Elke Breitenbach
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kollegin Kahlefeld hat die Inhalte ihrer Anträge im Detail vorgestellt. Ich finde es erst einmal richtig, wenn auf diese Lücke im Feiertagsgesetz hingewiesen wird. Und ich finde, liebe Kollegin Wein, es ist tatsächlich keine Rechtssicherheit, wenn man sagt: Na ja, da werden jetzt schon unbürokratisch irgendwelche Sachen gewährt. – Es gibt aber eben keine Regelung. Das ist die Lücke im Gesetz, und die fordert uns alle heraus, früher oder später darauf eine Antwort zu finden. Ich finde auch den Ansatz gut, und ich finde es besonders gut, wenn wir Menschen, die sich in einer Ausnahmesituation befinden, wie es in einem Trauerfall eben auch ist, die Möglichkeit geben, einen Sonderurlaub zu nehmen, der ihnen gewährt, dass sie ihre Religion praktizieren können. Nichtsdestotrotz muss ich sagen, dass ich mit diesem Antrag Bauchschmerzen habe. Ich habe mit diesem Antrag Bauchschmerzen, weil es in dieser Stadt circa 250 Religionen gibt, und wir für all diese Menschen, die sich in ähnlichen Situationen befinden, ihre Religion auch praktizieren wollen, keine Lösungen entwickeln. Das finde ich schwierig, denn es sendet das Zeichen in die Stadtgesellschaft aus, dass wir andere Religionen nicht so ernst nehmen. [Unruhe] Ich würde jetzt darum bitten, vielleicht im Saal nicht ganz so laut zu reden, denn es stört mich hier vorne auch. Man kann rausgehen. Ich kann auch rausgehen, aber ich soll ja jetzt meine Rede halten. Deshalb wäre es schön, wenn ich das machen könnte, ohne dass über die Reihen geredet wird! Also nochmal: Es gibt 250 Religionen, für die wir im Moment keine Lösungen haben und auch keine Lösung suchen, die aber ihre Religionsfreiheit auch gewährt haben wollen. Darüber, finde ich, müssen wir in den Ausschüssen reden, weil es natürlich auch eine Bedeutung hat, welches Zeichen wir aussenden. Es gibt einen weiteren Punkt, über den wir reden sollten und wo ich auch keine Antwort in den Anträgen gefunden habe: wie die praktische Umsetzung eigentlich aussehen soll. Wenn ich einen Sonderurlaub oder auch einen freien Tag haben möchte für meinen Feiertag, kann ich jetzt einfach hingehen, kann sagen: Ich möchte diesen Feiertag haben? Oder muss ich nachweisen, dass ich einer Religionsgemeinschaft zugehöre? Ist das rechtlich überhaupt möglich? Diese Sachen sind auch völlig unklar geblieben. Ich glaube, das müssen wir alles in den Ausschüssen auch noch genauer regeln und uns darüber verständigen. Meine Fraktion wird sich nach diesen Ausschussdiskussionen darüber verständigen, wie wir uns zu diesem Antrag verhalten wollen. Im Moment wissen wir es noch nicht. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Antje Kapek (GRÜNE)]
