Dr. Ersin Nas
Nein, danke! – Ja, auch bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen müssen wir genau schauen, ob die Abrechnungen richtig sind, ob Wirtschaftlichkeitsüberlegungen angestellt worden sind, ob Wärmemengenzähler eingebaut sind, und wenn nicht, warum wurden sie nicht eingebaut? Wir müssen auch prüfen, ob das Kürzungsrecht von 15 Prozent gewährt wird. Diese Prüfungen sind Teil unserer Aufgabe. Schlussendlich: Diesen Antrag brauchen wir nicht, denn es ist bereits geltendes Recht, dass ein Mieter, wenn kein Wärmemengenzähler existiert, um 15 Prozent kürzen kann. Aus eigener Erfahrung weiß ich: Auch die WBM zahlt diese 15 Prozent aus. Wir brauchen Ihre Hilfe nicht, wir brauchen Ihre Unterstützung nicht. Das passiert schon so. Den Antrag werden wir daher entschieden ablehnen. – Ich danke Ihnen fürs Zuhören! [Beifall bei der CDU]
