Burkard Dregger
Nein danke, ich würde gerne weiter ausführen. – Wer sich dem verweigert, erschüttert das Vertrauen in die Schutzfunktion unseres Staates. Und schwindet dieses Vertrauen, dann erodiert das demokratische Gemeinwesen. Keiner, der sich Demokrat nennt, darf das zulassen. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Deshalb ist es unsere Pflicht, unsere liberale Demokratie wehrhaft zu machen gegen die bestehenden Gefahren. Genau diesem Ziel dient dieser Gesetzentwurf. Erstens: für den verbesserten Kampf gegen Terror und organisiertes Verbrechen gestatten wir der Polizei zukünftig zu Recht unter Richtervorbehalt die Quellen-TKÜ und die Onlinedurchsuchung. Wir begründen die Pflicht von Telekommunikationsunternehmen zur Auskunft über Bestands-, Verkehrs- und Nutzungsdaten. Mit der Funkzellenabfrage erleichtern wir ebenso wie mit der elektronischen Fußfessel die Überwachung von Gefährdern. Mit dem biometrischen Datenabgleich mit Daten aus dem Internet können künftig Terrorverdächtige aufgespürt werden. Der Datenabgleich und die automatisierte Datenanalyse bislang unverbundener Dateien in Analyseplattformen werden die Auswertung unterschiedlicher Datensysteme erleichtern. Das ist unverzichtbar. Mit diesen Maßnahmen geben wir der Polizei wichtige Mittel zum Kampf gegen Terror und organisiertem Verbrechen. Es geht darum, Gefahren rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern, ehe sie sich realisieren. Zweitens: Es geht aber auch um den Schutz jedes Einzelnen im öffentlichen Raum. Dazu gestatten wir zukünftig Videoschutz an den kriminalitätsbelasteten Orten, wie zum Beispiel dem Alexanderplatz. Wir führen an ausgewählten Standorten stationäre Notrufsäulen der Polizei ein, die im Falle eines Notrufs Bild- und Tonaufnahmen vom Umfeld aufnehmen können. Polizeiliche Drohnen werden künftig fremde Drohnen detektieren und bei Bedarf unschädlich machen. Längere Speicherfristen für Videoschutz im öffentlichen Nahverkehr erweitern die Möglichkeiten, Vergehen, auch Belästigungen von Frauen, ahnden zu können. Wer kann das eigentlich ernstlich ablehnen? [Beifall bei der CDU und der SPD – Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] Drittens: Ebenso erhöhen wir den Schutz unserer Einsatzkräfte. Nach der Ausdehnung des Bodycameinsatzes und der Einführung des Tasers gestatten wir per richterlicher Anordnung körperliche Untersuchungen, wenn für unsere Einsatzkräfte nach einem einsatzbedingten engen körperlichen Kontakt die Gefahr einer Ansteckung besteht. Die Regelungen des finalen Rettungsschusses im Polizeigesetz dient der Absicherung unserer Einsatzkräfte, wenn sie schwere Entscheidungen treffen müssen. Unsere Fürsorge gilt unseren Einsatzkräften. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Viertens: Schließlich gehen wir in Berlin bei der Bekämpfung von häuslicher Gewalt voran, und es erstaunt mich, dass es dort keine Opposition gibt. Das zeigt Schwerpunkte, die ich allerdings begrüße. Wir sind hier einer Meinung. Betretungsverbote für häusliche Gewalttäter können künftig für 28 Tage verhängt werden. [Beifall bei der CDU und der SPD – Beifall von Dr. Bahar Haghanipour (GRÜNE)] Jawohl! – Mit der elektronischen Fußfessel kann in Hochrisikofällen der Aufenthaltsort des Gewalttäters überwacht und das gefährdete Opfer per Sicherheitsmitteilung frühzeitig gewarnt werden, sollte sich der Gewalttäter nähern. Neue Identitäts- und Aufenthaltsdaten der gefährdeten Personen können künftig unter Verschluss bleiben. Fallkonferenzen aller beteiligten Behörden und Datenaustausch werden ebenso ermöglicht wie die Krisenintervention durch Beratungs- und Vermittlungsstellen. Die Notwendigkeit unserer Polizeirechtsreform dürfte hinreichend klar geworden sein. Daher nun einige Worte zum Datenschutz. Er hat den größten Raum in den parlamentarischen Expertenanhörungen eingenommen. Das Bundesverfassungsgericht hat in den vergangenen Jahren strenge Maßstäbe zum Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung entwickelt. Wir haben diese Vorgaben in das ASOG eingearbeitet, und das war in Bezug auf die bestehende Fassung des ASOG bereits seit Jahren überfällig. Ich wundere mich, warum Grüne und Linke, die sich ja auch in dieser Debatte hier als große Datenschützer präsentieren, nichts in ihrer Regierungszeit dafür getan haben, dass diese Regelungen in das ASOG eingefügt werden. [Zuruf von Niklas Schrader (LINKE)] Darüber hinaus haben wir versucht, die zukünftige Rechtsprechung zu antizipieren, denn wir wissen: Die ständige technologische Weiterentwicklung zum Beispiel beim Einsatz künstlicher Intelligenz wird auch zu neuen verfassungsgerichtlichen Beschränkungen führen.
