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Kerstin Brauner

CDU 04.12.2025 Sitzungen 19/76

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Berlin ist ein herausragender Wissenschaftsstandort. Die Hochschulverträge regeln die Finanzierung der Hochschulen und der Universitätsmedizin der Charité. Mit den Verträgen werden die mit den jährlichen Zuschüssen zu erfüllenden Aufgaben vereinbart und Regelungen über die Grundzüge der weiteren Entwicklung getroffen. Auch die Bereitstellung von Studienplätzen wird geregelt. Aufgrund der angespannten Haushaltslage in Berlin sind jedoch die Änderungsverträge leider notwendig geworden. Geänderte finanzielle Rahmenbedingungen erfordern in Berlin weiterhin die Konsolidierung des Landeshaushalts. Wirtschaftlich schwierige Jahre, gestiegene Energiekosten, unter anderem auch durch Kriege, und die Inflation haben auch im Landeshaushalt ihre Spuren hinterlassen. Die Hochschulen setzen Rücklagen für die Finanzierung ein. Die großen Universitäten ermöglichen ein Solidarmodell für kleine Hochschulen ohne Rücklagen. Ihnen gilt ein besonderer Dank. Uns ist bewusst, dass die Haushaltslage die Hochschulen vor deutliche Herausforderungen stellt. Unser Dank gilt den Hochschulen und der Charité, die den konstruktiven Verhandlungsweg gewählt haben. Aber ich komme auch zu Lichtblicken: Für die Hochschulen übernimmt das Land Berlin ab Anfang 2026 die Versorgungslasten. Das ist eine Entlastung von 120 Millionen Euro für die nächsten drei Jahre. Für die Tarifvorsorge erhalten die Hochschulen ebenfalls Mittel. Die neuen Verträge für die Jahre bis 2028 sehen ab dem Jahr 2026 keine weiteren Kürzungen bei den Hochschulen vor, und die Mittel steigen ab dem nächsten Jahr wieder an. Mit den Änderungsverträgen gewinnen sowohl die Hochschulen als auch die Charité Planungssicherheit. Die Weiterentwicklung des Berliner Hochschulsystems erfolgt mit dem klaren Ziel, in Forschung und Kunst nachweislich exzellente und besonders leistungsfähige Bereiche zu stärken und solche Gebiete, die über ein besonderes Entwicklungspotenzial verfügen, gezielt zu fördern. Ein weiteres wichtiges Thema für Berlin ist die Lehrkräftebildung. Mittelfristig werden 2 200 Absolventen in den Studiengängen für den Master of Education vereinbart. Die Ausweitung dieser Studienplätze hat weiterhin Priorität für uns, sodass die Zielzahl von 2 500 Absolventen angestrebt wird. Das Land stellt dann dafür auch zusätzliche Mittel bereit. Der Änderungsvertrag mit der Charité Universitätsmedizin muss ebenfalls der Notwendigkeit Rechnung tragen, den Haushalt des Landes Berlin zu konsolidieren. Die im Änderungsvertrag vereinbarten Zuschüsse bedeuten für die Charité einerseits die strukturelle Absenkung der zuvor vereinbarten Finanzmittel, jedoch bedeutet die Neuregelung zur Entlastung der Versorgungslasten der Charité durch das Land Berlin auch finanzielle Entlastung. Mit der Vereinbarung der Zuschüsse für die Restlaufzeit bis 2028 erhält die Charité einen klaren finanziellen Rahmen. Wir haben heute vor Kurzem das Universitätsmedizingesetz in der ersten Lesung behandelt. Dort ist eine Kreditermächtigung vorgesehen, um Investitionen zu ermöglichen. Über die Haushaltsberatung im Parlament hat die Koalition dafür Sorge getragen, dass die Hebammenwissenschaften an der Charité zusätzlich gestärkt werden. Mehrmittel in Höhe von 1,5 Millionen Euro werden der Charité in den Jahren 2026 und 2027 zur Aufrechterhaltung von 60 Studienplätzen der Hebammenwissenschaften zur Verfügung gestellt werden. Berlin ist ein herausragender Hochschulstandort und bietet eine hervorragende Lehre. Daher bitte ich Sie heute um Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Beifall von Marcel Hopp (SPD)]

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