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Cornelia Seibeld

04.12.2025 Sitzungen 19/76

Vielen Dank, Herr Senator! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde hat damit Ihre Erledigung gefunden, und wir kommen noch zur Abstimmung der beiden Gesetzesanträge in der Reihenfolge der Tagesordnung. Zu dem Gesetzesantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/2359 – Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin – empfiehlt der Hauptausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2785 mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer den Gesetzesantrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der AfD-Fraktion und zweier fraktionsloser Abgeordneter. Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzesantrag abgelehnt. Zu dem Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/2553 – Gesetz zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin – empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Annahme mit Änderungen. Zunächst erfolgt eine Abstimmung über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Wer den Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/2553-1 annehmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen aller weiteren Fraktionen sowie eines fraktionslosen Abgeordneten – Enthaltungen? – und der Enthaltung eines weiteren fraktionslosen Abgeordneten ist der Änderungsantrag damit abgelehnt. Wer den Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2786 annehmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Linksfraktion und eines weiteren fraktionslosen Abgeordneten ist der Gesetzesantrag so angenommen. [Beifall bei der CDU und der SPD – Zuruf von der CDU: Bravo!] Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, darf ich weitere Dienstkräfte der Polizei auf der Westtribüne begrüßen und auf der Osttribüne Dienstkräfte der Polizeiakademie. Herzlich willkommen im Berliner Abgeordnetenhaus und vielen Dank für Ihre Arbeit! [Allgemeiner Beifall] Dann komme ich zu lfd. Nr. 2: Fragestunde gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz gefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen; sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein. Ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen. Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung. Nach der Beantwortung steht mindestens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu, eine weitere Zusatzfrage einem weiteren Mitglied dieses Hauses. Es beginnt für die CDU-Fraktion der Kollege Freymark. – Bitte schön!

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