Harald Laatsch
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute über das sogenannte Kleingartenflächenschutzgesetz der Koalition. 2023 war ich beim Sommerfest der Kleingärtner und habe dabei dem Regierenden Bürgermeister gelauscht, der damals schon sagte: Im Jahr 2026 werden wir ein Kleingartenflächenschutzgesetz verabschieden. – Und das, nachdem die AfD bereits 2021, also zwei Jahre früher, und 2022, also noch ein Jahr früher, ein solches Kleingartenflächenschutzgesetz eingebracht hat. Dieses Gesetz ist noch heute im Geschäftsgang; Sie können also zustimmen. Sie haben die Wahl für das bessere Gesetz. [Beifall bei der AfD] Nun sind es fünf Jahre nach der AfD und drei Jahre nach der eigenen Ankündigung. Drei Jahre – wofür eigentlich? Schauen Sie sich mal die beiden riesigen Fraktionen hier an, und zusätzlich die Senatsunterstützung! Wofür haben Sie denn da drei Jahre gebraucht? – Für dieses Placebogesetz, welches wir hier heute diskutieren und das Sie hier in ein Gesetz gießen, für welches Sie 22 Seiten Antragstext aufbieten – vermutlich, um uns davon abzulenken, dass das, was Sie hier machen, bereits Status Quo ist. Sie sichern die Kleingärten nur so lange, wie Sie die Flächen nicht für einen anderen Nutzungsfall brauchen. Wo ist da der Unterschied zum Status quo? – Das ist doch auch ohne Gesetz längst der Fall! Oder kennen Sie einen Fall in Berlin, bei dem Kleingärten abgerissen würden, ohne dass es einen anderen Bedarf für das Grundstück gegeben hätte? In dem Fall, dass Sie einen anderen Bedarf haben, sind Sie aber nach wie vor bereit, die Kleingärtenflächen zu planieren und einer Nutzungsänderung preiszugeben. So steht es in Ihrem Gesetz. Abrissfall 1 lässt die Beseitigung von Kleingärten zu, wenn das öffentliche Interesse an einer anderen Nutzung der Fläche überwiegt. Das ist derart dehnbar, das versteht jeder von selbst. Und das war es dann nämlich auch schon mit Ihrem lange angekündigten Kleingartenflächenschutzgesetz. [Heiko Melzer (CDU): Weil Sie es nicht verstanden haben!] Dieser Satz macht aus Ihrem Gesetz eine Farce mit jahrelanger Ankündigung. [Beifall bei der AfD] Aber es geht noch weiter. Wahrscheinlich war Ihnen das einfach zu wenig Text. Abrissfall 2 lässt die Beseitigung von Kleingärten bis 5 000 Quadratmetern zu, wenn eine Erweiterung einer benachbarten Nutzung erforderlich ist. Abrissfall 3 lässt die Beseitigung von Kleingärten im Zuge eines anders lautenden Bebauungsplans zu. Alles, was in Abrissfall 1 also schon längst abgefrühstückt ist, packen Sie hier noch mal rein, damit noch ein bisschen Text drin ist. Mehr ist es nicht.
