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Tobias Schulze

LINKE 15.01.2026 Sitzungen 19/78

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Brauner hat gerade gesagt, wir wollen die besten Köpfe für Berlin gewinnen. Im Moment ist es allerdings so, dass die besten Köpfe Berlin verlassen, weil an den Hochschulen in der Regel ein Einstellungsstopp herrscht und Stellen, die nicht wieder besetzt werden sollen, von den Hochschulen einfach auch abgebaut werden müssen. Durch die Kürzungen, die Sie vorgenommen haben, ist Berlin als Hochschulstandort auf der schiefen Ebene nach unten, und die besten Köpfe gewinnt man definitiv so nicht. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Auch mit diesem Gesetz haben Sie etwas gemacht, was den Mittelbau nicht nach vorne bringen wird. In der Tat ist es so, dass die neuen Stellenkategorien, die Sie hier für den Mittelbau einführen, eine sinnvolle Bezeichnung haben, aber der Kern des Problems ist, dass dieser Stellenkategorie nicht verpflichtend ist für die Hochschulen. Es gibt auch überhaupt keinen Anreiz, diese Stellenkategorie einzusetzen. Ich will noch einmal darstellen, wie die Situation für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an unseren Hochschulen in Berlin ist: Sie studieren also zwei Studiengänge – Bachelor und Master –, sie promovieren, dann sind sie in der Regel Mitte, Ende 30, und nach der Promotion bekommen 7 Prozent von ihnen – als Promovierte mit zwei Studienabschlüssen, die Ende 30 sind – eine entfristete Beschäftigung, wenn sie auf eine wissenschaftliche Karriere gehen. Die restlichen 93 Prozent gehen weiterhin in der Wissenschaft auf eine befristete Stelle. Das ist ein Skandal, der nicht attraktiv für junge Menschen ist. Sie gehen dann lieber ins Ausland, oder sie gehen in die Wirtschaft, aber die Besten halten wir so nicht an unseren Hochschulen, und daran ändern Sie mit diesem Gesetzentwurf leider überhaupt nichts. Das Bundesverfassungsgericht hat leider die alte Regelung des Berliner Hochschulgesetzes für verfassungswidrig erklärt, insbesondere weil es den Bund für zuständig erklärt hat. Wir müssen jetzt überlegen, wie wir weitermachen können. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Lücke gelassen und hat gesagt: Wenn Sie eine neue Stellenkategorie einführen, dann ist das eindeutig Hochschul- und nicht Arbeitsrecht, und dann dürfen Sie daran auch eine Entfristungsverpflichtung hängen. – Diese Lücke hat Schwarz-Rot jetzt leider nicht genutzt, sondern es hat eine neue Stellenkategorie geschaffen, die freiwillig ist. Sie ist nice to have, aber sie wird niemandem etwas bringen. Sie wird auch nicht eingeführt werden, schon gar nicht bei der derzeitigen Finanzlage, und das ist leider schlecht. Das Zweite, was Sie mit diesem Gesetz machen, ist, das Berufungsrecht an die Hochschulen zu verlagern. Wie lief das bisher ab? – Bisher lief das so ab, dass die Hochschulen in ihren Gremien Berufungslisten beschlossen haben. Sie wurden dann zur Prüfung an die Senatsverwaltung übermittelt, und die Senatsverwaltung hat sich sowohl das Verfahren als auch die individuelle Eignung der Vorgeschlagenen auf diesen Berufungslisten angeschaut. Meistens ging es bei der Kritik oder der Prüfung um Verfahrensfehler, aber es ging zum Beispiel auch um Gleichstellungsfragen. Wenn eine Frau beispielsweise auf Platz zwei, aber nicht auf Platz eins steht, dann wurde schon noch einmal genauer hingeschaut. Selten ging es um inhaltliche Fragen, eigentlich fast nie, aber Fakt ist: Diese Prüfung durch den Senat hat die Qualität der Berufungsverfahren verbessert. Dass Sie das jetzt leichtfertig aus der Hand geben, entzieht sich vollkommen unserem Verständnis. [Beifall bei der LINKEN] Ein weiterer Punkt aus diesem Gesetzentwurf ist die weitere Fortschreibung der Fristen für die Umsetzung des Hochschulgesetzes von 2021. Man höre: 2021 haben wir hier im Haus ein Hochschulgesetz beschlossen, das die Hochschulen dazu bringen muss, ihre Satzung zu überarbeiten, beispielsweise was demokratische Perspektiven in den Gremien angeht oder auch was Antidiskriminierungsstrukturen angeht. Die Hochschulen hatten bis zu diesem Jahr Zeit, das umzusetzen, und haben auch alle die entsprechenden Satzungen eingereicht. Trotzdem bekommen sie jetzt noch einmal ein Jahr Zeit, ehe sie es wirklich umgesetzt haben müssen. Das ist vollkommen unverständlich. Wann sollen sie denn endlich einmal damit anfangen, die progressiven Regelungen von 2021 wirklich in die Praxis zu bringen? – Das verstehen wir nicht. Der letzte Punkt, den ich ansprechen will: Sie haben die Möglichkeit ins Gesetz gebracht, die Rückmeldegebühren in Raten zu bezahlen. Das ist ein guter Vorschlag, aber auf meine Nachfrage im Ausschuss, wie das denn konkret passieren soll – Stichwort Semesterticket, das ist ja ein Teil der Rückmeldegebühr, oder Stichwort Sozialbeitrag für das studierendenWERK –, war überhaupt keine praktische konkrete Umsetzung zu erfahren. Ich kenne es so: Wenn man ein Gesetz macht, dann weiß man schon ungefähr, wie das umgesetzt werden soll. Hier ist das vollkommen offen. Ich tippe, dass das auch erst einmal nicht passieren wird, ehrlich gesagt, dass die Ratenzahlung wirklich eingeführt wird. Auch das ist nur eine Möglichkeit, aber keine Verpflichtung, insofern: zahnloser Tiger, schade, verpasste Chance. Wir werden das so ablehnen. – Danke! [Beifall bei der LINKEN]

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