Dennis Buchner
Ich schließe damit die Generalaussprache. Die Abstimmung zu den Einzelplänen erfolgt am Ende der Sitzung. Dann unterbrechen wir, wie eingangs beschlossen, die Haushaltsberatungen und behandeln die weiteren Vorgänge der Tagesordnung geschäftlich. Dazu rufe ich auf lfd. Nr. 2: Gesetz zum NOOTS-Staatsvertrag Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitalisierung und Datenschutz vom 17. November 2025 Drucksache 19/2766 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2719 Zweite Lesung hierzu: Drucksache 19/2719-1 Ergänzung des Wortlauts des Staatsvertrages Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Paragrafen 1 bis 3 der Gesetzesvorlage und den anliegenden Staatsvertrag und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/2719 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und der AfD-Fraktion – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2766 also annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dagegen? – Das ist niemand. Wer enthält sich? – Das sind die Linksfraktion, die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. Dann rufe ich auf lfd. Nr. 3: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Anstalt des öffentlichen Rechts IT-Dienstleistungszentrum Berlin Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitalisierung und Datenschutz vom 22. September 2025 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 5. Dezember 2025 Drucksache 19/2809 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2642 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/2642 empfehlen die Ausschüsse einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2809 also annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion, die AfD-Fraktion und beide fraktionslose Abgeordnete. Dann kann keiner dagegen stimmen. Ich frage trotzdem: Enthält sich jemand? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 4: Fünftes Gesetz zur Änderung des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 8. Dezember 2025 Drucksache 19/2817 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2649 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage und rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/2649 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2817 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Linksfraktion und zwei fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. Dann rufe ich auf lfd. Nr. 5: Gesetz zur Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 10. Dezember 2025 Drucksache 19/2829 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2641 Zweite Lesung Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage und rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 11 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/2641 empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – die Annahme mit Änderungen. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2829 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Linksfraktion, die AfD-Fraktion und zwei fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? – Das ist niemand. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 6: Siebtes Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2798 Erste Lesung Ich öffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Ich habe die Gesetzesvorlage vorab an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen überwiesen – und darf hierzu Ihre nachträgliche Zustimmung feststellen. Ich rufe auf lfd. Nr. 7: Gesetz zu dem Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Berlin über das Institut für Katholische Theologie an der Humboldt-Universität zu Berlin Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2799 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 8: Änderung des Berliner Straßengesetzes Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/2819 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags federführend an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr sowie mitberatend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 9 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 10: Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes Berlin, des Rechnungshofgesetzes und des Berliner Datenschutzgesetzes Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/2823 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Die Tagesordnungspunkte 11 bis 28 stehen auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 28 A: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Vergabe von öffentlichen Projektfördermitteln aus dem Haushaltsplan 2024/25 Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz vom 17. Dezember 2025 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 10. Dezember 2025 Drucksache 19/2841 und Drucksache 19/2831 Neu zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/2740 Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss empfiehlt die Annahme des Antrags hinsichtlich der pauschalen Erstattung für die personelle Ausstattung und hat im Übrigen von einer Beschlussempfehlung abgesehen. Der Rechtsausschuss empfiehlt einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme des Antrags mit Änderungen. Wer dem Einsetzungsantrag auf Drucksache 19/2740 gemäß der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 19/2841 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion, die AfD-Fraktion und beide fraktionslosen Abgeordneten. Stimmt jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Nein. Damit ist der Untersuchungsausschuss eingesetzt. Die Wahl der Mitglieder erfolgt in der nächsten Sitzung. Dann rufe ich auf lfd. Nr. 29: Zusammenstellung der vom Senat vorgelegten Rechtsverordnungen Vorlage – zur Kenntnisnahme – gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Drucksache 19/2827 Von den vorgelegten Rechtsverordnungen hat das Haus hiermit Kenntnis genommen. Tagesordnungspunkt 30 steht auf der Konsensliste. Dann kommen wir jetzt zur Fortsetzung der Beratung zu Punkt 1 der Tagesordnung mit der Beratung der Einzelpläne c) Einzelpläne: 15 Finanzen 01 Abgeordnetenhaus 02 Verfassungsgerichtshof 20 Rechnungshof 27 Zuweisungen an und Programme für die Bezirke 29 Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU und das mit dem Abgeordneten Goiny.
