Martin Trefzer
Vielen Dank! – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der hier zu diskutierende Gesetzentwurf verfolgt die Absicht, unsere Hochschulen wettbewerbsfähiger zu machen und sie durch effizientere Strukturen agiler und effizienter aufzustellen. Das kann man auch als Oppositionspolitiker durchaus anerkennen. Die vorliegende Novelle des Berliner Hochschulgesetzes ist dabei ein Schritt in die richtige Richtung. Vor allem die Ermöglichung hybrider Promotionen in künstlerischen Fächern, die auf den letzten Metern im Änderungsantrag der Koalition noch aufgenommenen Tandemprofessuren sowie die Möglichkeit, das Berufungsrecht auf die Hochschulen zu übertragen, sind ein klares Plus für den Wissenschaftsstandort Berlin, ebenso wie die neuen Exzellenzberufungen. Ein weiterer Pluspunkt ist der von den Hochschulen und der AfD schon lange geforderte Wegfall der Mitarbeiterverordnung für Mitarbeiter mit Daueraufgaben, der sogenannten MAVO. Dies wird den Hochschulen das Leben auf jeden Fall ein Stück weit erleichtern. Darüber hinaus schafft die Ausweitung der Stellenkategorien in dem Wissenschaftsbetrieb mehr Flexibilität und kommt auch den Mitarbeitern, die ganz unterschiedliche Berufs- und Karrierewünsche haben, entgegen. Die Sorge, dass die Trennung in Lecturer und Researcher, also Kategorien für Spezialisten für Lehre und solche für Forschung, in der Universitäts- und Hochschulrealität zu einer Hierarchisierung führen könnte, teile ich so nicht. Es sind einfach unterschiedliche Pfade, und auch weiterhin kann sich ein Lecturer durch Publikationen als Forscher profilieren und gegebenenfalls ein Forschungsfreisemester beantragen, sodass die Durchlässigkeit zur Professur gegeben bleibt. Zumal Lehrqualität ein entscheidendes Berufungskriterium ist und bleibt. Für denjenigen, der sich bewusst auf die Forschung konzentrieren will, ist aber sicherlich die Stelle des Researchers attraktiver, die sich bewusst am Lehrdeputat einer Professur orientiert. Das soll so sein, aber auch hier gibt es keinen Automatismus. Eines darf man bei der Debatte um die neuen Stellenkategorien aber nicht aus dem Auge verlieren: Natürlich bringen die neuen Stellenformate von alleine noch keinen Fortschritt beim Thema Entfristung dazu. Dafür bedürfte es zusätzlicher Mittel, und sie sind bekanntermaßen nicht vorhanden, beziehungsweise das Geld wird an anderer Stelle ausgegeben, weil der Senat eben andere Prioritäten hat. Die Hochschulen haben sich dafür eingesetzt, dass auch der Wissenschaftsmanager als eigene Kategorie eingeführt wird. Die Argumente dafür sind eigentlich schlagend, Frau Senatorin. Ich glaube, Sie wissen das auch, aber die Senatsverwaltung hat hier noch gemauert. Ich denke, wir sollten diese Idee für die nächste BerlHG-Novelle aber auf jeden Fall im Hinterkopf behalten, da das eine sinnvolle Ergänzung wäre, die sich auch andernorts durchgesetzt hat. Ein weiterer Punkt, der von den Experten im Wissenschaftsausschuss eingefordert wurde, ist die Einführung der Tandemprofessur. Es ist anzuerkennen, dass die Koalition hier den Argumenten der Fachleute in der Anhörung Rechnung getragen und mit ihrem Änderungsantrag jetzt dafür den rechtlichen Rahmen geschaffen hat. So sollen an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften künftig Tandemprofessoren möglich werden. Die Beschäftigung erfolgt im hälftigen Umfang einer vollen Professur. Die andere Hälfte dient dem Erwerb der dreijährigen beruflichen Praxis außerhalb des Hochschulbetriebs. An den HAWs besteht die Herausforderung, dass es neben der wissenschaftlichen Eignung eben auch die Berufspraxis braucht – fünf Jahre, davon drei Jahre außerhochschulisch. Die HAWs haben die Erfahrung gemacht, dass man genau an dieser Schnittstelle ganz viele qualifizierte Bewerber verliert, weil man im außerhochschulischen Bereich eben deutlich mehr Geld verdienen kann als an der Hochschule, gerade wenn man sich auf MINT-Fächer spezialisiert hat. HAWs sind in manchen Berufungsverfahren dabei zuweilen intern sehr langsam unterwegs, einfach weil sie mehrfach ausschreiben müssen, da sie nicht genug qualifizierte Bewerber haben oder weil qualifizierte Bewerber abspringen. Eine Tandemprofessur, die die Möglichkeit bietet, die Berufserfahrung im Job nach der Berufung hälftig