Dr. Bahar Haghanipour
Diese Frage beantwortet Senator Evers. – Bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Abgeordneter! Das mache ich herzlich gerne. In der Tat geht es ja nicht nur um die Hochschulen. Es geht um eine Grundsatzfrage, die sehr viel weiter darüber hinausreicht, nämlich die Grundsatzfrage, ob wir bei der Frage, was übertragen wird, uns auf den TV-L konzentrieren oder ob andere Tarifwerke, die einen dezidierten Zweck und eine dezidierte Zielgruppe beschreiben, ohne Weiteres übertragen werden sollen oder dürfen. Dass diese grundsätzliche Frage nicht nur einseitig zu klären ist, liegt in der Natur der Sache. Und Sie fragen jetzt: Wie klären Sie die Rechtslage? – Das Gute am Rechtsstaat ist, dass wir genau dafür Gerichte haben. Dafür haben wir auch mehrere Instanzen von Gerichten. Da es um eine so relevante Grundsatzfrage geht, die übrigens auch die Hauptstadtzulage bei Weitem übersteigt – – Es geht auch insgesamt um die Frage – – Wir haben ja gerade weitere Tarifwerke, beispielsweise in Hamburg, gesehen, bei denen es auch um Zulagenkonstruktionen für ausgewählte Teile der Hamburger Landesbeschäftigten geht. Auch da wird sich natürlich dann die Frage stellen: Ergeben sich daraus jetzt auf einmal unverhoffte Übertragbarkeiten, die gar nichts mit dem Sinn und Zweck der eigentlich verabredeten, von der TdL auch gebilligten Zulage zu tun haben? Wenn das so ist, sage ich sehr deutlich: Das wird dann diese Zulagen infrage stellen. Das muss man ganz ausdrücklich auch deutlich machen. Denn natürlich reden wir in der Gesamtheit – – Sollte die Grundsatzfrage in die Richtung beantwortet werden, die wir jetzt in der erstinstanzlichen Einschätzung vermuten herauszulesen, dann ergäbe sich ein Problem von ganz anderer Haushaltsdimension. Dann würden die Zulagen insgesamt infrage gestellt. Und ob das Sinn und Zweck der Angelegenheit ist, das muss sich auch jeder fragen, der das Thema politisch wie rechtlich würdigt und begleitet. Also insofern hat es einen guten Sinn, dass wir in diesem Rechtsstaat mehrere Möglichkeiten haben, Rechtsfragen zu klären. Und die wichtigste ist, vor Gerichten die Argumente auszutauschen und es klären zu lassen – und das natürlich nicht nur in erster, sondern auch in weiteren Instanzen. Denn um es deutlich zu sagen: Hier geht es um Rechtsfragen, die weit über den hier verhandelten Fall hinausgehen. Und man sollte sich eben auch deutlich bewusst machen, dass es hier auch um Fragen geht, die in ihrer Haushaltswirksamkeit dann Zulagen insgesamt eher infrage stellen, die wir miteinander für sinnvoll halten können. Deswegen bin ich auch gespannt auf die Auswertung des Urteils. Ich bin auch gespannt auf die weiteren rechtlichen Klärungen. Natürlich schaut nicht nur das Land Berlin, sondern es schauen auch andere Beteiligte in der TdL sehr aufmerksam auf das, was hier geschieht. Denn wir sind immer wieder in der Situation, solche Sonderzulagen zu verhandeln. Es wird sicherlich auch in der gegenwärtigen Verhandlungsrunde wieder ein Thema sein, und die Bereitschaft, solche Zulagen zu vereinbaren, wird sicherlich schwinden, wenn man dann anschließend etwas an Sinn und Zweck von Zulagen vorbei und dem, was man in der TdL gemeinsam besprochen, verabredet und mit Gewerkschaften dann auch an Verträgen geschlossen hat, in ganz andere Anwendungsbereiche überträgt, die damit nichts zu tun haben. Insofern sehe ich uns hier in einem sehr intensiven Klärungsprozess und Klärungsbedürfnis. Das wird sicherlich nicht zwischen Tür und Angel zu entscheiden sein. Und noch einmal: Die Wirkung dieser sehr grundsätzlichen Klärung wird auch deutlich über Berlin hinaus eine relevante sein.
