Ute Bonde
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Luhmann! Wir begrüßen diesen Beschluss des Bundesrats ausdrücklich, da damit auch für die Anbieter von Sharingelektrokleinstfahrzeugen und -fahrrädern, die stationsunabhängig vermietet werden, klar festgelegt wurde, dass das Abstellen der Fahrzeuge nach Nutzung auf öffentlichen Straßen kein Parken im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist. Somit schafft die Novelle hier nunmehr Rechtssicherheit für alle Kommunen, die damit Maßgaben zum Abstellen dieser Fahrzeuge treffen können. Hierauf baut unsere Sharingstrategie ganz bewusst auf.
