Marcel Hopp
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gruppe der Studierenden ist stark armutsgefährdet. Steigende Mieten, gestiegene Lebenshaltungskosten und ein BAföG-Satz, der nicht im gleichen Maße anwächst wie die Kosten, das alles belastet Berliner Studierende. Mit dieser sozialen Lage haben wir uns im Wissenschaftsausschuss intensiv beschäftigt, unter anderem mit einer Anhörung mit Expertinnen. Und da hat Katja Urbatsch, die Geschäftsführerin von Arbeiter-Kind.de, uns in diesem Rahmen auf das Problem hingewiesen, dass es für nicht wenige Studierende eine große Belastung darstellt, in jedem Semester den Semesterbeitrag auf einmal in voller Höhe überweisen zu müssen. Mal eben so 360 Euro zu überweisen, führt bei vielen dazu, dass sie sich in diesem Zeitraum finanziell sehr einschränken müssen, bei einigen ist in dieser Zeit der Kühlschrank spürbar leerer. Und gerade für diese Gruppe wäre es eine echte Entlastung, wenn es möglich wäre, den Semesterbeitrag alternativ auch in Raten überweisen zu können. Genau diese Möglichkeit schaffen wir mit der Ratenzahlung in unserem Änderungsantrag. Das ist eine kleine, aber eine wichtige Änderung für viele sozial belastete Studierende in unserer Stadt. [Beifall von Mirjam Golm (SPD) und Reinhard Naumann (SPD)] Wir sind damit das erste Bundesland, das diese Möglichkeit schaffen wird, und hoffen, dass sich die anderen Bundesländer daran ein Beispiel nehmen werden. Wir freuen uns ebenfalls darüber, dass wir mit unserer parlamentarischen Änderung die Tandemprofessur einführen werden. Vor allem an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften – den HAWs – wird der Fachkräftemangel deutlich sichtbar. Gerade hier ist die Gleichstellungspolitik mit ganz besonderen Herausforderungen verbunden, denn Kandidatinnen und Kandidaten für eine Professur müssen nicht nur ihre wissenschaftliche Forschungsleistung mindestens mit einer Promotion nachweisen, sondern auch fünf Jahre Berufserfahrung mitbringen, davon zwingend drei Jahre außerhochschulisch tätig gewesen sein. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Berliner Hochschulen fordern deshalb zu Recht, dass insbesondere für junge Frauen in männerdominierten Studiengängen der Karriereweg hin zu einer W2- Professur an HAWs endlich moderner gestaltet und Karrierewege geöffnet werden. Dem schließen wir uns mit dieser Änderung ausdrücklich an. [Vereinzelter Beifall bei der SPD] Genau hier setzt die Tandemprofessur an. Eine Tandemprofessur ermöglicht Promovierten, die Zeit der Berufserfahrungen nachzuholen, während sie bereits im Status einer Professorin an der HAW lehrt. Das ist echte Stärkung von Gleichstellung an unseren Hochschulen und ein Fortschritt, über den wir uns ganz besonders freuen. Mit dieser Gesetzesnovelle stärken wir dauerhafte Karrierewege im akademischen Mittelbau. Wir schaffen rechtssichere neue Personalkategorien. Um exzellente Forscherinnen und Forscher wirksam werben und binden zu können und die Wettbewerbsfähigkeit international zu stärken, übertragen wir befristet das Berufungsrecht auf die Hochschulen und schaffen mit der Exzellenzberufung ein verkürztes Verfahren. Wir führen die hybride künstlerische-wissenschaftliche Promotion an unseren Kunst- und Musikhochschulen ein und stärken weiter die Berlin University Alliance in ihrer Arbeit. Wir verbessern die Stellung der Mitarbeitendenvertretungen in den Hochschulgremien und stärken auch Innovation, Transfer und Gründungsaktivitäten an unseren Hochschulen. Sie sehen, mit dieser Gesetzesnovelle stärken wir ganz konkret den Studien-, den Forschungs- und den Wissenschaftsstandort Berlin. Ich danke deshalb sehr herzlich Senatorin Ina Czyborra und dem Koalitionspartner für die gute Zusammenarbeit an dieser Novelle und werbe um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD]
