und das neue Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen zu bestimmen. Alle Berlinerinnen und Berliner sind aufgerufen ‒ aber können alle diesem Aufruf auch folgen? Was ist denn mit den Menschen, die nicht gehen können, keine Treppen steigen können oder die nicht hören oder sehen oder ihre Hände nutzen können? Was ist mit den Menschen, die Anweisungen auf den Wahlzetteln nicht verstehen? Es ist 2026, und die UN-Behindertenrechtskonvention wird dieses Jahr 20 Jahre alt. Sie ist damit übrigens vier Jahre älter als unsere jüngsten Wahlberechtigten. Deutschland hat diese Konvention im Jahr 2009 ratifiziert. Damit haben sich Bund und Länder unter anderem dazu verpflichtet, die vollständige politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu garantieren. [Beifall bei den GRÜNEN ‒ Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Wahlen sind ein wichtiges Wesensmerkmal unserer Demokratie. Artikel 29 i) der UN-Behindertenrechtskonvention besagt, dass die Vertragsstaaten sicherstellen: „dass die Wahlverfahren, -einrichtungen und - materialien geeignet, zugänglich, leicht zu verstehen und zu handhaben sind.“ Das ist eine Verpflichtung für Bund und Länder, keine Option, die man ziehen kann oder nicht. [Beifall bei den GRÜNEN ‒ Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Leider sind wir bei der Bereitstellung von barrierefreien Wahllokalen auch 2026 noch nicht bei 100 Prozent angekommen. Laut der Senatsverwaltung mangelt es ‒ so die Antwort auf eine Schriftliche Anfrage des Kollegen Düsterhöft ‒ in bestimmten Gebieten Berlins weiterhin an einer ausreichenden Zahl von geeigneten barrierefreien Räumlichkeiten. Mit dem weiteren Neubau von Schulgebäuden und dem Ertüchtigen öffentlicher Gebäude ändert sich das Bild zunehmend; im Vergleich zu vergangenen Wahlen ‒ also zu den Europawahlen 2019 und 2024 ‒ konnte die nominale Zahl der barrierefreien Wahllokale gesteigert werden, und zwar um 236 Stück. Schaut man sich allerdings die prozentuale Entwicklung an, zeigt sich ein anderes Bild: Nachdem im Jahr 2019 79,1 Prozent der Wahllokale barrierefrei waren, waren es im Jahr 2024 nur noch 74,7 Prozent. Was fordern wir? ‒ Bei der Auswahl und bei der Einrichtung von Wahllokalen sowie bei der Organisation von Briefwahlen ist nach den Grundsätzen des Design for All vorzugehen. Bei der Auswahl der Wahllokale ist die DIN 18040-1 zu berücksichtigen. Gleichzeitig sollen alle relevanten Unterlagen und Informationen gemäß DIN 8581-1 auch in Einfacher Sprache vorliegen. Hinter diesen eher komplizierten Codierungen verbirgt sich ganz konkrete Teilhabe. Denn Barrierefreiheit ist immer mehr als ein stufenloser Zugang zu einem Raum. Sollten wir mal wieder – was ich allerdings niemanden wünsche – in die Situation kommen, dass wir im Winter wählen, dann müssen alle Wahllokale auch über einwandfrei geräumte und gestreute Wege zu erreichen sein. [Beifall bei den GRÜNEN] Lieber Lars! Lieber Björn! Liebe Katina beziehungsweise liebe Linke-Kolleginnen und -Kollegen! Ich weiß, ihr steht alle hinter diesem Anliegen. Es ist 2026, und es ist Zeit, dass wir gemeinsam über Fraktions- und Koalitionsgrenzen hinaus barrierefreie Wahlen in allen Berliner Wahllokalen vollständig ermöglichen. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]
