Sebastian Schlüsselburg
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt Artikel im Grundgesetz, die klingen wie ein Versprechen, und es gibt Artikel, die klingen wie eine offene Tür für den Fall, dass wir eines Tages merken, dass die Spielregeln des Marktes nicht ausreichen, um Freiheit und Würde für alle zu sichern. Artikel 15 ist so ein Artikel – ein Artikel, ohne den historisch unser Grundgesetz nie zustande gekommen wäre, weil die SPD ihm nicht zugestimmt hätte, denn schon damals waren die Gefahren des kapitalistischen Marktes für die Menschen bekannt, [Beifall bei der SPD] ein Artikel, der in erstaunlicher Nüchternheit eine gewaltige Möglichkeit beschreibt: Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zweck der Vergesellschaftung in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Damit sind wir bei der großen Frage, die heute aufgerufen ist: Wie können wir die Möglichkeiten, die uns Artikel 15 Grundgesetz eröffnet, am besten zum Schutz der Berlinerinnen und Berliner nutzen? Heute beraten wir ein Rahmengesetz, das ausdrücklich sagt, dass Artikel 15 ein eigenständiges Institut ist, kein verkapptes Enteignungsrecht nach Artikel 14 und kein Annex. [Beifall von Dr. Turgut Altuğ (SPD)] Dieses Gesetz ist nicht das Anwendungsgesetz für den Wohnungsmarkt. Es soll ermöglichen, Grundfragen zu klären, die juristisch hoch umstritten sind. Darum sieht das Gesetz ein Inkrafttreten 24 Monate nach Verkündung vor, um eine verfassungsrechtliche Kontrolle vor möglichen Anwendungsgesetzen zu ermöglichen, denn eines muss allen klar sein: Egal was Volksgesetze, Parlamentsgesetze, Professorinnen und Professoren oder Abgeordnete erklären, glauben oder meinen, am Ende kommt es nur auf acht Richterinnen und Richter im Bundesverfassungsgericht an und wie sie Artikel 15 Grundgesetz auslegen. Wir wollen ihnen mit diesem Rahmengesetz die Möglichkeit geben, vor der Anwendung und nicht erst in einem Eilverfahren zu sagen, was geht und was nicht geht. Das muss die Lehre aus dem gescheiterten Mietendeckel sein. [Beifall bei der SPD] Wir nehmen den Volksentscheid ernst, und weil wir ihn ernst nehmen, liegt hier heute dieser Rahmengesetzentwurf auf dem Tisch. Damit wollen wir rechtssicher und nachhaltig die Tür öffnen, die Artikel 15 Grundgesetz für die Möglichkeiten des Wirtschaftens jenseits der Profitlogik eröffnet. Dafür nehmen wir auch in Kauf, dass wir sowohl von der Initiative, der es verständlicherweise nicht schnell genug geht, als auch von der Immobilienlobby, die ihr Betongold in Gefahr sieht, gleichermaßen hart angegriffen werden. Uns als Sozialdemokraten geht es aber nicht um die Anerkennung von Initiativen oder Lobbyisten. Uns geht es um tragfähige, dauerhafte Lösungen für die essenziellen Probleme der Berlinerinnen und Berliner. [Vereinzelter Beifall bei der SPD] Darum sollte es auch uns allen gehen. Artikel 15 ermöglicht weitaus mehr, als nur 200 000 von 1,2 Millionen Privatwohnungen zu verstaatlichen. Artikel 15 Grundgesetz ist vielleicht die mächtigste Interventionsnorm gegen einen Markt, der Profite vor Menschen stellt. In diesem Sinne freuen wir uns auf konstruktive Ausschussdebatten und werben für die Zustimmung für das Rahmengesetz als Zwischenschritt auf dem Weg zur Anwendung. – Vielen Dank! [Vereinzelter Beifall bei der SPD]
