Cornelia Seibeld
Herr Senator Evers, bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich wünschte, ich könnte Ihnen diese Frage heute schon beantworten. Da aber das Bundesverfassungsgericht in sehr weitreichender und überraschend grundsätzlicher Art und Weise seine Rechtsprechung und auch seine frühere Rechtsprechung zu Besoldungsfragen neu ausgerichtet hat, sind wir gerade – ebenso wie übrigens nicht nur Berlin, sondern alle anderen Bundesländer, und vermutlich schaut auch der Bund interessiert auf unsere Auswertungen dieses Urteils – dabei, auszuarbeiten, wie sich die Neuausrichtung der besoldungsrechtlichen Grundsätze, was die Mindestbesoldung und was Abstandsgebotsfeststellungen angeht, auf die Besoldungsstruktur der in Rede stehenden Jahre 2008 bis 2020 auswirkt. Natürlich schauen wir mit einem Blick voraus auch darauf, welche Auswirkungen sich für die künftige Besoldungsausgestaltung nicht nur in Berlin, aber auch in Berlin, insgesamt in den Ländern darstellen. Ich gehe davon aus, dass sich das auch noch ins neue Jahr hineinziehen wird. Denn noch einmal: Wir haben es mit vollkommen neuen Maßstäben zu tun. Das ist das wirklich Überraschende an diesem Urteil. Wir hatten vorher eine Rechtsprechung zur R-Besoldung, die Indikationen gegeben hat. Dieses Urteil entwirft eine völlig neue Systematik der Berechnung von Mindestbesoldung und Abständen. Es erfordert an dieser Stelle vor allem Gründlichkeit, um hier jetzt solide, auch in Abstimmung mit den anderen Ländern, zu einer gemeinsamen Auffassung der Auswirkungen dieses Urteils zu kommen und dann eine Einschätzung zur finanziellen Tragweite dieser Rechtsprechung abzugeben, was die Nachzahlung angeht – und darum geht es jetzt ja insbesondere im ersten Schritt eines Reparatur-Gesetzentwurfes –, aber natürlich auch im Blick nach vorne, was die künftige Ausgestaltung von Besoldungen und daraus resultierende Haushaltsbelastungen angeht.
