Kerstin Brauner
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es handelt sich heute um die erste Lesung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Berliner Universitätsmedizingesetzes. Berlin ist eine Gesundheitsmetropole und die Zukunftsfähigkeit unserer Berliner Universitätsmedizin wird weiter aktiv gestärkt. Ein enormer Fortschritt in der Medizin konnte in den letzten Jahren erzielt werden, und er kommt der Gesundheitsversorgung der Berlinerinnen und Berliner zugute. Die Charité hat mit ihren vier Standorten deutliche Investitions- und Sanierungsbedarfe. Die Anschaffung von Großgeräten, Digitalisierungsschritte und bauliche Investitionen sollen mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf unterstützt werden. Neben der klassischen Landesfinanzierung soll die Kreditaufnahme für die Umsetzung von investiven Beschaffungen, insbesondere von Großgeräten, oder der Digitalisierung dienenden Maßnahmen ermöglicht werden: damit eine Investition in die Zukunft unserer Stadt. [Beifall bei der CDU – Beifall von Dr. Maja Lasić (SPD) und Sven Meyer (SPD)] In die für Untersuchungen und Behandlungen notwendigen medizinischen Geräte ist kontinuierlich zu investieren. Innovationszyklen und Innovationsentwicklung sind bei der Anschaffung zu berücksichtigen. Die Entwicklung schreitet somit auch hier weiter voran. Gemäß § 32 Absatz 10 des vorliegenden Gesetzentwurfes wird der Charité ermöglicht, bis zum Ende des Jahres 2035 Kredite und Sonderfinanzierungen in Höhe von insgesamt bis zu 400 Millionen Euro aufzunehmen: auch damit eine Flexibilisierung. Die bis zu 400 Millionen Euro sind im Durchschnitt 40 Millionen Euro pro Jahr, aber es kann auch in einem Jahr mehr ausgegeben werden. Der Schuldendienst soll durch die aus den durch die Kreditaufnahme finanzierten Maßnahmen mit erwirtschaftet beziehungsweise möglichst vollständig erwirtschaftet werden. Gerade Großgeräte reinvestieren sich durch die Zeit. Beispielsweise muss das Kinderkrankenhaus der Charité verbessert werden. Die Stromleitungen sind zu schwach und die Betriebsanlagen gealtert. Zudem sind Investitionen in Fenster und Türen notwendig. Auch in der Kinderheilkunde können die MRT-Geräte zum Einsatz kommen, die mit den Krediten angeschafft werden und die Patientenversorgung weiter verbessern. In das Krankenhausinformationssystem, kurz KIS, muss ebenso in den nächsten Jahren investiert werden. [Silke Gebel (GRÜNE): Ja!] Die Qualität der medizinischen Ausbildung wird langfristig gesichert. Die Ausbildung der Human- und Zahnmedizin zählt mit zu den kostenintensiven Studiengängen im Hochschulbereich. Eine moderate Anpassung der Zielzahlen für Studienanfänger in § 37 gewährleistet, dass weiterhin eine exzellente Ausbildung möglich ist. Die Regelung der Kreditaufnahme ist auf zehn Jahre befristet, mit dem Ziel, Flexibilität bis zum Ende des Jahres 2035 zu schaffen. Diese Ermächtigung ist damit klar befristet, wirtschaftlich abgesichert und wird parlamentarisch kontrolliert. [Beifall bei der CDU] Ich komme zum Schluss meiner Rede: Eine gute Gesundheitsversorgung ist essenziell für unsere Stadt. Die demografische Entwicklung wird den Bedarf in den nächsten Jahren und Jahrzehnten erhöhen. Der vorliegende Gesetzesentwurf wird zur Verbesserung beitragen. Wir als CDU-Fraktion freuen uns auf den weiteren fachlichen Austausch im Wissenschaftsausschuss. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
