parlament-berlin.de ↗

Johannes Martin

CDU 04.12.2025 Sitzungen 19/76

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir befassen uns heute mit dem von der Initiative für das Volksbegehren „Berlin werbefrei“ vorgelegten Gesetzesentwurf und dem entsprechenden dazugehörigen Antrag von Linken und Grünen. Es ist eine gewisse Ironie der Geschichte, dass wir heute in der Geburtsstadt von Ernst Litfaß darüber sprechen, dass Außenwerbung massiv eingeschränkt und bestimmte Formen, insbesondere digitale Werbeanlagen, grundsätzlich verboten werden sollen, anstatt darüber zu sprechen, wie wir Außenwerbung stadtverträglich als Bestandteil unserer Stadt zusammendenken können. Wir beschweren uns über Meinungsblasen in sozialen Medien, dass es immer weniger Auseinandersetzungen gibt mit Meinungen und Themen außerhalb der eigenen Bubbles, und die Antwort soll nun sein, dass wir Orte, an denen das noch möglich ist, dass wir Möglichkeiten hier noch stärker einschränken sollen. Wir beklagen die Auswirkungen des Onlinehandels auf unsere Innenstädte und unsere Zentren, und nun sollen wir mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf die Möglichkeiten unserer regionalen Wirtschaft beschränken, auf sich aufmerksam zu machen. [Beifall bei der CDU – Beifall von Jörg Stroedter (SPD)] Hierzu muss man wissen, dass 80 Prozent der Außenmedien von regionalen und lokalen Anbieterinnen und Anbietern genutzt werden, sie sind also ein zentrales Aushängeschild auch für diese Stadt. Wir beklagen die zu langsam fortschreitende Digitalisierung in der Verwaltung. Wir sehen Digitalisierungsstrategien bei allen Printmedien, und bei der Außenwerbung soll das der falsche Ansatz sein. Das ist offensichtlich jetzt hier der Weg, der gegangen werden soll. Im Rahmen der Anhörung haben wir uns natürlich auch mit den Sachargumenten auseinandergesetzt, die die Initiative angeführt hat als Grundlage für den entsprechenden Gesetzentwurf, und wir haben festgestellt, dass all diese Sachargumente nicht stichhaltig sind. [Dr. Michael Efler (LINKE): Alle? – Aha, alle!] Als Erstes wird vor allen Dingen das Thema Stromverbrauch genannt. Hier erfolgt eine Konzentration nur auf das Thema Stromverbrauch, ohne sich die Gesamtbilanz anzuschauen, nämlich bei der Frage, wenn ich digitale Werbeanlagen mit analogen, alten Plakatwerbeanlagen vergleiche, muss ich natürlich auch entsprechend würdigen, dass der Druck von Plakaten erfolgt, dass die Logistik erfolgen muss, um diese Plakate auch anzubringen. Es wird das Thema Verkehrssicherheit angeführt. Auch hier hat die Initiative selbst im Rahmen der Anhörung deutlich gemacht, dass es keine belegbaren Studien und Statistiken gibt, die einen Zusammenhang zwischen Unfallgefahr und entsprechenden Werbeanlagen darstellt. Dieses Argument zählt also nicht. – Wir haben auch über das Thema Lichtemission gesprochen. Hier geht es nicht um einen konkreten Einzelfall, den wir besprechen müssen, und natürlich auch schauen müssen, was wir entsprechend verändern und verbessern müssen, sondern es geht um die grundsätzliche Frage: Beschließen wir aus einem einzigen Fall daraus eine gesetzliche Grundlage, die pauschal bestimmte Werbeformen untersagt? Aus Sicht der CDU-Fraktion haben wir mit den bestehenden Instrumenten, mit dem Werbekonzept im Land Berlin auch entsprechende Grundlagen, um hier zu steuern, und wir sehen das auch weitestgehend in den Bezirken. Viele Beispiele, die von der Initiative eingebracht wurden, beispielsweise der Ku'damm, sind momentan auch Gegenstand eines Rechtsverfahrens, sodass deutlich wird, dass wir bereits heute entsprechend steuern können. – Für mich ist deutlich geworden, auch im Rahmen der Anhörung, dass diese Werbeanlagen auch für das Land Berlin eine besondere Bedeutung haben. Wir haben nämlich mit diesen Werbeanlagen die Möglichkeit, direkt zu informieren. In Notfällen, in besonderen Akutsituationen, in Krisensituationen können wir mit diesen digitalen Werbeanlagen natürlich auch Informationen direkt an die Bevölkerung bringen. Wenn es diese digitalen Anlagen nicht mehr gibt, haben wir diese Möglichkeit nicht. Wir können schlecht rausfahren und Plakate ankleben. Die Werbeanlagen bringen dem Land Berlin auch Einnahmen. Das wird deutlich, wenn wir uns die entsprechende Vorlage dazu angucken. Bis zu 300 Millionen Euro Einnahmeausfälle, 50 Millionen Euro direkt davon, weitere Millionen über fehlende Steuereinnahmen könnten die Konsequenz eines solchen weitgehenden Gesetzesentwurfes sein. Ich möchte auch noch einmal deutlich machen, dass im Rahmen der 2019 geschlossenen Werberechtsverträge bereits eine Reduzierung der Flächen erfolgt ist: bei digitalen Werbeanlagen um 50 Prozent, bei analogen Werbeanlagen um 40 Prozent. Hier möchte ich mit Erlaubnis der Präsidentin eine Vertrauensperson aus dem Protokoll des Verkehrsausschusses der Hamburger Bürgerschaft zitieren. Ich zitiere wörtlich Herrn El-Ghazi, der im Rahmen des Verkehrsausschusses in Hamburg zur gleichen Initiative gesagt hat: „Wissen Sie, ich komme ja aus Berlin, bin heute in Berlin in den Zug gestiegen, schon der Weg dahin, da habe ich schon viele Werbeanlagen gesehen. Berlin ist ja zum Glück noch weniger verseucht durch Werbung als Hamburg, … .“ Mal unabhängig von der Wortwahl zeigt dies deutlich, dass es offensichtlich gar keine Grundlage gibt, hier in Berlin entsprechende Handlungen zu zeigen. [Beifall bei der CDU] Hamburg hat sich übrigens mit einer Koalition aus SPD und CDU gegen ein solches Begehren ausgesprochen. Auch die Bevölkerung in Hamburg hat sich gegen ein solches Begehren ausgesprochen und hat die entsprechende Unterstützung nicht gegeben. Wenn selbst dort, das zeigt ja die Aussage von Herrn El-Ghazi, keine Notwendigkeit für eine entsprechende gesetzliche Regulierung gesehen wird, dann doch schon gar nicht hier in Berlin. Insofern werden wir dieses Anliegen nicht unterstützen. [Beifall bei der CDU]

Alle Reden von Johannes Martin Protokoll ↗