zu sammeln, wird die HAWs massiv unterstützen und die Berufungsverfahren tendenziell leichter und erfolgversprechender gestalten. Ein weiterer Vorschlag, der von der BHT kam, war, dass die Möglichkeit der hybriden Promotion nicht auf Kunsthochschulen beschränkt wird, sondern auch in den künstlerischen Fächern der HAWs Anwendung findet. Das wurde leider nicht aufgegriffen und ist daher ganz klar ein Schwachpunkt dieser Novelle. Denn es steht außer Frage, dass die hybride Promotion ein sinnvoller Ansatz zur Öffnung der Promotion für den Bereich der künstlerischen Fächer ist, auch wenn es zur Ausgestaltung der hybriden Promotion noch viele offene Fragen gibt. Offen ist insbesondere die Frage, wie es nach der befristeten Pilotierung des Vorhabens eigentlich weitergehen soll. Außerdem ist noch unklar, wo das Zentrum für hybride Promotion angesiedelt werden soll. Dazu sind die vier künstlerischen Hochschulen noch in ihrer Abstimmungsphase. Als besonders problematisch erweist sich aber die Finanzierung dieses neuen Zentrums. Die Hochschulen müssen bereits in den Kerndisziplinen extrem einsparen. Gleichzeitig soll nun die neue Struktur für hybride Promotionen geschaffen werden. Das stößt naturgemäß gerade in Bereichen, in denen aktuell gekürzt wird, teilweise auf Unverständnis. Es bleibt also noch offen, wie die künstlerischen Hochschulen in den kommenden Jahren ein hybrides Promotionszentrum betreiben sollen. Dabei geht es nicht nur um die Personalkosten für die Koordinierung, sondern auch um Stipendien und Fellowships, um interessierte und qualifizierte Bewerber an dieses Promotionszentrum dann heranzuführen. Lassen Sie mich abschließend noch etwas zur allgemeinen Entwicklung an den Hochschulen sagen. Die vorliegende Novelle ist ein Schritt in die richtige Richtung, überhaupt keine Frage. Sie reicht aber keineswegs aus, um die Spannungen, die auf dem Hochschulsystem liegen, zu mildern und den Hochschulen wieder eine dauerhafte Perspektive zu geben. [Beifall bei der AfD] Wir reden leider schon seit geraumer Zeit nicht mehr über die vielen Chancen, die Berlin im Bereich exzellenter Wissenschaft und Forschung eigentlich hätte, sondern nur noch über Einsparpläne. Es werden Studiengänge verkleinert, es werden Fächer zusammengelegt, es werden Forschungsgebiete nicht wie geplant ausgebaut, und auch Services werden verringert. Überlastete Beschäftigte müssen dabei immer mehr Aufgaben übernehmen, weil Stellen nicht nachbesetzt werden können. Die Betreuung der Studenten leidet ebenso. Wohnheimplätze sind rar wie Goldstaub, und viele Wissenschaftler auf befristeten Stellen sehen die Chancen für eine Entfristung mehr und mehr schwinden. Das führt in der Summe verständlicherweise zu Verunsicherung und Resignation unter Hochschulangehörigen. Gleichzeitig befinden sich die Hochschulen fest im Griff linksradikaler Splittergruppen, die die Hochschulleitungen nach Belieben am Nasenring durch die Manege führen und so wie ein Albdruck auf den Unis lasten. [Beifall bei der AfD] Das führte beispielsweise zu der skurrilen Situation, dass die HU-Präsidentin Julia von Blumenthal, die sonst sehr besonnen agiert, nach der Absage einer rechtswidrigen Veranstaltung bei den Studis gegen Rechts antichambrieren musste und sich dort auch noch dafür rechtfertigen musste, dass sie gegen antisemitische Krawallmacher und Hörsaalzerstörer an ihrer eigenen Uni Stellung bezogen hat. Das war wirklich unterirdisch! [Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Jawoll!] Schlimmer noch war die Lage an der TU unter Präsidentin Geraldine Rauch, die sich regelrecht als Quartiermacherin für linksradikale Umtriebe einen Namen gemacht hat. Ich hätte mich sehr gefreut, Frau Brauner, wenn Sie einfach auch einmal ein paar Worte zu dieser bedrohlichen Situation an unseren Universitäten gesagt hätten. [Beifall bei der AfD] Die Zukunftsfähigkeit unserer Hochschulen hängt jedenfalls von zahlreichen Parametern ab, nicht nur von den rechtlichen Rahmenbedingungen und vom Finanzrahmen. Es kommt auch darauf an, den Geist der Freiheit, der Meinungsfreiheit und der Wissenschaftsfreiheit, an unseren Universitäten mit Leben zu füllen – und das lässt sich leider nicht in das Hochschulgesetz schreiben. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der AfD]
