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Cornelia Seibeld

04.12.2025 Sitzungen 19/76

Herr Senator Evers, bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wie gesagt, zunächst einmal geht es darum, die gesamte Tragweite dieser Rechtsprechung zu erfassen, auch hinsichtlich Ihrer haushälterischen Auswirkungen. Ich gehe angesichts der Grundsätzlichkeit der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung davon aus, dass die finanziellen Auswirkungen alleine auf den Bereich der Widerspruchsführer bezogen schon erheblich höher sein werden als das, was bisher aufgrund der Rechtsprechung zur Besoldung möglicherweise zu erwarten war. Das ist der erste Punkt. Darüber müssen wir erst einmal ein Bild erlangen. Danach bleibt es dann selbstverständlich auch der politischen Einschätzung und der Handlungsfähigkeit des Haushalts insgesamt überlassen, eine Aussage dazu zu treffen, ob und inwieweit der Anspruchskreis freiwillig über die rechtlichen Verpflichtungen hinaus weiter gefasst werden soll. Das Bundesverfassungsgericht selbst geht erkennbar der Formulierung seines Urteils nach zu urteilen davon aus, dass die Rechtsverpflichtung sich auf diejenigen beschränkt, die sich in den vergangenen Jahren in irgendeiner Weise gegen die Verfassungsgemäßheit ihrer Besoldung gewandt haben.

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