Martin Trefzer
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Die Bedrohung jüdischen Lebens in unserer Stadt nach dem 7. Oktober 2023 hält unvermindert an, auch nach dem Gazaabkommen. Beinahe täglich erreichen uns Berichte über Anfeindungen gegenüber Juden oder über die Verbreitung von antisemitischem Agitprop und Hamaspropaganda. Die Folgen sind unübersehbar: Jüdische Berliner haben sich zurückgezogen oder im öffentlichen Leben nahezu unkenntlich gemacht. Die Ursache dafür ist vor allem der grassierende muslimische Antisemitismus in unserer Stadt. Das wohlfeile „Nie wieder ist jetzt“ des Regierenden Bürgermeisters ist im Appellativen stecken geblieben. Die Situation für viele Berliner Juden ließe sich treffender in der bitteren Erkenntnis zusammenfassen „schon wieder ist jetzt“. Vor diesem Hintergrund wirken die auf dem Parteitag der Linken am vergangenen Wochenende gestellten Anträge wie Brandbeschleuniger. Es muss für die Berliner Juden wie ein Schlag ins Gesicht wirken, wenn in der verabschiedeten Resolution vom „Generalverdacht“ gegenüber Palästinensern in Berlin die Rede ist, wo doch allenthalben zu beobachten ist, dass hamasnahe Aktivisten Hand in Hand mit Linksradikalen umgekehrt Juden in unserer Stadt nicht nur unter Generalverdacht stellen, sondern direkt attackieren. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ist der Versuch, jüdisches Leben in unserer Stadt wieder sichtbarer zu machen und die jüdische Kultur im Allgemeinen und die jüdische Religionsausübung und Religionspraxis im Besonderen zu stärken, aller Ehren wert. Deswegen erst einmal vielen Dank, Frau Dr. Kahlefeld, für diese Impulse, zu denen ja auch Ihr Antrag vom vergangenen Jahr zählt, der darauf abzielt, die Sonntagsöffnung koscherer Lebensmittelgeschäfte zu ermöglichen. Gerne haben wir diesen Antrag unterstützt. [Beifall bei der AfD] Denn das Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes, welches wir dazu in Auftrag gegeben haben, hat gezeigt, dass eine solche Rückkehr zu den Bestimmungen des ersten deutschen Ladenschlussgesetzes aus dem Jahre 1900 ohne Weiteres verfassungsrechtlich zulässig ist. Diese Regelung war erst in der NS-Zeit aufgehoben worden, und es wäre doch fatal, wenn CDU, SPD und Linke hier mit einer Ablehnung offensichtlich aus Unkenntnis zur Perpetuierung von NS-Unrecht beitragen würden. [Beifall bei der AfD] Was den vorliegenden Gesetzentwurf und den vorliegenden Antrag anbelangt, ist der Fall anders gelagert. Denn schon nach der jetzigen Regelung des Sonn- und Feiertagsgesetzes wird es jedem Gläubigen ermöglicht, an den religiösen Feiertagen seines jeweiligen Bekenntnisses religiöse Veranstaltungen zu besuchen, soweit dem nicht unabweisbare betriebliche Notwendigkeiten entgegenstehen. Diese Regelung gilt für alle Gläubigen ohne Rücksicht auf ihr jeweiliges Bekenntnis. Sie wollen nun für Juden die Möglichkeit schaffen, am Schabbat sowie an den jüdischen Feiertagen ganztags inklusive des Vorabends freigestellt werden zu können und den Lohnausfall ausgeglichen zu bekommen, falls die Arbeitszeit nicht umorganisiert werden kann. Ganz ehrlich, ich glaube nicht, dass es wirklich zielführend ist, wenn in Zukunft bei Einstellungsgesprächen, beispielsweise im Einzelhandel, auch noch auf Arbeitgeberseite möglicherweise die Überlegung eine Rolle spielt, ob der Bewerber Jude sei und wie er oder sie es denn mit dem religiösen Bekenntnis handhabe. Jeder gesetzes- beziehungsweise thoratreue Jude wird sich ohnehin einen Arbeitsplatz suchen, bei dem er nicht am Samstag arbeiten muss. Er braucht dieses Gesetz nicht. Für die Feiertage kann er mit seinem Arbeitgeber auch schon auf der Basis der jetzigen Bestimmungen einvernehmliche Lösungen finden, so wie es bereits in vielen Fällen praktiziert wird. Frau Dr. Wein hat darauf hingewiesen. Was Sie mit diesem Gesetz auslösen würden, darauf muss man an dieser Stelle einfach hinweisen, sind Sorgen vor überhöhten Kosten für jüdische Mitarbeiter – was letzten Endes zu einem Beschäftigungshemmnis für Juden führen könnte. Ich glaube nicht, dass das in Ihrem Interesse und im Sinne dieses Antrags ist. Aber gut gemeint ist eben noch nicht gut durchdacht! [Beifall bei der AfD] Ähnlich verhält es sich mit der Trauerzeit. Gerade der öffentliche Arbeitgeber, um den es ja geht, wird doch volles Verständnis für einen unbezahlten Sonderurlaub bei Trauerfällen im engsten Familienkreis haben. Ich verstehe nicht, warum man auch das jetzt per Verordnung regeln sollte. Statt besondere Regelungen für einzelne Religionsgemeinschaften in Gesetze zu gießen, sollten wir vielmehr klare Regeln für alle schaffen. Wir brauchen keine Sondergesetzgebung für einzelne Bekenntnisse, die dann wiederum den Ruf nach analogen Regelungen für andere Gruppen nach sich ziehen. Was wir brauchen und stärken müssen, ist in allererster Linie die Neutralität des Staates in religiösen Angelegenheiten, nicht die religiöse Detailsteuerung durch den Staat. [Beifall bei der AfD] Wir sollten das Neutralitätsgesetz in modifizierter Form neu auf den Weg bringen, und wir sollten vor allem auch ein Auge auf konfrontative Religionsbekundung legen, um auch Unbeteiligte besser schützen zu können. Dieser Ansatz nützt am Ende auch den Juden in unserer Stadt mehr als noch so gut gemeinte Einzelbestimmungen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der AfD]
