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Dr. Michael Efler

LINKE 04.12.2025 Sitzungen 19/76

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Ich rede ja wirklich immer sehr gern über Volksbegehren. Das macht mir wirklich großen Spaß, denn meistens bringen sie ja auch die politische Meinungsbildung voran und richten das Scheinwerferlicht auf Themen, die sonst ein wenig unter dem Radar laufen. Ich finde, das ist auch bei diesem Thema genau der Fall. Deswegen will ich als erstes der Initiative „Berlin werbefrei“ auch im Namen der Fraktion ausdrücklich für das Engagement, aber vor allem für die guten Denkanstöße und Vorschläge danken. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Julian Schwarze (GRÜNE)] Ein ganz wichtiger Mehrwert dieses Volksbegehrens ist es, für die Auswüchse kommerzieller Werbung im öffentlichen Raum sensibilisiert zu haben, oder anders ausgedrückt: Das ist eine Stadtbilddebatte, die wir wirklich führen müssen, und nicht diese diskriminierende und stigmatisierende, wie sie der Bundeskanzler losgetreten hat. Vielen Mitgliedern des Ausschusses ist bei der Anhörung noch das Beispiel aus Spandau möglicherweise in Erinnerung geblieben. Dort wurde ein Parkturm gebaut, der so aggressiv mit digitaler Werbung versehen wurde, dass in das Nachbarwohnhaus hineingestrahlt und massiv das Wohlbefinden und sogar der Schlaf einer alten Dame beeinträchtigt wurde. Das wurde dann von der Koalition als ein bedauernswerter Einzelfall abgetan. Aber viele andere Beispiele der Initiative haben gezeigt, dass wir an vielen Stellen der Stadt, vielleicht nicht überall, aber gerade in der Mitte, mit nicht stadtverträglicher Werbung ein Problem haben. Wir haben das Verdecken und Verstellen von Sichtachsen, Mieterinnen und Mieter müssen teilweise monatelang hinter Werbebannern an Baugerüsten leben – wir haben dazu schon etwas gehört –, und wir können nichts dagegen tun. Herr Martin! Das sind keine Einzelfälle. Digitale Werbung hat massiv zugenommen und schränkt, zumindest nach Meinung vieler Bürgerinnen und Bürger, die Aufenthaltsqualität ein. Darauf hat die Initiative jetzt mit einem Gesetzentwurf reagiert, der, das wurde auch schon gesagt, keineswegs ein komplettes Werbeverbot festlegt. Insofern ist der Name der Initiative vielleicht tatsächlich ein wenig irreführend. Zum Beispiel werden auch die berühmten Litfaßsäulen, die auch schon Herr Martin angesprochen hat, weiterhin ermöglicht sowie Werbung an Geschäften, Plakatwerbungen in U-Bahnhöfen oder auch digitale Werbung bei Sport- und Kulturveranstaltungen. All das wird nicht verboten. Sicherlich lässt sich über die eine oder andere Regelung streiten, das finde ich schon, aber für uns und unsere Fraktion ist wirklich klar: Es braucht eine bessere gesetzliche Grundlage für die Regulierung und auch Beschränkung von Werbung im öffentlichen Raum. Das ist genau der Dissens zur Koalition, zumindest zu einem Teil der Koalition. So ganz klar war das hier ja nicht. Zwischen CDU und SPD ging die Meinung gerade doch etwas durcheinander. Wir sind der Meinung, es braucht eine rechtliche Regelung. Wir haben bisher eine sehr allgemeine Regelung in der Bauordnung und ein unverbindliches Werbekonzept. Ich weiß nicht, wie wir auf dieser Grundlage ernsthaft zum Beispiel das Problem der ausufernden Baugerüstwerbung in den Griff bekommen wollen. Das geht schlicht und ergreifend nicht, und wer sich dem verweigert, will einfach, dass es immer so weitergeht und Mieterinnen und Mieter weiter belastet werden. Deshalb unser gemeinsam mit der Grünenfraktion vorgelegter Entschließungsantrag, mit dem wir sehr deutlich machen, dass wir die Ziele der Initiative teilen und ein Werberegulierungsgesetz wollen. Die Koalition muss sich jetzt einfach mal entscheiden: Wollen Sie einfach hier auf Blockade schalten, wie Herr Martin? Oder wollen Sie, wie Herr Kollatz, da möglicherweise entgegenkommen? Ich weiß nicht, was Sie wollen. Ich hoffe, Sie wissen es irgendwie selbst. Jedenfalls, wenn Sie nicht wissen, was Sie wollen, dann weiß ich, was passiert. Dann gibt es ein Volksbegehren. Das werden wir massiv unterstützen. Und wenn es Erfolg hat, gibt es einen Volksentscheid. Dann haben Sie ein Werberegulierungsgesetz, das Sie ganz sicher nicht haben wollen, mit sehr weitgehenden Vorschriften und Beschränkungen. Da sollten Sie lieber auf die Initiative zugehen. Die ist jetzt bereit, von ihren Vorschlägen durchaus Abstriche vorzunehmen und auf einen Kompromissgesetzentwurf zu orientieren, der dann wirklich auch im Sinne der Stadt ist. Abschließend noch einen Punkt im Umgang mit dem Volksbegehren, auf den ich hinweisen will, der uns extrem sauer aufgestoßen ist: In der amtlichen Kostenschätzung wurden neben den Auswirkungen auf den Landeshaushalt auch die prognostizierten Einnahmeverluste der Werbewirtschaft berücksichtigt. Diese wurden scheinbar ungeprüft vom Fachverband Außenwerbung übernommen. Wir halten dieses Vorgehen für rechtswidrig, und ich bin froh, dass die Initiative das verfassungsgerichtlich prüfen lassen will. Wir reden hier über eine amtliche Kostenschätzung. In die amtliche Kostenschätzung – die wird ja auf die Unterschriftenliste gedruckt – sollen ausschließlich die direkten Auswirkungen auf den Landeshaushalt aufgenommen werden. Dazu gibt es Rechtsprechungen, und so wurde es in der Vergangenheit auch immer gehandhabt. Natürlich kann und muss man über die wirtschaftlichen Effekte von Werbeverboten reden dürfen, gar keine Frage. Aber es gehört eben nicht auf die Unterschriftenliste gedruckt. Das ist wirklich nicht mit dem Neutralitätsprinzip des Staats zu vereinbaren. Deswegen glaube ich sehr, dass Sie, wenn das so kommt, vor dem Verfassungsgericht eine Niederlage erleiden werden. Also noch einmal der Appell an die Koalition: Gehen Sie noch einmal auf die Initiative zu, auch wenn es wahrscheinlich im Rahmen der Frist nicht mehr möglich ist! Versuchen Sie, hier eine vernünftige Regelung zu finden! Ansonsten wird es ein Volksbegehren und einen Volksentscheid geben. Das ist auch schön, aber so weit muss es ja nicht kommen. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

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