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Martin Matz

SPD 06.11.2025 Sitzungen 19/74

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie bitten, mit mir eine kleine historische Reise zu unternehmen, denn dieses Parlament hat schon ganz viele Haushaltsgesetze beschlossen und ganz viele Regelungen getroffen. Ich möchte mit Ihnen jetzt in das Jahr 1997 zurückgehen: Berlin wird von einer schwarz-roten Koalition regiert. Es gibt eine Stellenbesetzungssperre. Das Geld ist knapp, aber man möchte trotzdem die Parkraumüberwachung durch die neu geschaffenen Ordnungsämter einführen. Deswegen hat es im Haushaltsstrukturgesetz 1997 eine Formulierung gegeben, die ich jetzt einmal kurz zitieren möchte. Artikel XVII in diesem Gesetz – Parkraumüberwachung –: „Die für die Überwachung der bewirtschafteten Parkflächen erforderlichen Ausgaben und die zu deren Deckung benötigten Einnahmen aus Zuführungen werden in gesonderten Wirtschaftsplänen als Anlagen zu den Bezirkshaushalten ausgewiesen. § 26 Abs. 1 Satz 2 bis 4 der Landeshaushaltsordnung ist entsprechend anzuwenden. Artikel I § 3 Abs. 1 Satz 3 des Haushaltsstrukturgesetzes 1996 gilt nicht für die zur Parkraumüberwachung neu geschaffenen Stellen und Beschäftigungspositionen.“ So hat man das damals gemacht, und ich halte das für handwerklich gelungen, weil man tatsächlich die Regeln für Eigenbetriebe des Landes Berlin in der Landeshaushaltsordnung angewendet hat, ohne extra einen solchen Betrieb zu gründen, mit all dem Bürokratischen, was daran so hängt. Sondern man hat einfach nur gesagt: Die Regeln in der Landeshaushaltsordnung sollen dafür gelten. Es gibt gesonderte Wirtschaftspläne, und die bezirklichen Ordnungsämter können dann die Parkraumüberwachung so organisieren. Wenn wir dasselbe mit der Bußgeldstelle machen – nicht zwölfmal, sondern einmal, weil wir hier nicht über bezirkliche Aufgaben reden, sondern über eine zentrale Aufgabe im Land Berlin –, dann könnte es uns gelingen, dass wir tatsächlich nicht mehr das Problem haben, dass zusätzliche Einnahmen – also wenn man sich richtig anstrengt, die Einnahmen zu erhöhen und das vorhandene technische Gerät und die vorhandenen personellen Strukturen einzusetzen – anschließend beim Finanzsenator in das große Säckel kommen. Sondern sie bleiben in dem Wirtschaftsplan und können dafür verwendet werden, zum Beispiel neue technische Verkehrsüberwachungsanlagen zu kaufen und mit diesen dann die Arbeit zu intensivieren. Das heißt: Das Anliegen, das die Grünen uns hier vortragen, ist richtig. Sie wussten aber, als Sie den Antrag geschrieben haben, auch schon, dass wir uns in der Koalition damit beschäftigen und dass wir uns da sehr auf den Weg machen, so etwas auch zu realisieren. Jetzt kommt es darauf an, ob wir, wenn wir mit dem Haushalt zu Ende sind, noch einen Auflagenbeschluss mit dem Haushalt mitgeben, in dem wir genau das auf den Weg bringen. Da der Kollege Dregger eben gesagt hat, dass man sich das einmal wirklich wohlwollend ansehen will, sehe ich ein gutes Zeichen darin, [Beifall von Antje Kapek (GRÜNE)] dass wir uns in den kommenden Wochen damit beschäftigen können und dieses Anliegen tatsächlich in die Tat umsetzen können. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU und den GRÜNEN – Antje Kapek (GRÜNE): Das freut mich, danke!]

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