André Schulze
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Häufig gibt es hier im Plenum Themen, bei denen Regierung und Opposition ganz unterschiedliche Ziele verfolgen. Wir Grünen wollen mehr Verkehrssicherheit, Kai Wegner will weiter freies Rasen. Wir Grünen wollen Mieten deckeln, die CDU will lieber die Profite von Investoren sichern. Und es gibt Themen, da sind sich Regierung und Opposition eigentlich über die Zielstellung einig, und es geht darum, gemeinsam einen guten Weg dahin zu finden. So ein Thema ist die Grundsteuer eigentlich. Uns eint das Ziel einer fairen Grundsteuer, die zu keinen übermäßigen Belastungen führt. Doch fast ein Jahr ist die neue Grundsteuer jetzt in Kraft, und wir alle kennen die Schlagzeilen: Strandbad in Gefahr, Clubs bedroht, Gewerbe in Existenznot. Der Senat kannte das Problem und hatte jede Menge Zeit, eine Lösung zu finden. Schon Anfang 2024 schrieb der Neuköllner Stadtrat Biedermann dazu: Anfang dieses Jahres habe ich mich mit ausführlichen Vermerken an den Finanzsenator gewandt. Im Hauptausschuss war es regelmäßig Thema. Passiert ist leider nichts. – So viel zum Thema „Frühes Anpacken“, Herr Goiny! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Leider gefährdet das mangelnde Interesse des Berliner Senats, die speziellen Probleme der Grundsteuerreform zu lösen, inzwischen die Berliner Mischung, das Nebeneinander von unterschiedlichsten Nutzungen. Fast ein Jahr ist die neue Grundsteuer jetzt in Kraft. Leider muss man den Eindruck haben, entweder ist dem Berliner Senat diese Berliner Mischung egal, oder er kann es einfach nicht. [Katina Schubert (LINKE): Zweiteres!] Die Problematik hat der Kollege Zillich eben schon erläutert: Grundstücke, häufig in innerstädtischen Wohngebieten, deren tatsächliche Nutzung von der steuerrechtlich angenommenen Nutzung erheblich abweicht. Die Ursache liegt in der Clusterung der Grundstücke in sogenannten Bodenrichtwertzonen, die sich an der vornehmlichen Nutzung innerhalb der Zone orientieren, in der Innenstadt zumeist mehrstöckige Wohnnutzung mit Bodenrichtwert von mehreren Tausend Euro. Demgegenüber stehen innerstädtische Gewerbeflächen mit Werkstätten, Lagern, Ateliers, Clubs, Schwimmbädern oder Wagenburgen mit deutlich niedrigerer finanzieller Wertschöpfung, aber wertvollem Beitrag zur Berliner Mischung. Die Zahlen ähneln sich dabei: der Biergarten mit 35 000 statt 4 000 Euro Grundsteuer, der Handwerksbetrieb mit 40 000 statt 4 000 Euro Grundsteuer, der Club mit 213 000 statt vorher knapp 15 000 Euro Grundsteuer. Diese Erhöhungen bedrohen Existenzen und begünstigen Verdrängungen in der Stadt. Deshalb müssen wir dieses Problem dringend lösen. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Herr Goiny! Es tut mir leid, das Bauplanungsrecht ist dabei eine Nebelkerze. Ich sage es Ihnen mal am Beispiel des Bebauungsplans 2-11 des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg. Festgesetzt wurde ein Sondergebiet Kultur und Vergnügungsstätten. Ziel des Bebauungsplans ist eine Clubnutzung. Darauf befindet sich das Berghain. Das Berghain hat vorher 20 000 Euro Grundsteuer gezahlt und soll jetzt 90 000 Euro Grundsteuer zahlen. Das Bauplanungsrecht ist hier also nicht die Lösung des Problems. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Vor einem Monat habe ich Ihnen ein Beispiel aus Neukölln mitgebracht. Der Kollege Zillich hatte Ihnen bereits damals von Clubs und Strandbädern berichtet. In der anschließenden Debatte haben Sie, Herr Matz, Herr Goiny, eingestanden, dass beim Thema Grundsteuer nachgebessert werden muss. Herr Goiny! Sie haben uns auch damals eingeladen, konstruktiv mitzuwirken, ein einzelner Antrag sei dafür jedoch nicht ausreichend. Lieber Herr Goiny! Wir laden Sie heute mit diesem Gesetzentwurf recht herzlich ein, konstruktiv an dem Thema mitzuarbeiten und mit uns gemeinsam bedrohte Clubs, Kleingewerbe und Gaststätten vor der Verdrängung zu retten. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Mit dem heutigen Gesetzesvorschlag machen wir es konkret. Wir schlagen Ihnen eine Lösung für die aktuellen Probleme vor. Dabei stellt der Gesetzesvorschlag sicher, dass bei der Grundsteuer die tatsächliche Nutzung auf einem Grundstück berücksichtigt wird und extreme Härten bei der Berechnung abgefedert werden, konkret indem wir statt einer angenommenen Wertschöpfung, die sich im Bodenrichtwert abbildet, auf die tatsächliche Wertschöpfung der Nutzung abstellen und diese zur Grundlage der Steuerermittlung machen. Damit können wir die bestehenden Ungerechtigkeiten beseitigen, ohne die Grundsteuerreform umfassend neu aufzurollen, denn daran hat, glaube ich, niemand ein Interesse. Haben Sie bessere Vorschläge, Herr Goiny, sind wir natürlich jederzeit bereit, darüber zu diskutieren, aber nach über einem Jahr Diskussion braucht es endlich konkrete Vorschläge und nicht abstrakte Beschreibungen. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Darüber und über Ihre Vorschläge würden wir gern mit Ihnen gemeinsam zeitnah im Ausschuss ins Gespräch kommen, um eine Lösung zu finden, damit wir die Kleingewerbe, das Strandbad oder die Clubs wieder von den exorbitanten Grundsteuererhöhungen entlasten und so die Berliner Mischung erhalten. Ich freue mich über die gemeinsame Arbeit daran, hoffentlich zeitnah, im Ausschuss. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]
