Martin Matz
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über 26 000 Menschen mit iranischer Herkunft leben in Berlin. Sie alle sind in großer Sorge um ihre Angehörigen, Verwandten und Freunde in Iran. Ihre Verunsicherung ist bis ins Unerträgliche gestiegen, weil durch die Unterbrechung des Internets seit einer Woche unklar ist, wer den Schergen des Regimes zum Opfer gefallen ist. Informationen sind schwer zu bekommen. Das war ja wohl auch das Ziel dieses Internet-Blackouts. Diese Ungewissheit muss wirklich quälend sein. Wir sollten heute alle zusammen die Chance nutzen, den betroffenen Menschen unsere Solidarität auszusprechen. [Beifall bei der SPD, der CDU und der LINKEN] Das kann auch jede und jeder Einzelne tun, nicht nur dieses Parlament. Sprechen Sie Menschen in Ihrem Umfeld an, von denen Sie wissen, dass sie einen iranischen Hintergrund haben! Unsere Solidarität vermag nicht, die Bedrohung in Iran zu beseitigen, aber sie hilft den betroffenen Menschen, die spüren sollen, dass wir sie nicht allein lassen. Das menschenverachtende islamistische Regime in Iran muss fallen. Freiheit ist mehr als die Abwesenheit einer Lebensbedrohung. Den Menschen in Iran wird seit Jahren die Freiheit der Meinungsäußerung, die persönliche und wirtschaftliche Freiheit verweigert, Frauen noch mehr als Männern. Ich habe großen Respekt vor dem Mut, mit dem die Menschen versuchen, das zu ändern. [Beifall bei der SPD und der CDU – Beifall von Kristian Ronneburg (LINKE)] Die SPD setzt sich auf allen Ebenen dafür ein, dass die Europäische Union die iranischen Revolutionsgarden unverzüglich auf die EU-Terrorliste setzt. Sie sind ein zentrales Instrument der Repression, der systematischen Gewalt gegen die eigene Bevölkerung sowie der Destabilisierung der ganzen Region. Warum ist das noch nicht geschehen? – An Deutschland liegt das nicht. Jedenfalls sagt auch die Bundesregierung insgesamt, dass sie sich für dieses Ziel der SPD einsetzt. Daher ist auch eine Aufforderung des Senats gegenüber der Bundesregierung, wie im Antrag gefordert, überflüssig; die sind schon auf der richtigen Spur. Aus unserer Sicht kann im Moment vor dem Hintergrund der massiven Menschenrechtsverletzungen nicht nach Iran abgeschoben werden, und es gibt auch einen Hausleitungsvorbehalt in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der dies sicherstellt. Es gilt das Leitprinzip der Humanität. Niemand darf in ein Land zurückgeführt werden, wenn ihm oder ihr dort Verfolgung, Folter oder der Tod drohen. Ich bin wegen all dieser Punkte und unserer Solidarität mit den Menschen in Berlin, die eine enge Verbindung nach Iran haben, dankbar, dass wir heute hier im Abgeordnetenhaus die Situation thematisieren. Allerdings ist nicht alles im Antrag der Grünen so, dass es erst noch gefordert werden muss. Ich finde es deswegen richtig, dass wir uns im Ausschuss, insbesondere jetzt im Innenausschuss, noch einmal damit beschäftigen, und das sollten wir auch kurzfristig machen. – Die Forderung nach einer aktuellen Lagebewertung erweckt den Eindruck, hier könne es Versäumnisse in der Innenverwaltung geben. Klar ist aber, dass eine Lagebewertung und eine Beobachtung iranischer Nachrichtendienste bereits erfolgen. Insbesondere das LKA 5 ist hier permanent aktiv. Auch die Ermessensspielräume des Landesamts für Einwanderung – LEA – werden dort nach eigenen Angaben bereits ausgeschöpft. Auch diese Forderung ist also nicht nötig. Insoweit ist es gut, dass wir heute diese Debatte haben. Unbesehen zustimmen kann man dem Antrag aber nicht, denn einige der Forderungen werden eben bereits umgesetzt. Und vielleicht haben wir auch schon in einigen Wochen eine andere Ausgangslage. Vielleicht wird dieses schändliche Regime ja auch gestürzt. Aber selbst dann müssen wir unsere Debatte darüber weiterführen, unsere Maßnahmen in Berlin sorgsam wägen, denn auch dann gilt es, sorgsam darauf zu schauen, wie stabil die Lage dann ist und auf welche Auswirkungen wir beim Landeskriminalamt, beim Verfassungsschutz und beim LEA in Berlin achten müssen. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU]
